Blick auf den Jentower

Abteilung Steuern und Zollangelegenheiten

Blick auf den Jentower
Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Die Abteilung ist verantwortlich für die Erfüllung steuerlicher Pflichten der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung

  • der laufenden Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen),
  • der Jahressteuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Körperschaft- und Gewerbesteuer-erklärungen für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art) sowie
  • die Erfüllung steuerlicher Meldepflichten (z.B. nach Mitteilungsverordnung).

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist berechtigt, für freigebige Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Spendenbescheinigungen werden durch die Abteilung Steuern vorbereitet.

Die Abteilung unterstützt alle Einrichtungen der FSU Jena bei der Abwicklung zollgrenzüberschreiten-der Sendungen (Import und Export) im Hinblick auf Zoll und ggf. Einfuhrumsatzsteuer.

  • Einkauf und Lieferung aus Drittländern (= alle Länder außerhalb der EU)

    Was ist bei Bestellungen in Ländern außerhalb des europäischen Zollgebietes zu beachten?

    Jede Lieferung einer Ware aus Ländern, die nicht im europäischen Zollgebiet liegen, wird zollamtlich behandelt. Hierfür fallen Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz) und ggf. Zoll an. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren des Versanddienstleisters an.

    Prüfen Sie bitte, ob sich eine Bestellung in Ländern außerhalb des europäischen Zollgebietes (Drittland) wirklich lohnt! Bei Bestellungen in Drittländern ist zwingend unsere zentrale Mailadresse zoll@uni-jena.de anzugeben.

    Warum?

    • Das Formular zur zollrechtlichen Abfertigung darf nur von Mitarbeitern der Abteilung Steuern und Zollangelegenheiten ausgefüllt werden (dienstrechtliche und zollrechtliche Bestimmungen).

    • Wird die Mailadresse nicht angegeben und stattdessen die Mailadresse des Bestellers, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Mail vom Versanddienstleister, dass die Sendung in Deutschland angekommen ist und nun zollamtlich abgefertigt werden muss, ist schnellstmöglich zu bearbeiten.

      Ist der Besteller ggf. krank oder im Urlaub und die Mail wird nicht bearbeitet/weitergeleitet an die Abt. Steuern und Zollangelegenheiten – geht die Sendung nach ca. 10 Tagen automatisch an den Absender zurück oder wird vernichtet.
      • Folge: Besteller bekommt seine Ware nicht und muss die Ware trotzdem dem Lieferanten bezahlen, da dieser ja geliefert hat.

    Sollte ein sogenanntes Zollavis per Mail oder Fax doch an Sie als Besteller geschickt werden --> bitte sofort weiterleiten an zoll@uni-jena.de!

    • Niemals selbst beantworten/ausfüllen --> das macht Abt. Steuern und Zollangelegenheiten im Dez. 2

    • Rückfragen an Sie/den Besteller --> Sie oder der Besteller erhalten eine Mail mit Fragen von uns
      (Wichtig: ein Ansprechpartner muss schnellstmöglich gefunden werden –denn der Zoll wartet nicht lange!)



      Ist noch etwas zu beachten? besondere Kühlung, etc.(Bsp. Seren, Blutproben, etc.)

    • Die beantwortete Mail wieder an unsere Zolladresse „zoll@uni-jena.de“ senden.
    • Warum? Zeichnungsberechtigung liegen nur im Dezernat 2 vor
    • Ausfertigung erfolgt durch das Dezernat 2 und innerhalb der nächsten Tage ist die Sendung bei Ihnen

      Kritische Prüfung, ob Bestellungen aus dem Drittland wirklich immer so günstig sind:
      --> Kosten des einfachen Verfahrens ca. 10-12 €, andere Verfahren ca. 40 €
      --> zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll

    Versandkostenfrei - ein teurer Spaß                          

    --> bietet ein Versender versandkostenfreie Lieferung an --> Hinzuschätzung von Versandkosten (teilweise über 100 €)

    • Dieser Betrag plus die Erstehungskosten des Artikels = Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer + Zoll – das wird richtig teuer!
    • Versand von Bewerbungsunterlagen/Abschlussarbeiten an die FSU führt auch zu Einfuhrabgaben/Verfahrenskosten! Kann dies ggf. durch die Übersendung in elektronischer Form vermieden werden?

      Kopfrechnen und gesunder Menschenverstand hilft Kosten sparen und dient dem Klimaschutz.
Hinweis

Zur steuerbezogenen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte folgende zentrale E-Mailadresse: 

steuern@uni-jena.de

Zur zollbezogenen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte folgende zentrale E-Mailadresse:

zoll@uni-jena.de

Alexander Schreyer
Abteilungsleiter Steuern
vCard
JenTower
Leutragraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
  1. Schmidt, Bärbel, Dr. stellv. Abteilungsleiterin Steuern
    Dezernat 2
  2. Böttger, Gerd
    Dezernat 2
Information

Dokumente und Formulare finden Sie auf der HanFRIED-Plattform: https://www.hanfried.uni-jena.de/

Im Wiki Externer Linksind Regelungen und Verfahrensweisen zu unseren Standardprozessen dokumentiert.