Leitplanken sichern den Aufstieg

Leitlinien für die Promotionsphase

Anregungen für eine erfolgreiche Gestaltung der Promotionsverhältnisse an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Leitplanken sichern den Aufstieg
Foto: istockphoto.com/AscentXmedia

„Die Friedrich-Schiller-Universität Jena versteht sich als Teil der Gesellschaft. Sie ist der Freiheit von Forschung und Lehre verpflichtet und trägt durch Wissenschaft und Bildung zur Lösung gesellschaftlicher Zukunftsfragen bei.“
Leitbild der Friedrich-Schiller-Universität

Dieses Selbstverständnis und die daraus abgeleiteten Werte Licht gewinnen und verbreiten (Light), Leben wahren und fördern (Life) sowie Freiheit schützen und gestalten (Liberty) gelten für alle Tätigkeitsbereiche der Universität, einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Promotion ist eine zentrale Aufgabe der Universität. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) gibt sich mit diesen Leitlinien eine Orientierung für die Promotionsphase, die eine gelingende Promotion befördern sollen. Leitlinien haben Empfehlungscharakter. Sie

  • rufen Eckpunkte der erfolgreichen Gestaltung von Promotionsverhältnissen in Erinnerung und liefern universitätsweite Orientierungspunkte für alle am Promotionsprozess Beteiligten,
  • benennen Erfolgsfaktoren und optimale Promotionsbedingungen über alle Fachdisziplinen hinweg und
  • stellen den Kern der erfolgreichen Praxis der Promotionskultur an der FSU Jena fachübergreifend dar.

Unterschiedliche Promotionskulturen

Unterschiedliche Promotionskulturen

Foto: Fotozentrum der Universität Jena

Die Promotionskultur verwirklicht sich in den Promotionsverhältnissen zwischen Promovierenden und Betreuenden an den einzelnen Instituten und Fakultäten sowie den fakultätsübergreifenden Einrichtungen der Graduiertenförderung. Die vorliegenden Leitlinien sollen zu einer disziplinspezifischen Ausgestaltung im Sinne der für eine Universität essentiellen Vielfalt der Fachkulturen ermuntern. Ergänzend sind die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 336 kb zu sehen; sie halten das Bewusstsein für die Grundregeln wissenschaftlicher Praxis bei Betreuenden und Promovierenden lebendig und schärfen es. Die formale und materiell-rechtliche Ausgestaltung der Promotion ist dagegen durch die Regelungen der Rahmenpromotionsordnungpdf, 165 kb und den sich darauf beziehenden Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.

Die Qualifizierung in der Promotionsphase ist hoch individuell, sowohl im Hinblick auf das Forschungsprojekt, als auch auf die berufliche Entwicklung. Die Verantwortung für erfolgreiche Promotionen liegt einerseits bei den Promovierenden selbst, andererseits aber auch bei den Betreuenden, den Fakultäten und der Universität insgesamt. Deshalb richten sich diese Leitlinien gleichermaßen an Promovierende, Betreuende, Fakultäten, strukturierte Promotionsprogramme und die Universität.

Die Leitlinien der Universität Jena stehen im Einklang mit den Empfehlungen des Council of Doctoral Education der European University Association (EUA-CDE)pdf, 200 kb · en und des Universitätsverbands zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland (UniWiND)pdf, 484 kb, nach denen Promovierende als Wissenschaftler/innen am Beginn ihrer Karriere betrachtet werden und nicht als Studierende in einem „third cycle“ nach Bachelor und Master, wie es die Bologna-Vorgaben für die Promotionsphase vorsehen. Darüber hinaus orientieren sich die Leitlinien an Empfehlungen zur Promotionsphase von Wissenschaftsratpdf, 244 kb, Hochschulrektorenkonferenzpdf, 151 kb und Deutscher Forschungsgemeinschaftpdf, 131 kb.

Die Leitlinien

  • 1. Forschungsumgebung

    „Kernaufgabe des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die eigenständige und originäre Forschung“ (UniWiNDpdf, 484 kb, 2011)

    Hierfür benötigen Promovierende sowohl Unabhängigkeit und Flexibilität als auch Struktur und Verlässlichkeit. Die Betreuung während der Promotion sollte die selbständige Leistung der Promovierenden bestmöglich fördern (siehe 3. Betreuung).

