- Externe Ausschreibungen im Bereich Lehre
- Sonstiges zur Lehre
Meldung vom:
Akutalisierung 18.02.2022: Das Bewerbungsportal wurde seitens der Stiftung Innovation in der Hochschullehre bereits zum 17.02.2022 wieder geschlossen, da die maximal möglichen 600 Anträge zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangen waren. Eine Bewerbung ist daher erst in der nächsten Ausschreibungsrunde wieder möglich: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2022/Externer Link
Die Stiftung schreibt zu dieser Ausschreibung: „Sie wollen ein neues Lehrkonzept ausprobieren? Wir schaffen Freiraum für die Lehrentwicklung. Im Rahmen der Ausschreibung „Freiraum 2022“ können Sie Ideen für die Lehre entwickeln und erproben. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen.“
Eckdaten der Förderung:
- Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt: Projekte können eine Förderdauer von neun, zwölf oder 25 Monaten umfassen. Die Projektförderung beginnt zum 01.07.2022
- Projekte mit einer Laufzeit von neun Monaten: maximale Fördersumme von 225.000 Euro
- Projekte mit einer Laufzeit von zwölf Monaten: maximale Fördersumme von 300.000 Euro
- Projekte mit einer Laufzeit von 25 Monaten: maximale Fördersumme von 625.000 Euro
- Wer kann gefördert werden?
Alle dozierenden Mitglieder einer Hochschule sowie Leitungen von lehrunterstützenden Service-Einrichtungen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine/n Lehrenden erfolgen muss.Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen, Tandems und Personengruppen, die Dozierende an unserer Hochschule sind.
- Antragsfrist:
- Anträge sind vollständig, inkl. Finanzierungsplan, bis spätestens zum 15.03.2022, 23:59 Uhr (ausschließlich digital über das StIL-Portal, https://stil-freiraum.antragsverwaltung.deExterner Link) einzureichen. Diese Antragsfrist gilt als Ausschlussfrist.
- Für eine mögliche Förderlaufzeit von neun oder zwölf Monaten können lediglich bis zu 400 der ersten eingereichten Anträge und für eine mögliche Förderlaufzeit von 25 Monaten können lediglich bis zu 200 der ersten eingereichten Anträge innerhalb der o.g. Frist berücksichtigt werden. (Nicht berücksichtigte Anträge können bei der nächsten Ausschreibungsrunde erneut eingereicht werden.)
Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren zur Erlangung der notwendigen Bestätigung der Hochschulleitung: Neben den in der Ausschreibung aufgeführten Unterlagen, wie Projektbeschreibung und Finanzierungsplan, ist ein vorgegebenes Formular zur Bestätigung der Hochschulleitung über die institutionelle Unterstützung des Vorhabens einzureichen. Um diese Bestätigung erhalten zu können, senden Sie bitte Ihre vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 13.03.2022 an die Akademie für Lehrentwicklung (ausschließlich per Mail: ale@uni-jena.de).
In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
(1) für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
(2) vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.
Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die Druchführung der Antragsstellung (über das o.a. Portal) übermittelt.
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2022/Externer Link