Innenrevision

der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Verständnis der Innenrevision

Die Innenrevision erbringt als interne Institution innerhalb der Organisationsstruktur prozessunabhängige Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse an der Friedrich-Schiller-Universität zu verbessern.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Innenrevision steht die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und auch der Wirtschaftlichkeit der internen Geschäftsabläufe.

Ein Ergebnis der Prüfungs- und Beratungstätigkeit ist die objektivierte Berichterstattung an den Kanzler als Beauftragter für den Haushalt. Die Berichtsergebnisse und die Empfehlungen der Innenrevision fließen in den Entscheidungsfindungsprozess des Kanzlers ein.

Die Innenrevision ist organisatorisch an das Kanzleramt angegliedert, agiert aber unabhängig und besitzt uneingeschränkte Informations- und Prüfungsrechte.

Im Ergebnis nimmt die Innenrevision damit eine Korrektur-, Vertrauens-, Präventiv- und Informationsfunktion innerhalb der Organisationsstruktur der Friedrich-Schiller-Universität wahr.

Interne Meldestelle - zur Meldung von Verstößen,

  • die strafbewehrt sind;
  • die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder 
  • gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorgegebenen Rechtsbereichen (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc.)

durch natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über oben genannte Verstöße erlangt haben und diese melden möchten.

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Kernuniversität) ist die sog. interne Meldestelle gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes – HinSchG – (BGBl. 2023 I Nr. 140, LinkExterner Link) bei der Innenrevision eingerichtet. Es können Meldungen von Verstößen bzw. Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext vorgenommen werden. Grundlage bildet das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber oder auch Whistleblower).

In der Praxis erhalten hinweisgebende Personen im beruflichen Kontext einen besonderen Schutz, wenn sie z. B. Verstöße in den Bereichen Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung, Strahlen- und Umweltschutz, Verbraucher- und Datenschutz oder Vergabe- und Steuerrecht melden.

Ihre Meldung richten Sie bitte an folgende institutionelle E-Mail-Adresse:
hinweisgeber-meldestelle@uni-jena.de

Es wird Ihnen Vertraulichkeit zugesichert, bitte beachten Sie auch die Ausnahmen gemäß    § 9 HinSchG. Nur die folgenden Personen sind in diesem Kontext befugt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:

  • Roland Popp (Leiter Innenrevision, Stellv. Antikorruptionsbeauftragter, Kontakt siehe unten)
  • Dr. Nico Herrmann (Stellv. Leiter Innenrevision, Kontakt siehe unten)
  • Dr. Stefan Danz (Leiter Rechtsamt, Antikorruptionsbeauftragter, Kontakt siehe Rechtsamt)
  • Dr. Anja Schlage (Stellv. Leiterin Rechtsamt, Kontakt siehe Rechtsamt)

Schriftliche Meldungen in Papierform (Briefpost) richten Sie bitte an:
Interne Meldestelle c/o Innenrevision (mit Postanschrift: Fürstengraben 1, 07743 Jena).
Das physische Postfach der Innenrevision mit Möglichkeit des Einwurfs von Briefpost befindet sich an der Poststelle, Carl-Zeiss-Str. 3.

Darüber hinaus können Sie alternativ eine mündliche Meldung (per Telefon) vornehmen oder die persönliche Zusammenkunft initiieren oder eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vornehmen. 

Weitere Informationen zur internen Meldestelle und zum Hinweisgeberschutz sind abrufbar im Intranet im HanFRIED (Direktlinkpdf, 306 kb, bitte einloggen, dann Pfad: HanFRIED -> Dezernat 5 -> Geschenke_Korruptionsbekämpfung -> FAQ Hinweisgeberschutz und interne Meldestelle)

Antikorruption

Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Korruption schadet allen und beschädigt das Ansehen des Staates, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und seiner Beschäftigten. Sie führt direkt in die Strafbarkeit. Treten Sie Korruption aktiv entgegen.

Umfassende Information zum Thema Korruptionsprävention sind abrufbar im Intranet im HanFRIED (Direktlink, bitte einloggen, dann Pfad: HanFRIED -> Dezernat 5 -> Geschenke_ Korruptionsbekämpfung). Dies beinhaltet u.a. die Rechtsgrundlagen mit Richtlinien und Kanzler-Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen, Fragen-Antworten-Katalog dazu sowie Verhaltenskodex und weiteren Informationen.

Ansprechpartner zum Thema Antikorruption sind:

  • Dr. Stefan Danz (Antikorruptionsbeauftragter, Leiter Rechtsamt, Kontakt siehe Rechtsamt sowie über institutionelle E-Mail-Adresse)
  • Roland Popp (Stellv. Antikorruptionsbeauftragter, Leiter Innenrevision, Kontakt siehe unten)

Mitarbeiter der Innenrevision und Kontakt

  1. Popp, Roland Leiter Innenrevision Innenrevision
  2. Herrmann, Nico, Dr. Stellvertretender Leiter und Revisor Innenrevision
  3. Schneider, Dirk Revisor Innenrevision
Innenrevision

Raum 3110 / 3120 (2.OG)
Carl-Zeiß-Platz 16
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Postanschrift:
Fürstengraben 1
07743 Jena