Prüfungszeitraum Wintersemester 2024-25: 03.02.2025-28.03.2025
Die verbindlichen Prüfungstermine entsprechend dem Aushang im Landesprüfungsamt für Lehrämter: (Bekanntgabe siehe nachstehendes LOGIN)
Nichterscheinen zur mündlichen Prüfung: Für den Fall, dass Sie durch Krankheit oder sonstige von Ihnen nicht zu vertretende Umstände an der Ablegung einer mündlichen Prüfung gehindert waren, ist es erforderlich umgehend einen entsprechenden Nachweis im Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena, Carl-Zeiss-Platz 1 vorzulegen.
Im Fall von Krankheit ist verpflichtend ein amtsärztliches Gutachten über Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag vorzulegen. Ein einfacher Krankenschein ist nicht ausreichend.
Für Studierende, die unentschuldigt einen mündlichen Prüfungstermin versäumen oder die Prüfung nicht bestehen, gilt der Nachholzeitraum für das Wintersemester 2024-25 nicht.
Der Nachholzeitraum für das Wintersemester 2024-25 wird festgesetzt auf den Zeitraum vom 12.05.-23.05.2025