Durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als eigenständiges Menschenrechtsabkommen im Jahr 2006 und die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sind die UN-BRK und das Zusatzprotokoll seit dem 26. März 2009 verbindliches Bundes- und Landesrecht.
Der Freistaat Thüringen verabschiedete entsprechende Bestimmungen für die Thüringer Hochschulen im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG, § 5, Abs. 8; TMWWDG 2018) sowie in den Rahmenvereinbarungen IV (Abschnitt 2.10; Freistaat Thüringen 2016). Im Sommer 2018 beschloss das Kabinett des Thüringer Landtags den Zweiten Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Thüringer Staatskanzlei 2018), in denen auch Ziele und Maßnahmen für die Hochschulbildung sowie für Arbeit und Beschäftigung formuliert sind (Freistaat Thüringen 2018).
Vor diesem Hintergrund wurde von der Universität Jena ein übergreifender „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen“ erarbeitet.
Das Dezernat 4 der Universität Jena beschäftigt sich federführend mit der Umsetzung des Handlungsfelds „Gebäude und Außenanlagen“ im Rahmen dieses Aktionsplans.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschürepdf, 1 mb.
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Walther, Sabine Teamleiterin Dezernat 4
Nollendorfer Straße 26
07743 Jena -
Nabrotzky, Tom Dezernat 4
Nollendorfer Straße 26
07743 Jena
Nollendorfer Straße 26
07743 Jena
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