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Gemeinsam durch die Energiekrise

Jeder einzelne Beitrag zählt!
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Die Friedrich-Schiller-Universität Jena reagierte auf die Energiekrise mit dem Beschluss von Einsparmaßnahmen. Auf eine eventuell auftretende Energiemangellage und auf die gestiegenen bzw. weiter steigenden Energiekosten ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena somit vorbereitet.

Das Dezernat 4 hat bereits zentral gesteuerte Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgenommen.

Zusätzlich kann jede einzelne Person dazu beitragen, dass Energie in all unseren Gebäuden eingespart wird. Hierfür finden Sie unten aufgeführt die entsprechenden Nutzerhinweise.

Information

Die Energiekosten der Uni Jena betrugen im Jahr 2021 circa 8,5 Millionen Euro und machen damit einen beachtlichen Anteil des Haushalts aus. Die bereits seit dem letzten Herbst stark steigenden Energiepreise erhöhen die Kosten schon im laufenden Jahr um fast 3 Millionen Euro beträchtlich, so dass zukünftig mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen ist. Weitere – je nach Szenario – drastische Preissteigerungen sind zu erwarten.

Maximale Raumtemperaturen

Thermostat
Thermostat
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  • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit – 19°C
  • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen – 18°C
  • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit – 18°C
  • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen – 16°C
  • für körperlich schwere Tätigkeit – 12°C

Sollten in einzelnen Räumen die vorgegebenen Temperaturen nicht erreicht werden, wenden Sie sich bitte an den für Ihr Gebäude zuständigen Hausmeister.

Nutzerhinweise

  • Einstellung Thermostatventil
    Heizung
    Heizung
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    Thermostatventile sind so einzustellen, dass die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht überschritten werden. Bei längerer Abwesenheit wie Urlaub, Krankheit und mehrtägigen Dienstreisen stellen Sie die Thermostatventile bitte auf Stellung "Stern" (Frostschutz). Die bei einigen Thermostaten vorhandene Einstellung 0 darf nicht verwendet werden, da in diesem Fall der Frostschutz der Heizungsanlage nicht sichergestellt ist.

  • Laptops und mobile Geräte
    • Elektronische Geräte wie PC, Laptop, Drucker, Beamer etc. sind bei längerer Nichtbenutzung abzuschalten. Ein Stand-By-Betrieb ist zu vermeiden. Abschaltbare Steckerleisten sind zu empfehlen. Es ist der Energiesparmodus zu verwenden.
    • Neben dem Energiesparmodus bei technischen Geräten (z.B. PC, Laptop etc.) ist die Reduzierung der Bildschirmhelligkeit und Deaktivierung des Bildschirmschoners zu empfehlen.
  • Lüften im Winter
    • Im Winter sollte man nur Stoßlüften (5-10 Minuten). Dabei sind die Fenster vollständig und für kurze Zeit zu öffnen. Dies ermöglicht einen schnellen und effektiven Luftaustausch, ohne dass sich die Wände und Möbel, die u.a. als Wärmespeicher dienen, auskühlen. Nur so stellt sich anschließend die gewünschte Raumtemperatur schnell wieder ein.
    • Beim Lüften sollte man die Thermostatventile auf Frostschutz "Stern" einstellen, damit die Wärme nicht zum Fenster hinaus gelüftet wird. Nach dem Lüften ist das Thermostat wieder auf die normale Stellung zu drehen. Die Stellung „5“ am Thermostat führt nicht, wie oft vermutet, zu einem schnelleren Aufheizen des Raumes, sondern zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs.
  • Flurtüren geschlossen halten

    Türen zu Räumen bzw. Zonen mit unterschiedlichen Temperaturvorgaben (Büroräume - Flure) sind geschlossen zu halten.

  • Beleuchtung Büroräume

    Die Beleuchtung in Büroräumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn möglich, ist das Tageslicht zu nutzen. Bei längeren Pausen bzw. beim Verlassen der Büros nach Feierabend ist das Licht auszuschalten.

  • Desk-Sharing in Büroräumen

    Empfohlen wird eine Optimierung der Raumnutzung durch Desk-Sharing (soweit möglich) und mobilem Arbeiten (gemäß der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten), insbesondere an wochenendnahen Tagen und Brückentagen. Somit spart man das Heizen aller Büros durch das gemeinsame Nutzen von einzelnen beheizten Räumen passend zur Anzahl der anwesenden Mitarbeitenden.

