Formulare

Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach für das Lehramt an Gymnasien bzw. das Lehramt an Regelschulen nach dem Jenaer Modell

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien werden studienbegleitend abgelegt und bestehen aus zwei zeitlich getrennten Abschnitten, die in folgender Reihenfolge abgelegt werden:

  • (1) den schriftlichen und mündlichen Prüfungen

Im Fach Musik wird statt der fachwissenschaftlichen mündlichen und schriftlichen Prüfung die künstlerisch-praktische Prüfung  abgelegt.

  • (2) der Hausarbeit.
Achtung

Bei Lehramts- oder Fachwechsel nach Zulassung zum 1. Prüfungsabschnitt der Ersten Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Lehrämter umgehend zu informieren.

Es ist ein neuer Antrag auf Zulassung aus dem sich der Lehramts- oder Fachwechsel ergibt im Landesprüfungsamt für Lehrämter zu stellen. Der alte Antrag ist zurückzunehmen.

Die Termine für den neuen Antrag entnehmen Sie den Terminablaufplänen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des LPA.

  • 1. Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen)

    Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. das Lehramt an Regelschulen nach dem Jenaer Modell

    Hinweis

    Für die Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt ist ein ordungsgemäßes Studium im Umfang von mindestens 125 LP (Regelschule) bzw. 155 LP (Gymnasium) nachzuweisen. Es ist auch möglich, den Zulassungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie dem folgenden Formular und den zeitlichen Ablauf dem Terminablaufplan.

    1. Prüfungsabschnitt: schriftliche und mündliche Prüfungen

    Der Antrag auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen) der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt an Regelschulen ist mit den folgenden Formularen an das Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena zu richten:

    Die Termine der schriftlichen Prüfungen je Semester werden unter "Prüfungstermine schriftlich" veröffentlicht. Die Termine der mündlichen Prüfungen entnehmen Sie bitte den Aushängen im Landesprüfungsamt für Lehrämter oder unter "Prüfungstermine mündlich".

    verbindliche Anmeldeformulare für das entsprechende Prüfungssemester (nur für die Fächer, die nicht in "Friedolin" eingepflegt sind):

    Mit dem Antrag auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen) soll der Kandidat die Bereiche seiner Prüfungsfächer und der Bildungswissenschaften verbindlich wählen, in denen er die schriftliche und mündliche Prüfung ablegt.

    Die zu wählenden Bereiche ergeben sich aus der Anlage zur ThürEStPLGymVO bzw. aus der Anlage zur ThürEStPLRSVO. Soweit der Kandidat seinem Zulassungsantrag keine oder keine vollständigen Angaben zu den zu wahlenden Bereichen beifügt, erfolgt die Zulassung zu den jeweiligen schriftlichen und mündlichen Prüfungen unter aufschiebenden Bedingungen.

    Danach muss der Kandidat bis spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem er jeweils das erste Vorbereitungsmodul in den Bildungswissenschaften oder in der Fachwissenschaft der jeweiligen Prüfungsfächer belegt, den Zulassungsantrag um die verbindlichen Angaben zu den jeweils für die schriftliche und mündliche Prüfung nach der Anlage der ThürEStPLGymVO bzw. der Anlage der ThürEStPLRSVO zu wählenden Bereiche vollständig ergänzen.

    Der Kandidat muss darauf achten, dass die von ihm gewählten Vorbereitungsmodule inhaltlich mit den gewählten Bereichen der im Rahmen der Ersten Staatsprüfung abzulegenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen übereinstimmen.

     

  • 2. Prüfungsabschnitt (wissenschaftliche oder künstlerisch-praktische Hausarbeit)

    2. Prüfungsabschnitt: wissenschaftliche oder künstlerisch-praktische Hausarbeit

    Hinweis

    für die Zulassung zum zweiten Prüfungsabschnitt ist ein ordnungsgemäßes Studium im Umfang von 195 LP (Regelschule) bzw. 225 LP (Gymnasium) nachzuweisen (ohne bereits verbuchte Leistungspunkte für die Vorbereitungsmodule).

    Die wissenschaftliche oder künstlerisch-praktische Hausarbeit kann im Winter- oder Sommersemester angefertigt werden. Den zeitlichen Ablauf entnehmen Sie dem Terminablaufplan.

  • Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach

    Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach

    Der Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach  für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt an Regelschulen ist mit den folgenden Formularen an das Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena zu richten:

    Hinweis

    Für die Zulassung sind Studienleistungen (einschließlich Fachdidaktik) im Umfang von mindestens 45 LP (Regelschule) bzw. 60 LP (Gymnasium) nachzuweisen. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie dem folgenden Formular und den zeitlichen Ablauf dem Terminablaufplan.

    Die Termine der schriftlichen Prüfungen je Semester werden unter "Prüfungstermine schriftlich" veröffentlicht. Die Termine der mündlichen Prüfungen entnehmen Sie bitte den Aushängen im Landesprüfungsamt für Lehrämter oder unter "Prüfungstermine mündlich".