- Studienabschluss
- Master of Science
- Zulassung
- zulassungsfrei (ohne NC)
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- ja
- zuständige Einrichtungen
- Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
- Institut für Sportwissenschaft
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Fachkompetenz
Auf der Basis vermittelter relevanter Berufe, Theorien und Modelle werden die Absolventen und Absolventinnen zur systematischen Analyse, Interpretation und Integration neuer wissenschaftlicher Literatur sowie deren fachlicher und erkenntnistheoretischer Bewertung befähigt.
Diese fachlichen Kompetenzen können innovativ zur wissenschaftlichen Lösung von Problemen genutzt werden.
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Methodenkompetenz
- Selbstständige Durchführung von Projekten in »Leistung« und »Gesundheit«
- Eigene Forschungsfragen entwerfen, erarbeiten und Forschungsstand bewerten
- Entwicklung eines Forschungskonzepts
- Empirische Daten analysieren
- Ableiten evidenzbasierter Entscheidungen sowie kritische Reflexion
Die methodische Kompetenz befähigt zu Forschung und Entwicklung in »Performance and Health«.
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Selbstkompetenz
Die Absolventen und Absolventinnen sind in der Lage, die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, können selbstständig und zielorientiert arbeiten, sind selbstdiszipliniert, verfügen über eine hohe Belastbarkeit, können fachspezifische Entscheidungen zügig und sachgerecht treffen.
Die Selbstkompetenz befähigt zu vielseitig einsetzbarer evidenzbasierter Kreativität. Zudem werden Methoden des Selbstmanagements entwickelt.
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Sozialkompetenz
Die Absolventen und Absolventinnen sind in der Lage, Projekte in Gruppen zu bearbeiten und dabei alle Gruppenmitglieder zu integrieren, Konfliktsituationen zu erkennen und lösen. Zudem kann evidenzbasiertes Wissen aufbereitet und dieses in Untersuchungs-, Beratungs- und Präsentationssituationen kommuniziert werden.
Die soziale Kompetenz befähigt, Ergebnisse mit Vertretern und Vertreterinnen unterschiedlicher Handlungsfelder zu diskutieren und zu implementieren.
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden deutschen oder internationalen Bachelor-Abschluss in einem sportwissenschaftlichen Studiengang (180 LP), wobei der Anteil des Studiums der Sportwissenschaft mindestens 120 LP betragen soll. Davon sollen mindestens 15 LP zu Inhalten aus der Forschungsmethodologie, Statistik und wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vorliegen.
Der Abschluss sollte mindestens mit der Note 1,9 bewertet sein. Ausnahmen für besonders qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (insbesondere aus dem Ausland) sind möglich. Eine Zulassung mit Auflagen ist in diesen Fällen möglich.
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Sprachanforderungen
Die Bewerber und Bewerberinnen haben ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache ausweislich des Abiturzeugnisses (Unterricht in den Klassen 5-10 oder 7-12 jeweils ohne Abiturprüfung oder Unterricht in den Klassen 9-12 mit Abiturprüfung) oder in Form einer Bescheinigung gemäß Europäischem Referenzrahmen (Niveau B1) vorzuweisen.
Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber und Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen vor der Immatrikulation hinreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent, s.u.) nachweisen.
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Antrag auf Zulassung
Wenn Sie die Online-Bewerbung für Masterstudiengänge mit dem Portal OLAS durchführen, wird am Ende der Bewerbung ein "Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" als pdf generiert. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken und unterschrieben innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Masterstudiengangs als E-Mail an die Adresse des Master-Service-Zentrums senden: master@uni-jena.de.
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie einen Leistungsstand von mindestens 140 LP erreicht haben.
Die vorläufige Gesamtnote sollte mind. 2,5 sein. Kennzeichnen Sie im Dokument nach Möglichkeit relevante Module entsprechend der Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs (s. oben).
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Optional: Zusätzliche Nachweise
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxis- oder Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls hochladen (z.B. Praktikumsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse etc.).
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Wöllnitzer Straße 42
07749 Jena
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Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena
Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Seidelstraße 20
07749 Jena
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Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
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Fürstengraben 1
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Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
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