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Allgemeine Informationen
Suchtmittel am Arbeitsplatz
Der Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit wird oft unterschätzt. Abhängig kann jeder werden, egal in welchem Alter oder in welcher Position.
Die Abhängigkeit bzw. der Suchtmittelmissbrauch kann dabei verheerende Folgen sowohl im privaten Bereich als auch im Hinblick auf die Arbeitsleistung und/oder Arbeitssicherheit haben. Es ist daher notwendig bei Erkennen eines Missbrauchs von Suchtmitteln dieses nicht zu tolerieren, sondern aktiv zu werden und nicht darüber hinweg zu sehen.
Die Friedrich-Schiller-Universität unterstützt mit dem Arbeitskreis Suchtprävention sowohl Vorgesetzte als auch Betroffene und Kolleginnen/Kollegen mit dieser schwierigen Thematik umzugehen. Hierbei ist Vertraulichkeit selbstverständlich und unabdingbar.
Was tun als Vorgesetzte/r
Die Situation als Vorgesetzte/r stellt sich sehr komplex dar. Auf der einen Seite besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Beschäftigten, auf der anderen Seite sind Sie als Vorgesetzte/r auch direkt für die Arbeitsleistung und die Arbeitssicherheit zuständig. Hiervon werden auch zahlreiche Gesetze und Vorschriften berührt.
Zeigt ein/e Beschäftigte/r ein Suchtverhalten oder einen Suchtmittelmissbrauch, werden Sie aktiv!
Veränderungsmerkmale, die auf einen Suchtmittelmissbrauch hinweisen können
Suchtkranke verändern sich mit zunehmender Abhängigkeit. Dies äußert sich durch Veränderungen im Arbeits- und Sozialverhalten (z. B. geringes Verantwortungs-bewusstsein/Zuverlässigkeit, Abnahme der Leistungsfähigkeit, Misstrauen, Veränderungen am Erscheinungsbild und der Persönlichkeit, soziale Probleme/Rückzug). Diese Veränderungen sind individuell ganz unterschiedlich, es gibt kein einheitliches Bild. Jedes einzelne Merkmal kann isoliert betrachtet wenig über eine Suchtgefährdung oder -erkrankung aussagen. Erst die Häufung von Auälligkeiten gibt genügend Anhaltspunkte für einen problematischen Suchtmittelkonsum.
Hierbei ist wichtig, dass Sie weder Arzt noch Therapeut sind und entsprechend keine Diagnose stellen oder eine Therapie durchführen. Dokumentieren Sie für sich die beobachteten Auälligkeiten des Beschäftigten und sprechen Sie diese/n hierauf an und verdeutlichen Sie, welche Arbeitsleistungen Sie erwarten. Hierzu können Sie die Dienstvereinbarung Suchtprävention und Suchthilfe als Grundlage nutzen. Wichtig ist hierbei die Vertraulichkeit zu bewahren und das Vertrauen in Sie als Vorgesetzte/n zu erhalten. Sollte dieses Gespräch nicht erfolgreich sein, so sollte der Interventionsleitfaden in Kraft gesetzt werden.
Mögliche Konsequenzen für die/den Suchtkranke/n
Die/Der Suchtkranke riskiert mit den Folgen der Suchterkrankung bzw. des Suchtmittelmissbrauchs rechtliche Konsequenzen. Dies kann von einer Abmahnung bis letztendlich zur Kündigung gehen. Auch besteht im Falle eines Unfalles während der Arbeitszeit evtl. kein Versicherungsschutz, wenn der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ursächlich für den Unfall waren.
Mögliche Konsequenzen für die/den Vorgesetzte/n
Vorgesetzte machen sich unter Umständen schadensersatzpflichtig oder wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen von Maßnahmen strafbar. In diesem Rahmen muss auch bei akutem Suchtmittelmissbrauch während der Arbeitszeit die sichere Heimfahrt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin organisiert werden.
Sollten Beschäftigte derart unter dem Einfluss von Suchtmitteln sein, dass sie erkennbar ihre Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen können, dürfen sie unter keinen Umständen weiterbeschäftigt werden. Vorgesetzte sind dann verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport zu sorgen. Es reicht nicht aus, die/den Beschäftigten einfach nur nach Hause zu schicken. Über den Abbruch der Arbeit ist ein Protokoll anzufertigen und am nächsten Tag auch von der/dem betroffenen Beschäftigten unterschreiben zu lassen.
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Hinweise zur Organisation des Heimtransportes
Was mache ich, wenn ein/e Beschäftigte/r so viel getrunken hat, dass er/sie ganz offensichtlich seine/ihre Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kann?
Sollten Beschäftigte derart alkoholisiert sein, dass sie ganz offensichtlich ihre Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen können, dürfen sie unter keinen Umständen weiterarbeiten. Sie sind als Vorgesetzter verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport zu sorgen. Es reicht nicht aus, den/die Beschäftigte/n einfach nur nach Hause zu schicken.
