In der Öffentlichkeit wird "Gute wissenschaftliche Praxis" häufig mit Plagiatsfällen bei Doktorarbeiten gleichgesetzt. Dabei umfasst das Thema ein wesentlich breiteres Spektrum an wissenschaftlichem Verhalten:
- den richtigen Umgang mit Daten (u. a. bei der Erhebung, Dokumentation, Eigentum und Aufbewahrung),
- den Veröffentlichungsprozess und die Autorenschaft,
- die verantwortungsvolle Betreuung,
- die Wissenschaftskooperation,
- die Offenlegung von Interessenskonflikten,
- den angemessenen Umgang mit interpersonellen Konflikten.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Daten erfunden oder gefälscht werden, geistiges Eigentum verletzt wird (Ideendiebstahl oder Plagiat) oder die Forschungstätigkeit anderer sabotiert wird.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Friedrich-Schiller-Universität verfolgt das Ziel, das Bewusstsein für die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis bei den etablierten Wissenschaftler:innen lebendig zu halten und zu schärfen sowie sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs als selbstverständliche Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens frühzeitig und kontinuierlich zu vermitteln.
Auf der Grundlage des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat der Senat der Universität Jena am 11. Juli 2023 die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Satzung GWP) beschlossen.
Mit dieser Satzung soll deutlich gemacht werden, dass die Universität wissenschaftliches Fehlverhalten nicht akzeptiert, da es den wissenschaftlichen Fortschritt behindert, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft untergräbt und das Vertrauen der Wissenschaftler:innen untereinander zerstört. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird jedem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universität nachgehen. Soweit sich nach Aufklärung des Sachverhalts ein entsprechender Verdacht erhärtet, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.
Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Jena finden sie hierpdf, 338 kb.
Ombudspersonen
Aufgabe
Die Ombudspersonen nehmen Verdachtsmeldungen entgegen und prüfen vertraulich, ob hinreichend konkrete Anhaltspunkte für ein verfolgbares wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen. Erhärtet sich der Verdacht, führt die Ombudsperson eine Vorprüfung durch. Im Rahmen dieser Vorprüfung holt die Ombudsperson eine Stellungnahme der beschuldigten Person ein und führt Ermittlungen durch. Sie kann z.B. Unterlagen anfordern, beschaffen und sichten, andere Beweismittel beschaffen und sichern, weitere Stellungnahmen einholen oder - soweit erforderlich - externe Gutachten einholen.
Ergibt die Vorprüfung keinen hinreichenden Verdacht auf verfolgbares wissenschaftliches Fehlverhalten, stellt die Ombudsperson das Verfahren ein. Bei hinreichendem Verdacht leitet die Ombudsperson die Vorprüfung in eine förmliche Untersuchung durch die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis über. Ausführlich: Abschnitt IV der Satzung GWP – Verfahren und Maßnahmen.
Alternativ haben Mitglieder und Angehörige der Universität die Möglichkeit, sich an das überregional tätige „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in DeutschlandExterner Link“ zu wenden.
Ombudspersonen nach §19 Satzung GWP
(Wahlperiode: Februar 2024 bis Februar 2028)
Geisteswissenschaften:
Prof. Dr. Caroline Rosenthal (V: Prof. Dr. Iris WinklerExterner Link)
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
Prof. Dr. Stefan SchweinbergerExterner Link (V: Prof. Dr. Nils Boysen)
Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik:
Prof. Dr. Ivan VilotijevicExterner Link (V: Prof. Dr. Kai LawonnExterner Link)
Lebenswissenschaften:
Prof. Dr. Aria Baniahmad (Amt vorübergehend ruhend) (V: Prof. Dr. Britt WildemannExterner Link)
Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Aufgabe
Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis ist zuständig für die förmliche Untersuchung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Kommission wird immer erst nach einer Vorprüfung durch eine Ombudsperson tätig. Die Kommission führt Anhörungen der hinweisgebenden Person, der beschuldigten Person und ggf. weiterer Personen durch. Sie prüft nach den üblichen Regeln der freien Beweiswürdigung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten erwiesen ist und stellt dies durch Mehrheitsbeschluss fest. Abschließend legt die Kommission dem Präsidium einen Bericht vor, der auch Sanktionsvorschläge enthalten kann. Das Präsidium entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt wird und ob und welche Sanktionen und Maßnahmen gegen die beschuldigte Person verhängt werden.
Mitglieder der Kommission nach § 21 Satzung GWP
(Wahlperiode: Februar 2024 bis Februar 2027)
Prof. Dr. Thorsten Heinzel (Vorsitzender)
Prof. Dr. Volker Michael Jänich (V: Prof. Dr. Michael Brenner)
Prof. Dr. Bettina Löffler (V: Prof. Dr. Tanja Groten)
Prof. Dr. Ulrike Kaiser (V: Prof. Dr. Christoph Englert)
qua Amt: Prof. Dr. Thomas Pertsch (Vizepräsident für Forschung)
Seminare zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Graduierten-Akademie bietet regelmäßig Seminare zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis" an. In diesen Workshops werden die vielfältigen Konflikte, die der Forschungsalltag mit sich bringt, anhand von Fallbeispielen diskutiert. Wir empfehlen Ihnen, ein solches Seminar möglichst zu Beginn Ihrer Promotion zu besuchen. Aber auch in der Postdoc-Phase ist eine Auffrischung sinnvoll, da sich oft neue Fragestellungen ergeben. Aktuelle Angebote finden Sie hierExterner Link.