    Die Universität trägt die Verantwortung für eine möglichst gute Forschungsumgebung und insbesondere für die Pflege einer Forschungskultur, welche sich sowohl durch Freiraum als auch durch Einbindung und konstruktive Feedback-Prozesse auszeichnet. Dazu gehört eine ausreichende Unterstützung durch strukturelle und organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise eine angemessene Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen, die eine Fokussierung auf die wissenschaftliche Arbeit ermöglichen, und die angemessene Bereitstellung von für die Forschung benötigten Ressourcen.

    Die Einbindung in eine Arbeitsgruppe, ein Graduiertenprogramm und weitere wissenschaftliche Netzwerke bieten wertvolle Anregungen und ermöglichen einen kontinuierlichen wissenschaftlichen Austausch mit den Betreuenden, anderen Promovierenden und weiteren an verwandten Themen arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort und darüber hinaus. Bei Eintritt von außerordentlichen Geschehnissen, die sich auf die Promotionsbedingungen auswirken, besteht eine institutionelle Verantwortung der Universität, Sonderregelungen zu treffen.

    Gruppenbild Graduierten-Kolleg Economics of innovative Change

    Foto: Graduierten-Kolleg
  • 2. Zugangswege und Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren in einem strukturierten Promotionsprogramm

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    Die Promotionsordnungen sichern transparente Verfahren zur Annahme von Promovierenden an den Fakultäten. Sie gewährleisten sowohl die Zugrundelegung hoher Leistungsmaßstäbe als auch den diskriminierungsfreien Zugang von Absolventinnen/Absolventen, die entsprechend des Thüringer Hochschulgesetzes die Mindestvoraussetzungen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand erfüllen. Um Sicherheit hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zu geben, soll die Annahme gleich zu Beginn der Arbeit an der Promotion erfolgen.

    Transparenz hinsichtlich der Anforderungen und Verfahren soll auch für die Vergabe von Promotionsstellen und Promotionsstipendien bestehen. Diese werden in der Regel ausgeschrieben und nach den Grundsätzen der Bestenauswahl vergeben. Für die Auswahl von Promovierenden zur Aufnahme in strukturierte Programme haben sich z. B. durch mehrere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer getragene Entscheidungen in Aufnahmekommissionen bewährt.

  • 3. Betreuung

    Gespräch einer Doktorandin mit ihrer Betreuerin

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    Betreuende begleiten Promovierende auf ihrem Weg durch die Promotion. Dabei sind beide Parteien für die Gestaltung einer gelingenden Betreuungssituation verantwortlich.
    Die Verantwortung für die Betreuung einer Promotion liegt federführend bei einer Person (Erstbetreuer/in). Dies soll durch eine Co-Betreuung oder ein Betreuungsteam („thesis committee“) ergänzt werden, wie dies im Rahmen strukturierter Promotionsprogramme bereits vielfach geschieht.

    Die Promotionsordnungen der Fakultäten legen fest, wer zur Betreuung berechtigt ist. Traditionell gehört die Betreuung Promovierender zu den grundlegenden Aufgaben von Professorinnen und Professoren an Universitäten. Zunehmend dürfen auch selbständige Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen die Rolle eines Erst- oder Zweitbetreuendenpdf, 231 kb übernehmen.

    Weitere Personen, zum Beispiel Postdocs oder externe Mentor/innen, können mit reduzierter Verantwortung in die Betreuung eingebunden werden. Dies eröffnet die Möglichkeit einer breiteren fachlichen und überfachlichen Begleitung, bietet den Promovierenden zusätzliche Ansprechpersonen und führt Postdocs an Betreuungsaufgaben heran. Eine klare Rollenverteilung ist in allen Modellen der Mehrfachbetreuung und der Einbindung weiterer Personen die Voraussetzung, um eine Verantwortungsdiffusion zu verhindern.