Wie sieht ein sicherer Heimtransport aus?
Hierbei geht es nicht allein um die von der Arbeitsstätte zur Wohnung zurückzulegende Strecke, sondern um eine Begleitung bis zur Haustür. Sie müssen aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Vorgesetzter alles Ihnen zumutbare unternehmen, damit Ihr/e Mitarbeiter/in sicher nach Hause kommt. Empfehlenswert ist die Begleitung durch die/den Vorgesetzte/n; diese/r kann die Begleitung auch auf eine/n Kollegin/Kollegen delegieren, wobei allerdings bei der Bestimmung der/des begleitenden Kollegin/Kollegen darauf geachtet werden muss, dass diese/r die Sicherheit der/des nicht mehr arbeitsfähigen Beschäftigten gewährleisten kann.
Der Weg zur Wohnung kann auf verschiedene Weisen zurückgelegt werden; es empfiehlt sich der Rückgriff auf Dienstfahrzeuge, auf ein Taxi oder den öffentlichen Personennahverkehr. Liegt ein medizinischer Notfall vor, rufen Sie über den Notruf 112 einen Rettungswagen.
Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt vom Zustand der/des Beschäftigten und den betrieblichen Bedingungen ab und muss im Einzelfall von der/dem Vorgesetzten entschieden werden.
Vorteilhaft wäre es, wenn die/der Beschäftigte zu Hause auch im Empfang genommen wird, beispielsweise vom Ehepartner oder Mitbewohner/in. Dies ist aber für den sicheren Heimtransport nicht mehr erforderlich und auch nicht zwingend, wenn z. B. Daten zu einer mit im Haushalt lebenden Person nicht bekannt sind.
Was ist weiterhin wichtig zu wissen?
Die Kosten für den Heimtransport sind auf jedem Fall der/dem betroffenen Beschäftigten in Rechnung zu stellen. Regelmäßig wird die Begleitperson sofern nicht auf Dienstfahrzeuge zurückgegriffen werden kann die entstehenden Kosten zunächst einmal verauslagen müssen, er kann sich diese Auslagen aber direkt vom Arbeitgeber erstatten lassen.
Weiterhin ist empfehlenswert, über den Abbruch der Arbeit ein Protokoll anzufertigen und es am nächsten Tag auch von der/dem betroffenen Beschäftigten unterschreiben zu lassen.
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Dokumente
Dienstvereinbarung Suchtprävention und Suchthilfe
DV Suchtprävention und Suchthilfepdf, 45 kb
Interventionsleitfaden mit Interventionskette
Interventionsleitfaden mit Interventionskette
Dienstvereinbarung Nichtraucherschutz
DV Nichtraucherschutz
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Hilfe und Beratung in Jena
Hier finden Sie Hilfe und Beratung in Jena
Klinik für Psychiatrie
Philosophenweg 3, 07740 Jena
Tel. 03641 / 93 52 69, P4NS@med.uni-jena.de
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und -gefährdete Jena
Kritzegraben 4, 07743 Jena
Tel. 03641 / 44 93 22, psbs-jena@sit-online.org
Suchtberatung Jena, Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und -gefährdete
Reichhardtsteig 21, 07743 Jena
Tel. 03641 / 37 63 44, kontakt@wendepunkt-ev.net
Anonyme Alkoholiker Jena
August-Bebel-Straße 17, 07743 Jena
Tel. 03641 / 36 69 20
Blaues Kreuz Begegnungsgruppe Jena
Wagnergasse 28, 07743 Jena
Tel. 03641 / 44 92 55
Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Jena
Buchaer Str. 6, 07745 Jena
Tel. 03641 / 38 66 92, www.selbsthilfe-jena.de
Tagesstätte Columbus Center Jena
Friedrich-Zucker-Straße 1 - 3, 07745 Jena
Tel. 03641 / 63 42 30
Verschiedene Selbsthilfegruppen (SHG) treffen sich in der Begegnungsstätte Buchaer Straße
Buchaer Straße 6, 07745 Jena
www.selbsthilfe-jena.de
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Klaus, Volker komm. Leiter des Arbeitskreises, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betrieblicher Suchtkrankenhelfer Stabsstelle Arbeitssicherheit
Bachstraße 18
07743 Jena -
Scholz, Katrin Betriebliche Suchtkrankenhelferin Hauptschwerbehindertenvertretung
Raum 3.87
Carl-Zeiß-Platz 3
07743 Jena -
Bodien, Annett Dezernat 5
Universitätshauptgebäude, Raum 155
Fürstengraben 1
07743 Jena
weitere Arbeitskreismitglieder:
- Peschke, Martin
Arbeitsmedizinischer Dienst Tel.: 03641-9398101
Sie möchten sich im Arbeitskreis Suchtprävention der Universität Jena engagieren? Fragen zum Thema - Mitarbeit im Arbeitskreis, Ausbildung zum/zur betriebl. Suchtkrankenhelfer/in - beantwortet gern Herr Klaus.