Drei Männer halten jeweils einen anderen Sportball

Sport Governance

Studieninformationen zum Masterstudiengang Sport Governance
Drei Männer halten jeweils einen anderen Sportball
Foto: AdobeStock/Lightfield Studios
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Institut für Sportwissenschaft
Bewerbung & Fristen

Inhalt des Studiums

Organisation und Regulierung im Sport

Heute benötigen Sportorganisationen mehr als denn je Führungskräfte, die die ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen verstehen und auf sie angemessen reagieren können. Der Masterstudiengang Sport Governance in Jena vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um die Entscheidungsrolle im Sport zu übernehmen und seine Zukunft nachhaltig zu beeinflussen.

Im und neben dem Sport können wir seit einigen Jahren zahlreiche Herausforderungen unterschiedlicher Art beobachten. Hier sind nur ein paar Beispiele:

  • zunehmend komplexere Strukturen (z. B. zahlreiche Organisationsformen des Sports, Mehrebenensystem der Sportverbände, nebeneinander bestehende Förderungssysteme).
  • eine immer engere Verzahnung der gesellschaftlichen Sektoren im Sport (Staat, Markt und Nonprofit-Sektor).
  • Problematiken, wie Doping, Diskriminierung und Korruption, deren Lösung nicht nur im Interesse des Sports selbst liegt, sondern auch im Interesse anderer gesellschaftlicher Teilbereiche.

Angesichts dessen reicht das klassische Management-Instrumentarium für die Führungspositionen im Sport nicht mehr aus. Die Sportverantwortlichen müssen die Strukturen überprüfen und sich den ständig wandelnden Herausforderungen stellen. Sie müssen verantwortungsvoll und nachhaltig agieren, was die Berücksichtigung der ethischen Normen sowie der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert.

Als Reaktion auf die geänderten Anforderungen der Branche wurde der Studiengang Master of Arts „Sport Governance“ (M.A.): Organisation und Regulierung im Sport“ entwickelt. Es handelt sich um ein interdisziplinäres Programm unter Beteiligung zweier Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das Kenntnisse zu nationalen und internationalen Organisationsstrukturen des Sports sowie zu seinen Verflechtungen zur Wirtschaft, Politik und Gesellschaft vermittelt. Neben theoretischen Kenntnissen wird ein praktisch anwendbares Handlungswissen vermittelt, was u.a. durch eine Projektarbeit, Fallstudienbearbeitung und eine Fachexkursion realisiert wird.

Aufbau

Der viersemestrige Masterstudiengang ist interdisziplinär aufgebaut. Er ist durch 10 Modulen und 2 Wahlpflichtbereiche strukturiert, die Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Übungen und/oder Exkursion zu einer inhaltlichen Einheit verknüpfen. Die jeweiligen Module können den vier inhaltlichen Schwerpunkten der Sport Governance zugeordnet werden:

  • Organisationsstrukturen im Sport
  • Gesellschaft und Sport
  • Politik und Sport
  • Markt und Sport

Im Folgenden wird der allgemeine Ablauf des Studiums, der sich in drei didaktische Abschnitte gliedert, erläutert.

  • Abschnitt 1: Vermittlung des interdisziplinären Handwerkszeugs

Im ersten Studienabschnitt (im 1. und teilweise im 2. Fachsemester) steht die Wissensvermittlung grundlegender interdisziplinärer Zugänge und Inhalte im Mittelpunkt. Studierende belegen das Einführungsmodul ‚Grundlagen der Sport Governance‘, das einen Überblick und eine Orientierung über die Felder der Sport Governance bietet. Zudem erfolgt eine Vermittlung von fachspezifischen Inhalten in folgenden Bereichen: Politikwissenschaft, Organisationslehre, Ethik und Marketing.

  • Abschnitt 2: Sportbezogene Vertiefung & Übertragung in die Praxis

Darauf aufbauend erfolgt im zweiten Studienabschnitt (teilweise im 2. und im kompletten 3. Fachsemester) eine Vertiefung in die spezifischen, sportbezogenen Felder der vier thematischen Schwerpunkte des Studiengangs. Zudem belegen Studierende im dritten Fachsemester mehrere Lehrveranstaltungen, bei denen akademische Zugänge in die Praxis umgesetzt werden (u.a. durch Projektarbeit). In diesem Zusammengang ist insbesondere die Exkursion zu erwähnen, die im Laufe des 3. Fachsemesters von den Studierenden unter Betreuung einer Lehrkraft thematisch entwickelt und organisiert wird.

  • Abschnitt 3: Eigenständige, interdisziplinäre Umsetzung

Im abschließenden Fachsemester folgt die Masterarbeit. Diese dient den Studierenden zur eigenständigen, interdisziplinären Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzeinübung unter Betreuung eines Hochschullehrers.