    Eine gute Betreuung muss die individuell angemessene Balance aus der Gewährung von Freiräumen für selbstständiges Forschen und dem Bereitstellen fachlicher und menschlicher Unterstützung finden. Sie konzentriert sich vor allem auf die Förderung der selbständigen Forschungstätigkeit der Promovierenden, auf eine hohe Qualität und wissenschaftliche Relevanz der Forschung inklusive Vermittlung und Kontrolle der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Fertigstellung und Abgabe der Dissertation in einem angemessenen Zeitrahmen. Hinzu kommt die Unterstützung bei der Einführung in die nationale und internationale wissenschaftliche Gemeinschaft, die Beratung hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsinhalte und geeigneter beruflicher Karriereschritte sowie die Motivation und Unterstützung der Promovierenden in herausfordernden Phasen. (vgl. hierpdf, 1 mb)

    Kontinuierliche und verlässliche Betreuung trägt ganz entscheidend zu einem erfolgreichen Promotionsverlauf bei. Die Betreuungsfrequenz kann dabei entsprechend der individuellen und fachkulturellen Erfordernisse sowie der jeweiligen Phase im Promotionsverlauf variieren.

    Zu Beginn der Promotion wird zwischen der/dem Promovierenden und den Betreuenden eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Betreuungsvereinbarungen helfen außerdem, gegenseitige Erwartungen abzugleichen. Sie können als Redeinstrument eingesetzt werden, das eine offene und sachliche Kommunikation in der Betreuungsbeziehung unterstützt.

    An der FSU ist die Betreuungsvereinbarung Voraussetzung für die Annahme an einer Fakultät. Die Promotionsordnungen regeln Form und Inhalt. Mindestens enthalten sein müssen die Namen von Doktorandin/Doktorand und Betreuerin(nen)/Betreuer(n), das Promotionsthema, die beabsichtigte Art der Dissertation (publikationsbasiert oder Monografie) sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Promovierenden und Betreuenden. Unter anderem verpflichten sich Promovierende und Betreuende zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die FSU stellt Mustervereinbarungen zur Verfügung, die sich an den Empfehlungen der DFG orientieren.

    Zu einer guten Betreuung gehören regelmäßige Betreuungsgespräche. Promovierende und Erstbetreuer/in sollten mindestens ein ausführliches Statusgespräch pro Jahr führen. Die Gespräche können sowohl von Betreuenden als auch von Promovierenden initiiert werden und sollen zeitnah stattfinden. Hilfreich sind offene Kommunikation auf Augenhöhe in Bezug auf wissenschaftliche Fragen sowie klare Aussagen der Betreuenden zur Anschlussorientierung. Die Gespräche können auf Basis von Fortschrittsberichten der/des Promovierenden geführt werden. Bei den Gesprächen sollte es nicht nur um den Fortschritt der Promotion, sondern auch um Perspektiven für die weitere Karriere gehen. Die FSU stellt einen Leitfaden zum Führen von Statusgesprächenpdf, 191 kb zur Verfügung, der einen Überblick über die üblichen Themen gibt und zur Protokollierung des Gesprächs herangezogen werden kann.

  • 4. Einbindung in die wissenschaftliche Gemeinschaft

    Mikrofon vor Menschen

    Foto: istockphoto

    Gute Betreuung beinhaltet, dass Promovierende bei der Einführung in die nationale und internationale Gemeinschaft der Forschenden Unterstützung erfahren. Promovierende benötigen regelmäßige Gelegenheiten, ihr Promotionsprojekt vorzustellen und mit Fachkolleginnen und Fachkollegen vor Ort, aber auch national und international zu diskutieren. Dies beinhaltet den Aufbau eines eigenen wissenschaftlichen Netzwerkes, die Teilnahme an Fachtagungen und das Publizieren.

  • 5. Qualifizierung

    Qualifizierungskurs

    Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

    Promovierende sollen in ihrer Weiterqualifizierung unterstützt werden. Sie sollen die Möglichkeit zum Besuch von Qualifizierungsveranstaltungen mit fachbezogenen, methodischen und fachübergreifenden Inhalten erhalten, ergänzt um Angebote für den Erwerb von Lehr- und Betreuungskompetenzen und zur Anschlussorientierung.

