Individuelle Fortbildungen
Für Ihre individuellen Fortbildungsbedarfe stehen Ihnen selbstverständlich - insbesondere für spezifische fachliche Fortbildungswünsche - auch Angebote offen, die über unser InHouse-Fortbildungsprogramm hinausgehen.
Sprechen Sie uns gerne an!
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Beantragung von Fortbildungen
Damit Sie an einer Fortbildung teilnehmen können, ist es notwendig einen FortbildungsantragDieser Link erfordert eine Anmeldung einzureichen.
Den Fortbildungsantrag reichen bitte ein:
- Mitarbeiter/innen, die der zentralen Universitätsverwaltung angehören
- Mitarbeiter/innen, die nicht der ZUV angehören, jedoch eine vom Sachgebiet Fortbildung organisierte Veranstaltung (u.a. auch Englisch-Kurse) besuchen
- Mitarbeiter/innen, die an einer gesetzlich verpflichtenden Maßnahme teilnehmen
- Mitarbeiter/innen, die an einer vom Internationalen Büro organisierten und genehmigten Weiterbildungsmaßnahme über ERASMUS teilnehmen
Wir bitten um entsprechende Beantragung durch Sie persönlich, auch dann, wenn der Besuch einer Fortbildung auf Veranlassung durch die/den Vorgesetzte/n erfolgen soll.
Den von Ihnen ausgefüllten Fortbildungsantrag legen Sie bitte ihrer/ ihrem Vorgesetzten zur Genehmigung vor und senden ihn dann an:
Personaldezernat
Abteilung Personalentwicklung/ Fortbildung
07743 JenaNach erfolgter Prüfung werden Sie als Antragsteller/in über das Ergebnis zunächst per E-Mail informiert.
Bei positivem Bescheid meldet das Sachgebiet Fortbildung Sie als Teilnehmer/in zur Fortbildungsveranstaltung an. Nach Eingang der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter erteilt das Sachgebiet Fortbildung eine schriftliche Genehmigung zur Fortbildungsreise. -
Dienst- oder Fortbildungsreise
Um den richtigen Weg zur Beantragung der von Ihnen gewünschten Veranstaltung zu finden, ist es notwendig im ersten Schritt zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Fortbildung oder um eine Dienstreise handelt.
- Dienstreise
- Kernaspekte:
- Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte für die eigene Dienststelle
- Dazu gehören: konkrete Aufgabe des Dienstreisenden für seine Dienststelle, er "handelt im Namen bzw. für seine Dienststelle", Ergebnisse der Dienstreise vorwiegend nur nutzbar für konkrete Dienstaufgabe
- Praxisbeispiele:
- Dienstbesprechungen
- hauptamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Vortrags-, Prüfungs- und Aufsichtstätigkeit bei dienstlichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- offizielle Vertretung bei repräsentativen Veranstaltungen (Einweihungsfeiern, Eröffnungen, Dienstjubiläen etc.)
- Besuch von Ausstellungen, Messen, Tagungen, Konferenzen (z.B. wiss. Konferenz, Veranstaltungen des Kanzler-Arbeitskreises, Nutzertagung HIS)
- unmittelbarer Teil / Beitrag innerhalb der konkreten Arbeitsaufgabe (z.B. Einweisung in neues Gerät )
- Kernaspekte:
- Fortbildungsreise
- Kernaspekte:
- alle Maßnahmen, die auf Erhaltung und Erweiterung leistungsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten gerichtet sind
- Dazu gehören: zur Erlangung, Erhaltung und Erweiterung der für die Aufgabe erforderlichen sowie der unspezifischen allgemeinen und eventuell darüber hinausgehenden Kenntnisse
- Praxisbeispiele:
- Aktualisierung und Erweiterung des fachbezogenen und fachübergreifenden Wissenstandes (z.B. Neuerungen TV-L, Einarbeitung und Schulung in neuer/erweiterter Software)
- Erhöhung der persönlichen und sozialen Kompetenz und der Methodenkompetenz (z.B. Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenz, Konfliktklärung, Coaching, Zeitmanagement)
- Vorbereitung auf neue Aufgaben und Verwendungen (z.B. Weiterbildungsstudium, Meisterausbildung)
- Erhöhung der Motivation (z.B. Teamentwicklung)
- Kernaspekte:
- Dienstreise
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Buchungshinweis Unterkunft & Fahrkarte
Die Reisekostenstelle der Friedrich-Schiller-Universität hilft Ihnen bei der Planung, Beantragung, Genehmigung und Abrechnung dienstlich veranlasster Reisen. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Beantragung von Reisen/Abrechnung von Reisekosten
- Die Unterkunft ist nach der Erteilung der schriftlichen Genehmigung zur Fortbildungsreise selbst zu buchen und zu verauslagen
- nach dem Erhalt der Reisegenehmigung muss die Reise zeitnah im SAP über die Kachel Dienstreisen eingetragen werde. Bitte geben Sie im Reisezweck o.ä. Fortbildungsreise ein.Das PSP- Element für genehmigte Reisen aus dem allgemeinen Budget ist F-10-01072-01-2615020
- Übernachtungskosten, welche die in der Tabelle aufgelisteten Höchstbeträge überschreiten, sind nur erstattungsfähig, wenn von der Reisekostenstelle vor Dienstbeginn triftige Gründe anerkannt werden - Entweder im Rahmen der Reisebeantragung im Reiseportal, oder per Ticket: servicedeskExterner Link
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gesetzlich verpflichtete Fortbildungen
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Fortbildungen gesetzlich vor: Hierzu zählen z.B. regelmäßige Fortbildungen im Themenfeld Tierschutz, Pflanzenschutz, Arbeitssicherheit, u.v.m. aber auch bestimmte Sachkundeprüfungen (z.B. Schweißer, ).
Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen werden von der Abteilung Personalentwicklung finanziert. Hierfür reichen Sie bitte einen FortbildungsantragDieser Link erfordert eine Anmeldung zusammen mit einer kurzen Stellungnahme des jeweils zuständigen Sicherheitsbeauftragten ein.
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Staff Training Week/Staff Mobility
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter deutscher Hochschulen aus Wissenschaft und Verwaltung sollen die Internationalisierung von Hochschulen aus Mitteln des ERASMUS Programms unterstützen. Gefördert werden Aufenthalte an europäischen Partnerhochschulen.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus allen Bereichen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur FSU stehen, z. B.
- allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Marketing
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Was wird gefördert?
Aufenthalte im europäischen Ausland mit einer Länge von mindestens einer Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen für:
- individuelle Trainingsaufenthalte (Erfahrungsaustausch, Hospitation, Weiterbildungsmaßnahmen)
- Teilnahme an Staff Training Weeks: staffmobility.eu/staff-week-searchExterner Link
- Workshops, Sprachkurse
- Finanziert werden aus Mitteln des ERASMUS-Programms
- Fahrtkosten sowie Aufenthalts-/Übernachtungskosten gem. Thüringer Reisekostengesetz
Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+ Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir empfehlen daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch dienstliche Auslansaufenthalte absichert.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier
Kontakt
Internationales Büro
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 JenaE-Mail: international@uni-jena.de
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Erste Hilfe
Möchten Sie gern Ersthelfer an der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden? Haben Sie regen Publikumsverkehr oder wollen ganz allgemein am Arbeitsplatz auch für einen Ernstfall gewappnet sein? Im betrieblichen Bereich verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, inbesondere in § 10) den Arbeitgeber zu einer geeigneten Organisation von Erster Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung von Sachmitteln. Ob in Ihrem Bereich noch weitere Ersthelfer benötigt werden, erfahren Sie bei Stabsstelle Arbeitssicherheit. Dort wird auch die Entscheidung getroffen, ob Ihnen die entsprechende Ausbildung über die Unfallkasse angeboten werden kann.
Die Grundausbildung für Ersthelfer und das Erste-Hilfe-Training dauern jeweils 9 Unterrichtseinheiten (je 45min). Die Unfallkasse trägt die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist, besteht Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Was ist ein Ersthelfer?
Zum Ersthelfer kann jeder bestellt werden, der die erforderliche Ausbildung besitzt, sofern keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Die Aufgaben des Ersthelfers entsprechen der Rettungskette, nämlich Sofortmaßnahmen einzuleiten, Hilfe herbeizurufen und akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Die Rettung von der Unfallstelle und die ärztliche Versorgung soll vorbereitet werden. Hierbei spielt die psychische Betreuung eines Betroffenen eine große Rolle. Der/Die ErsthelferIn sollte in der Lage sein, seine/ihre Aufgaben überlegt, gut und richtig erfüllen zu können. Dies betrifft vor allem seine/ihre psychische und physische Belastbarkeit. Dem/Der Betroffenen muss er/sie Mut zusprechen können. Unabhängig von akuten Einsätzen gehört es zu seinen/ihren Aufgaben, das Erste-Hilfe-Material sowie Meldeeinrichtungen und Rettungsgeräte zu überprüfen.
Die Zahl der Ersthelfer, die zur Verfügung stehen müssen, ist in der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV-Vorschrift 1) festgelegt. Bezogen auf die universitäre Situation ergibt dies in einer Einrichtung mit bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 % der Beschäftigen, in der Verwaltung 5 %.
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Perspektivwechsel
Arbeitsplatztausch auf Zeit
Mehrere Hochschulen haben sich im Projekt "Perspektivwechsel" zusammengeschlossen, um die Arbeitsverfahren und Abläufe der jeweils anderen Hochschule kennenzulernen.
Wir möchten alle Mitarbeiter/innen ermuntern, einmal die Perspektive durch einen Arbeitsplatztausch auf Zeit mit Kollegen an unserer Hochschule bzw. einer anderen deutschen Hochschule zu wechseln. Egal ob Sie in Lehre und Forschung, in der Technik oder in der Zentralen Universitätsverwaltung der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig sind -
sicherlich kann man in allen Bereichen von einem solchen Perspektivwechsel profitieren und neue Anregungen für den eigenen Arbeitsbereich erhalten.