Die Frist für die Anträge der aktuellen Förderperiode wurde bis Sonntag den 19.01.25 verlängert.
Der Diversitätsfonds fördert Projekte, die das Bewusstsein für Diversität an der Friedrich-Schiller-Universität stärken, in die Zivilgesellschaft hineinwirken und zum Abbau vorhandener Benachteiligung beitragen. Die Projekte können in den Bereichen Lehre, Forschung, Technik oder Verwaltung angesiedelt sein.
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Förderziele
Ziel des Diversitätsfonds ist es in erster Linie, Projekte zu fördern, die das Bewusstsein für Diversität an der Universität Jena erhöhen sowie darauf hin zu arbeiten, dass Personen aus an der Universität Jena bisher unterrepräsentierten Gruppen bestärkt werden, an der Universität zu studieren, zu arbeiten und das universitäre Leben mitzugestalten. In zweiter Linie sollen die Projekte aktiv Menschen der Stadtgesellschaft Jenas einbinden und somit lokal zu nachhaltiger Entwicklung der Themen beitragen, um auch zivilgesellschaftliches Engagement und demokratische Strukturen auf kommunaler Ebene zu befördern. Um diese Ziele zu erreichen und die zentralen Maßnahmen des Präsidiums zu ergänzen, fördert der Fonds dezentral Projekte und will so Mitglieder der Universität unterstützen, den Diversitätsdiskurs an der Universität selbst mitzugestalten und zu stärken.
Bevorzugt werden Projekte in den Schwerpunkten:
- Antidiskriminierung
- Bildungs- und Chancengerechtigkeit
- Inklusion
- Empowerment
- Sensibilisierung für Diversität
- Verschränkung mehrerer Diskriminierungsdimensionen (Intersektionalität)
- Vielfaltsaspekte oder Diskriminierungen in der Universitätsgeschichte
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Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Universität nach §21 Abs. 1 ThürHG. Auch stipendienfinanzierte Promovierende und Postdocs sind antragsberechtigt. Besonders willkommen sind Anträge von selbständigen Initiativen oder verfassten Organen (z.B. Fachschaftsräten), die sich aus antragsberechtigten Personen zusammensetzen. Bei der Antragstellung ist glaubhaft zu machen, dass die Antragsberechtigung bis zum Projektabschluss aufrechterhalten wird; bei verfassten Organen entfällt dieses Erfordernis.
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden innovative Einzelprojekte wie z.B. Tagungen, Vorträge, Workshops oder Aktionen. Eine Projektlaufzeit über das Haushaltsjahr hinaus (z.B. Inklusionstutorien) bedarf einer gesonderten Begründung. Es ist grundsätzlich möglich, dass die beantragten Gelder aus dem Diversitätsfonds eine Teilförderung darstellen; d.h. dass das Projekt zusätzlich andere Förderungen erhält. Beantragt werden können Sachmittel inkl. Hilfskraft-Stellenanteile, Reisekosten und Kosten für Referierende. Die Höhe der Fördersumme ist begrenzt auf 600 Euro; in besonders gut begründeten Einzelfällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
Jedes Projekt bedarf einer definierten Zielgruppe. Nicht förderungsfähig sind Personalmittel (außer Hilfskräfte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die Förderung von auslaufenden oder bereits durchgeführten Projekten ist nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Beantragt werden können Sachmittel inkl. Hilfskraft-Stellenanteile, Reisekosten und Kosten für Referierende. Nach dem Stichtag (Jahresende, 31. Dezember) entscheidet eine Jury bis 15. Februar über die Vergabe der Gelder. Außerhalb dieser Fristen können – in begründeten Fällen und sofern Mittel vorhanden sind – Kleinstprojekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, mit einer Summe von maximal 150€ gefördert werden.
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Bewerbungsverfahren
Förderungsanträge werden bis zum 19.01.2025 angenommen.
Für den Antrag ist das Formular „Antragsformular für eine Förderung aus dem Diversitätsfonds der Friedrich Schiller Universität Jenapdf, 1 mb“ mit einer Projektbeschreibung inkl. Projektablauf und Kalkulation fristgerecht per E-Mail beim Diversitätsbüro einzureichen.Eine Entscheidung über den Förderantrag erfolgt in den Wochen nach Fristende und wird bis spätestens 15. Februar den Antragsteller*innen mitgeteilt. Der Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid wird in Textform zugestellt. Außerhalb dieser Fristen können – in begründeten Fällen und sofern Mittel vorhanden sind – Kleinstprojekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, mit einer Summe von maximal 150€ gefördert werden.