    Von besonderer Bedeutung ist die Weiterqualifizierung zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“. Hinsichtlich des Umfangs wahrgenommener Qualifizierungsveranstaltungen muss die Balance zwischen einer substanziellen und hilfreichen Weiterqualifizierung und der Vermeidung einer promotionsverlängernden Wirkung gefunden werden. Es hat sich bewährt, dass der Qualifizierungsplan von Promovierenden und Betreuenden gemeinsam erarbeitet und abgestimmt wird.

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  • 6. Themenstellung und Dauer der Promotion

    Die Promotion stellt eine zeitlich begrenzte Phase in der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Wie viel Zeit dafür im Einzelfall benötigt wird, hat nicht nur fachspezifischen Charakter, sondern ist auch abhängig von Umfang und Qualität der Betreuung sowie den konkreten Promotionsbedingungen (z. B. berufliche, familiäre und finanzielle Situation). Die Dauer der Promotion sollte in der Regel vier Jahre nicht überschreiten. Sie wird entscheidend beeinflusst durch die Wahl des Promotionsthemas, seine hinreichende Eingrenzung sowie eine kritische Risikoabschätzung.

    Hierbei kommt den Betreuenden (selbstverständlich unter Beachtung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Promovierenden) eine besondere Verantwortung zu. Regelmäßige Betreuungsgespräche, die sich explizit auch der zeitlichen Strukturierung und der inhaltlichen Ausrichtung der Promotion widmen, unterstützen die sinnvolle Begrenzung der Promotionsdauer. Nicht zuletzt tragen auch die Fakultäten Verantwortung, indem sie die Promotionsverfahren ohne unnötige Verzögerung durchführen.

  • 7. Promotionsverfahren

    Die Promotionsordnungen regeln die Durchführung der Promotionsverfahren. Ein wichtiges Element eines jeden Promotionsverfahrens ist die Bestellung der Promotionskommission und der Gutachterinnen und Gutachter durch den Rat der Fakultät. Gute Praxis ist es, bei fakultätsübergreifenden Themen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anderer Fakultäten und im Falle von Kooperationen mit anderen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Institutionen an den Verfahren zu beteiligen.

    Publikationsbasierte Dissertationen stellen besondere Anforderungen an die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter. Einerseits sind Momente möglicher Befangenheit durch die Mitautorschaft von Betreuenden bzw. Gutachtenden zu berücksichtigen, andererseits verfügen die unmittelbar Betreuenden über die beste Einsicht in den Entstehungsprozess der Dissertation und tragen somit in besonderer Weise zur Qualitätssicherung bei. Eine Option der Qualitätssicherung ist das Hinzuziehen weiterer und ggf. externer Gutachter/-innen.
    Von grundlegender Bedeutung ist die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis in Bezug auf die Dissertation, einschließlich der Überprüfung auf Plagiate. Hier tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Hauptverantwortung. Neben der Auslage der Dissertation im Dekanat hat sich außerdem eine elektronische Auslage als vorteilhaft erwiesen.

    Hochschulöffentliche mündliche Prüfungen (Disputationen, Kolloquien) bieten die hervorragende Möglichkeit, die Leistungen von Promovierenden besser bewerten zu können und ihnen zugleich zu größerer Sichtbarkeit zu verhelfen.

  • 8. Promotionen in Kooperation

    Binationale Promotion von Universitäten aus verschiedenen Ländern mit der Universität Jena

    Foto: Istockphoto.com / Flaticon.com (@roundicon)

    Wissenschaftliche Leistungen werden häufig in Kooperation mehrerer Personen, Arbeitsgruppen und wissenschaftlicher Einrichtungen erbracht. Für Promotionen ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer in- und ausländischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen bzw. die Erbringung der promotionsbezogenen Forschungsleistung innerhalb einer gemeinsam getragenen Einrichtung der Graduiertenförderung eine übliche Praxis. Die Regelungen zu den Cotutelle-Verfahren und zur kooperativen Promotion sind hierbei handlungsleitend. Die kooperierenden Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen werden dabei gleichberechtigt an der Betreuung der Promovierenden sowie am Promotionsverfahren beteiligt.