  • Küchengerätschaften
    Einstellung Temperatur am Kühlschrank
    Einstellung Temperatur am Kühlschrank
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    • Die Lebensmittelkühlschränke (z.B. in Teeküchen) sind auf eine Temperatur zwischen 7-8°C einzustellen. Die Kühlschränke sind regelmäßig abzutauen.
    • Die Geschirrspüler (z.B. in Teeküchen) sind im Energiespar- bzw. Ecobetrieb zu benutzen.
  • Heizlüfter und Heizgeräte

    Die Nutzung von Heizlüftern bzw. elektrischen Heizgeräten ist untersagt.

    Die dienstliche Beschaffung von Elektroheizkörpern sowie der Einsatz privater oder bereits vorhandener dienstlich beschaffter Heizgeräte ist nicht erlaubt.

  • Dienstreisen

    Empfohlen wird, ressourcensparende Alternativen zur Durchführung von Dienstreisen (z.B. die Nutzung digitaler Kommunikationsformen) zu prüfen.

  • Angepasste Kleidung

    Entsprechend angepasste Kleidung der Mitarbeitenden trägt dazu bei, dass die Raumtemperaturen auch bei überwiegend sitzender Tätigkeit eingehalten werden können.

  • Hörsäle, Seminarräume, Konferenzräume, Lesesäle

    In Hörsälen, Seminarräumen, Konferenzräumen und Lesesälen wird die Temperatur auf max. 19 °C abgesenkt, da diese mit Arbeitsräumen vergleichbar sind. Die Türen und Fenster dieser Räume sind, sofern diese zentral belüftetet und somit erwärmt werden, während der Veranstaltungen und Pausen geschlossen zu halten.

Zentral gesteuerte Energiesparmaßnahmen

  • Alle Heizungsanlagen wurden so eingestellt, dass die laut EnSiKuMaV vorgegebenen Raumtemperaturen nicht überschritten werden. Dies lässt sich an den Anlagen zentral nicht so exakt einstellen, dass dies für alle Räume des jeweiligen Gebäudes gleichermaßen gewährleistet ist. Daher ist in den einzelnen Räumen durch Einstellung der Heizkörperthermostate dafür zu sorgen, dass die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht überschritten werden. Außerhalb der Dienstzeit und an Wochenenden, Feiertagen, Brückentagen und während des Jahreswechsels werden die Raumtemperaturen abgesenkt. Dies erfolgt in der Regel zentral durch die Reduzierung der Vorlauftemperatur (Nachtabsenkung).
  • Verkürzung der Heizperiode auf den Zeitraum Oktober bis April, soweit der rechtliche Mindeststandard für die Raumtemperatur erreicht wird.
  • In allen Gebäuden mit Büronutzung wird die Beheizung pro Tag von 7 bis 17 Uhr vorgenommen, externe Vermieter wurden über diese Maßnahme informiert.
  • Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) ist nicht gestattet. Diese Flächen sind mit verriegelbaren Heizkörperthermostaten ausgestattet, die auf Frostschutz eingestellt werden. Die WLAN-Arbeitszonen in der Carl-Zeiss-Straße 3 und im Fürstengraben 1 fallen nicht unter das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, da diese zum längeren Aufenthalt vorgesehen sind und wie bisher beheizt werden.
  • Werden Dienstgebäude im Winter auch nach der üblichen Arbeitszeit bzw. außerplanmäßig genutzt, so ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Mitarbeitende seinen Dienst verrichten kann und der dafür erforderliche Energieeinsatz auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
  • Einstellungen an Heizungsreglern sind regelmäßig zu überprüfen und insbesondere nach Nutzungsänderungen oder baulichen Veränderungen (z.B. Wärmedämmung) an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
  • Warmwasser wird nur in den Bereichen zur Verfügung gestellt, in denen es aufgrund entsprechender Hygienevorschriften notwendig ist (z.B. in Teeküchen) oder aus technologischen Gründen (z.B. in Laboren).
  • Bei Neubeschaffung von elektrischen Geräten ist auf einen niedrigen Energieverbrauch zu achten.
  • Abschaltung der Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden die eine rein repräsentative bzw. ästhetische Funktion haben (z.B. Turmuhr Universitätshauptgebäude).
Thermostat vor Geldscheinen
Thermostat vor Geldscheinen
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  • Verwendung von Klimaanlagen und -geräten nur in Bereichen, in denen es zwingend erforderlich ist (Archive, Serverräume, Labore etc.).
  • Abschaltung der Sicherheitsbeleuchtung in großen Objekten von 23:00 – 06.00 Uhr.
  • nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Foyers.
  • Die Beleuchtungen von Außenanlagen wurden mit Zeitschaltung zur Nachtabschaltung ausgestattet (außer bei öffentlichen Verkehrsflächen) und zu 95% auf LED-Leuchten umgerüstet.
Dezernat 4 – Bau und Liegenschaften

Ziegelmühlenweg 1
07743 Jena