Die Anforderungen an einen guten Studiengang sind vielgestaltig: Erwartet wird, dass das Curriculum ausgehend von klar umrissenen Qualifikationszielen in modulare Lerneinheiten gegliedert wird, die schlüssig ineinandergreifen und in der Regelstudienzeit erfolgreich bewältigt werden können. Dabei ist zu überlegen, auf welche Kenntnisse und Fähigkeiten aufgebaut werden kann und welche didaktischen Ansätze sich eignen, um die Studierenden optimal in der Entwicklung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen zu unterstützen.
Von der ersten Idee bis zum finalen Studiengangkonzept gilt es, sorgsam eine Reihe von Details zu klären, um sicherzustellen, dass sich die einzelnen Lernbausteine zu einem attraktiven Gesamtprogramm zusammenfügen, alle rechtlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden und eine tragfähige Umsetzung mit den verfügbaren Lehrressourcen möglich ist.
Häufig müssen unterschiedliche, gleichermaßen berechtigte Anforderungen austariert werden: So haben Studierende einen Anspruch auf transparente und verlässliche Regelungen zum Verlauf ihres Studiums und den Inhalten der einzelnen Module. Gleichzeitig ist es Lehrenden wichtig, Spielräume in der Gestaltung der Lern- und Prüfungsformate zu behalten, damit sie aktuelle Themen unmittelbar aufgreifen oder flexibel auf wechselnde Gruppengrößen reagieren können.
In diesem Spannungsfeld komplexer Erwartungen und Wünsche ist es nicht leicht, einen Pfad zum Ziel zu finden. Doch keine Angst! In den Studiendekanaten und im Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre gibt es erfahrene Personen, die Sie bei der Studiengangentwicklung beraten und Ihnen bei der Priorisierung und Abwägung konzeptioneller Entscheidungen helfen.
Eine erste Hilfestellung erhalten Sie durch die Handreichung für die Gestaltung von StudiengängenExterner Link. Hier bekommen Sie die wichtigsten Informationen zu den im Allgemeinen zu beachtenden Aspekten, sinnvollen Planungsschritten und dem zu durchlaufenden Gremienweg. In den Anlagen zur Handreichung finden Sie Leitfragen, die Sie bei der Konzeption eines Studiengangs oder bei der Änderung eines Studiengangs unterstützen werden. Zusätzlich sind grundlegende Hinweise zur Vorbereitung weiterbildender Studienangebote und studiengangbezogener Kooperationen enthalten.
Die Verantwortung für das Studiengangportfolio liegt zuerst bei der Fakultät. Nach der grundsätzlichen Befürwortung eines Vorhabens durch die Fakultät begleitet das Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre den Einrichtungs- oder Änderungsprozess auf der zentralen Universitätsebene. Für die Neueinrichtung und für wesentliche Änderungen von Studiengängen muss zudem von der Hochschulleitung eine Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft eingeholt werden.