So könnte Ihr Studium aussehen

möglicher Studienplan

Foto: Dr. Lev Esipovich

Besonderheiten in Jena

  • Interdisziplinarität: Vor dem Hintergrund aktueller Trends befähigt das Masterstudium seine Absolventinnen und Absolventen zur Analyse, Verknüpfung und Beantwortung wirtschaftlicher, politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Fragen im Sport. Der Studiengang wird daher von mehreren Instituten bzw. Lehrstühlen der Universität Jena getragen.
  • Einmaligkeit: Aufgrund der thematisch innovativen Ausrichtung des Studiengangs handelt es sich um einen einzigartigen Studiengang in Deutschland. So existieren zurzeit Masterstudiengänge, die nur vereinzelt thematisch ähnliche Module (i.d.R. als wählbare Vertiefungsmöglichkeit) anbieten. Auf der europäischen Ebene sind zwar einige ähnliche Studienangebote zu finden. Es handelt sich aber um kostenpflichtige Angebote.
  • Aktualität: Der inhaltliche Fokus des Studiengangs liegt auf den bedeutenden aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Sportorganisationen.
  • Partnerarbeit: Der Studiengang profitiert durch ein großes Netzwerk an Expertinnen und Experten aus zahlreichen Partnerorganisationen, die durch Gastvorträge, die Fachexkursion oder Projektarbeit in die Lehre einbezogen werden.
  • Optimale Betreuung: Die meisten Lehrveranstaltungen werden in kleinen Gruppen durchgeführt. Dadurch wird zum einen ein hoher Grad an Interaktivität erreicht. Zum anderen gehen Dozierende individuell auf die Bedürfnisse und Fragen der Studierenden ein.
  • Ausgeprägte Praxisnähe: Wir setzen auf interaktive Lehrkonzepte, die gezielt eine Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen. Der große Vorteil des Studiengangs ist die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf die praktische Tätigkeit in Sportorganisationen.

Aussichten

Das Masterstudium führt zu einem berufs- und forschungsqualifizierenden Abschluss. Aufgrund des interdisziplinären Charakters des Studiengangs eröffnet sich den Absolventinnen und Absolventen ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern:

  • insbesondere in der Sportbranche (z. B. Sportverbände und -vereine)
  • in sportnahen Bereichen der freien Wirtschaft (z. B. Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit, Vermarktung bzw. Sponsoring)
  • in der Politik (z. B. Sportförderung, internationale Sportbeziehungen),
  • in den öffentlichen Verwaltungen (z. B. Sportverwaltung, Sportämter),
  • in den zivilgesellschaftlichen und entwicklungspolitischen Organisationen mit Bezug zum Sport.

Zum anderen wird mit Abschluss des Masterstudiengangs die Grundlage für nachfolgende wissenschaftliche Qualifikationen gelegt (z. B. Promotion).

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Der Zugang zu diesem Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entsprechend einem Bachelorabschluss mit einschlägiger fachlicher Ausrichtung und mit der Gesamtnote 2,5 oder besser voraus.

  • Sprachvoraussetzungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
  • Ausreichende Eingangskompetenzen

    Grundsätzlich soll der Schwerpunkt des abgeschlossenen Studiums im Bereich Sportwissenschaft, Sportmanagement, Sportökonomie oder Wirtschaftswissenschaften liegen. Dies ist durch entsprechende Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (LP) zu belegen.

    Erwartet werden insbesondere folgende Kompetenzen:

    • Kenntnisse und Fähigkeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen (mit oder ohne Sportbezug) im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten ( nur bei Absolvent:innen von Studiengängen sportwissenschaftlicher Studiengänge),
    • Kenntnisse der einschlägigen qualitativen und quantitativen Methoden der Wirtschafts- bzw. Sozialforschung, Statistik oder des wissenschaftlichen Arbeitens im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten und
    • ein berufsorientierendes Praktikum (alternativ: berufliche Tätigkeit) über mindestens 8 Wochen in einem sportbezogenen, politischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.

    Ausnahmeregelung:

    Falls Sie die zuvor dargelegten Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erfüllen, können Sie zugelassen werden, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen dennoch fachlich ausreichende Eingangskompetenzen erkennen lassen. Der Masterzulassungsausschuss berücksichtigt in seiner Gesamtbetrachtung folgende Aspekte:

    • das inhaltliche Profil des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums (Nähe zu Fragestellungen und Inhalten des Studiengangs Sport Governance) und die dokumentierten Leistungsbewertungen (Modulnoten und Gesamtnote),
    • die Abschlussarbeit im ersten berufsqualifizierenden Abschluss,
    • studienrelevante praktische Erfahrungen und Zusatzqualifikationen,
    • einschlägige individuelle Interessensschwerpunkte und reflektierte Vorstellungen zu Inhalten und Anforderungen des Studiengangs, wie sie insbesondere aus Motivationsschreiben und Lebenslauf hervorgehen, die den bisherigen studienrelevanten Werdegang, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, persönliche Zielvorstellungen und die Befähigung zum Studium aufzeigen.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

    Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie einen Leistungsstand von mindestens 140 ECTS erreicht haben. Die vorläufige Gesamtnote sollte mind. 2,5 sein.

    Kennzeichnen Sie im Dokument nach Möglichkeit relevante Module entsprechend der Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs (s. oben).

  • Nachweis über ein berufsorientierendes Praktikum

    Für diesen Studiengang ist ein Nachweis über ein Praktikum (alternativ: berufliche Tätigkeit) über mindestens 8 Wochen in einem sportbezogenen, politischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu erbringen.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - Dr. Lev Esipovich

Öffnungszeiten:
noch nicht bekannt.

Akademisches Studien- und Prüfungsamt

Öffnungszeiten:
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Aufgrund der derzeit sehr angespannten Personalsituation sowie weiterhin bestehenden Vorgaben zum Besucherverkehr im Gebäude bleibt das ASPA zunächst weiterhin geschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk oder telefonisch.

Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

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