Bildungsfreistellung
In Thüringen ist das Bildungsfreistellungsgesetz zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Beschäftigte, die regelmäßig an 5 Tagen die Woche arbeiten, haben damit einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr, für Auszubildende beträgt der Anspruch 3 Arbeitstage. Das Arbeitsentgelt wird an diesen Tagen weitergezahlt, die Kosten für die Bildungsveranstaltung trägt der Beschäftigte.
Zur Umsetzung hat das Thüringer Ministerium ausführliche HinweiseExterner Link veröffentlicht.
Beschäftigte, die seit mind. 6 Monaten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind, können Bildungsfreistellung mit folgenden Unterlagen beantragen:
- Antrag auf BildungsfreistellungDieser Link erfordert eine Anmeldung inkl. Stellungnahme des Fachvorgesetzten (Vorgesetzte hat die Möglichkeit, Gründe für eine Ablehnung zu formulieren)
- eine Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung (der Träger der Bildungsveranstaltung hat dem/der Beschäftigten das Vorliegen der Anerkennung kostenlos zu bescheinigen)
- Beschreibung/weiterführende Informationen zu der Bildungsveranstaltung
Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss nach §6(1) ThürBfG) mindestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung vorliegen, ansonsten gilt die Frist als versäumt.
Für Rückfragen zu dem BildungsfreistellungsgesetzExterner Link sowie der Umsetzung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stehen wir gern zur Verfügung.