Transparenz

Verpflichtung zur Transparenz in der Wissenschaft

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist der Transparenz in der Wissenschaft verpflichtet. Dazu wird dem Senat seit 2013 jährlich ein Bericht über alle an unserer Universität durchgeführten Forschungsprojekte vorgelegt. Seit 2018 sind darin auch die am Universitätsklinikum verwalteten Drittmittelprojekte eingeschlossen.

Darauf aufbauend haben die Thüringer Hochschulen gemeinsame Leitlinien der Thüringer LandespräsidentenkonferenzExterner Link erarbeitet.

Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die drittmittelfinanzierten Forschungsprojekte aller Thüringer Hochschulen und des Universitätsklinikums Jena über das an der TU Ilmenau gehostete Forschungsinformationsportal Transparenz in Forschung und WissenschaftExterner Link (FIS Portal) abrufbar.

Der Inhalt des FIS Portals wird jährlich um neu bewilligte Projekte ergänzt. Zusätzlich zu den Informationen über Drittmittelgeber sind Kurzbeschreibungen der Forschungsprojekte einsehbar. Im Bereich der Auftragsforschung werden aufgrund wettbewerblicher Anforderungen diese Inhalte anonymisiert bzw. verkürzt dargestellt.

Die Bagatellgrenze für eine Aufnahme von Projekten in das Portal beträgt 5.000 €. Projekte unterhalb dieser Schwelle werden summarisch an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) berichtet. Die angegebenen Fördersummen beziehen sich auf die Bewilligungen für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projekts. Im Bereich der Auftragsforschung werden aufgrund wettbewerblicher Anforderungen die Auftragssummen vergröbert und fünf Kategorien zugeordnet: 5.000 € - 9.999 €, 10.000 € - 99.000 €, 100.000 € - 499.999 €, 500.000 € - 999.999 €, über 1 Mio. €. Projekte der gewerblichen Wirtschaft, die der vollumfänglichen Geheimhaltung unterliegen werden summarisch an das TMWWDG berichtet.