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  • 9. Gleichstellung, Familie und Wissenschaft, diskriminierungsfreies Umfeld

    Mutter mit Kind und Doktorhut

    Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

    Bei der Auswahl und Annahme von Promovierenden, bei der Betreuung und Begutachtung der Dissertation sowie der Überprüfung der mündlichen Promotionsleistung darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner kulturellen, ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner Religion und Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder einer Behinderung benachteiligt werden.

    Insbesondere sei an dieser Stelle auf den beobachteten Effekt des „unconscious bias“ hingewiesen, nach dem es in manchen Fächern bei der Bewertung der Promotionsleistung einen geschlechterbezogenen Verzerrungseffekt („Gender-Bias“) in der Form gibt, dass die Dissertationen weiblicher Promovierender seltener mit „summa cum laude“ bewertet werden als die Dissertationen männlicher Promovierender.

    Die Promotionsphase fällt zeitlich oft mit der Familiengründung zusammen. Es ist in hohem Maße anerkennenswert, die Arbeit an der Promotion mit familienbezogenen Aufgaben zu vereinbaren. Dies gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Wesentlich für ein Gelingen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind eine finanzielle Absicherung der gesamten Promotionsphase, eine flexible und planbare Handhabung von Arbeitszeiten und -orten sowie spezifische Unterstützungen bei Forschungstätigkeiten, wenn diese etwa aufgrund einer Schwangerschaft nicht ausgeübt werden dürfen.

    Bei Promovierenden und Postdocs ist der Anteil von Frauen im Vergleich zu den Bachelor- und Masterstudierenden signifikant geringer. Deshalb ist es aus Sicht der Universität entscheidend, dass Frauen ohne strukturelle und prozedurale Hemmnisse promovieren können. Sie sollen genau wie Männer ermutigt und aktiv unterstützt werden eine akademische Laufbahn einzuschlagen und fortzuführen. Ein Arbeitsklima, das sich durch gleiche Wertschätzung für Frauen und Männer auszeichnet, sollte für alle Universitätsangehörigen selbstverständlich sein.

    Die zunehmende internationale Diversität erfordert eine hohe Bereitschaft der Universität und ihrer Mitglieder, die spezifischen Belange internationaler Promovierender sowohl auf institutioneller als auch individueller Ebene zu berücksichtigen und ihnen die volle Partizipation an den universitären Forschungszusammenhängen zu ermöglichen.

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  • 10. Ombudsverfahren

    Zwei Konfliktparteien und ein Mediator

    Foto: istockphoto.com/Andrii_Yalanskyi

    Das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden ist in Deutschland durch das häufige Zusammenfallen von verschiedenen Rollen (Betreuer/in, Gutachter/in, Vorgesetzte/r, Mitautor/in) sehr komplex. Es verlangt einen sensiblen und reflektierten Umgang mit der daraus resultierenden Abhängigkeit der Promovierenden von den Betreuenden. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind auf allen Ebenen zu verhindern.

    In Konfliktsituationen, die sich nicht im Gespräch zwischen Promovierenden und Betreuenden lösen lassen, können Ombudspersonen konsultiert werden. Die Promotionsordnungen sehen für solche Fälle geordnete Ombudsverfahren auf Fakultäts- oder Universitätsebene vor. Auf Universitätsebene wirken daran durch den Senat gewählte Personen mit, die in der Promotionsbetreuung in besonderer Weise erfahren sind.

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  • 11. Alumni-Betreuung

    Graduierte werfen Hüte hoch

    Foto: Arlene Knipper

    Der Erfolg einer Promotion im engeren Sinne zeigt sich unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens durch die Bewertung der Gutachter/innen und der Kommission.

    Der Erfolg der Qualifizierungsphase „Promotion“ im weiteren Sinne zeigt sich in der weiteren beruflichen Karriere. Betreuende und Fakultäten können durch das Verfolgen und Dokumentieren der beruflichen Karrieren ihrer Absolventinnen und Absolventen die Expertise der Alumni für die Qualifizierung der Promovierenden und ihre berufliche Orientierung nutzbar machen.

Kontakt

Vizepräsidium Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gleichstellung