Hinweise:
- Die Fördersumme muss im laufenden Haushaltsjahr ausgegeben werden (entspricht dem Folgejahr der Beantragung; bitte die Fristen des Rechnungsschlusses berücksichtigen)
- Die Förderung durch andere Geldgebende muss dem Gremium angezeigt werden.
- Zwei Monate nach Abschluss des Projekts muss ein zur Veröffentlichung auf der Website des Diversitätsbüros geeigneter Ergebnisbericht eingereicht werden, spätestens zum 01.02. des Folgejahres.
- Zum Projektbericht ist eine Endabrechnung des Projektes vorzulegen. Bei Ausgaben, die nicht dem beantragten Zweck entsprechen, kann die Förderung nachträglich widerrufen werden. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der genehmigten Mittel kommen.
- Bei Marketingmaßnahmen muss der Förderer sichtbar sein.
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Juryverfahren
Der Förderentscheid wird von einem Vergabegremium (Jury) anhand der Antragsunterlagen getroffen. Die Entscheidung der Jury wird spätestens am 15. Februar veröffentlicht und hat in der Regel eine Gültigkeit für das laufende Haushaltsjahr. Das heißt, die bewilligten Gelder müssen bis Haushaltsschluss (i.d.R. Anfang Dezember) ausgegeben und abgerechnet sein.
Das Vergabegremium setzt sich aus je einer*m Repräsentant*in
- des Vizepräsidiums für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität,
- des Diversitätsbüros,
- ggf. der Gruppe der Hochschullehrenden,
- ggf. der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden,
- ggf. des Studierendenrats bzw. eines der Referate des Studierendenrates,
- ggf. der Schwerbehindertenvertretung und
- ggf. des Gleichstellungsbüros
zusammen.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat Teilnahme- und Rederecht.
Die aktuelle Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Annette Wagner-Baier (VPU),
- Prof. Dr. David J. Green (DivB),
- Evelyn Hochheim (LehreLernen),
- Marlene Henning (StuRa-Queer-Paradies),
- Susanne Schoele (SBV) und
- Dr. Alexander Zwickies (GSB)
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Hinweise zum Datenschutz bezüglich Ihres Antrages beim Diversitätsfonds
Hinweise zum Datenschutz bezüglich Ihres Antrages beim Diversitätsfonds der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung auf Förderung eines Vorhabens durch den Diversitätsfonds der Universität. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
Name und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen
Friedrich-Schiller-Universität Jena
vertreten durch den Präsidenten
Fürstengraben 1, 07743 JenaTelefon: +49 3641 9-401000
E-Mail: praesident@uni-jena.deIntern zuständig:
Diversitätsbeauftragter der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Dr. David J. Green
Zwätzengesse 3
07743 JenaTelefon +49 3641-9-400 970
E-Mail: Diversitaet@uni-jena.deKontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtsamt
Fürstengraben 1, 07743 JenaTelefon: 03641-9-402087
E-Mail: datenschutz@uni-jena.deZwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Förderantrages verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit.a, e DSGVO i. V. m. § 11 ThürHG.Empfänger der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich intern durch das Diversitätsbüro und das Vergabegremium zum Zwecke der Prüfung Ihrer Förderberechtigung und der Kommunikation mit Ihnen verarbeitet.
Projektbezogene Daten (Titel, Inhalt, Durchführungszeitraum etc.) werden zudem für die Öffentlichkeitsarbeit des Diversitätsbüros verwendet.
Im Übrigen werden Ihren Daten nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben gegenüber anderen juristischen Personen wie Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden offengelegt, sofern und soweit die Friedrich-Schiller-Universität Jena aufgrund rechtlicher Vorgaben hierzu verpflichtet ist.Speicherdauer
Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden bis zum Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung gespeichert. Der Zweck besteht über die Projektdauer hinaus bis eine vollständige Abrechnung Ihres Förderantrages durchgeführt wurde. Unabhängig davon werden Daten bis nach Ablauf gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Rechte der betroffenen Personen
Nach der DSGVO stehen Ihnen unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).Zudem haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Raum 104
Zwätzengasse 3
07743 Jena
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