ERASMUS+ Weltweit
Das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ Weltweit ermöglicht den Austausch von Mitarbeiter*innen der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit Partnerhochschulen außerhalb der EU.
Die Universität Jena bietet Ihnen hierfür den Austausch mit den Partnerländern:
- Armenien
- Georgien
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Korea
- Republik Moldau
- Ukraine
- USA
Ziele und Vorteile Erasmus+ Weltweit
- Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder eine neue Sprache vor Ort zu erlernen
- Austausch in innovativer Lehre
- Vollfinanzierung des Gastaufenthaltes in Form einer Dienstreise
- organisatorische und fachliche Unterstützung für Lehraufenthalte (Teaching) und Fort- und Weiterbildungen (Training) durch das Internationale Büro und die Betreuung an der Gasthochschule im Ausland
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Teilnehmerkreis
Der ERASMUS+ STA - Lehraufenthalt mit Förderung durch die Universität Jena richtet sich an:
- Dozent*innen und Professor*innen mit Vertragsverhältnis mit der Universität Jena
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Jena
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Bedingungen
Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden (LVS) pro Woche an der ausländischen Partnerhochschule umfassen. Die Dauer der Reise beträgt in der Regel 1 Woche (5 Arbeitstage plus 1 Tag für An- und Abreise) bis maximal 14 Tage. Der Lehraufenthalt kann nur an einer ERASMUS+ Partnerhochschule der Universität Jena erfolgen, mit der eine entsprechende ERASMUS+ Vereinbarung besteht. Informationen zu möglichen Partnerhochschulen erhalten Sie durch den*die ERASMUS+ Koordinator*in Ihres Fachbereichs.
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Durchführung
Haben Sie eine Bewilligung des Internationalen Büros erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Diese umfassen:
- Abstimmung über Form, Umfang und Inhalt der Lehrveranstaltung mit der Partnerhochschule
- Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien
- Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Teaching Assignment)
- Beantragung einer Dienstreisegenehmigung im QISRKA
- Buchung der Reise im Reisebüro oder Online
Bitte beachten Sie auch die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten
Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:
- Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
- Fördervereinbarung (erhalten Sie vom Internationalen Büro)
Nach Beendigung Ihres Lehraufenthaltes reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:
- vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen (Reisetickets, Hotelrechnung)
- EU - Formulare: Letter of Confirmation, Bericht
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Partnerhochschulen
Armenien
- Yerevan State University
Georgien
- Ivane Javakhisvili Tbilisi State University
Indien
- Indian Institute of Science Education and Research (IISER) Pune Society
Israel
- Haifa University
- Hebrew University
- Tel Aviv University
Japan
- Chiba University
- Saitama University
Kanada
- University of Waterloo
Korea
- Chung-Ang University
Republik Moldau
- Moldova State University
Ukraine
- Ivan Franko National University Lviv
USA
- University of Arizona
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Beantragung
Die Antragstellung auf Finanzierung einer STA - Reise erfolgt im Internationalen Büro.
Antragsfrist: laufend (Bewilligung je nach zur Verfügung stehenden Mitteln)
Den Antrag auf Finanzierung finden auf dieser Seite im Downloadbereich.
Einzureichen bei:
Internationales Büro
Jana Blumenstein
Fürstengraben 1, UHG
07743 JenaEmail: outgoing@uni-jena.de
Einzureichende Dokumente für die Beantragung
- Antragsformular (siehe unter, Downloads)
- Lebenslauf (https://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitaeExterner Link)
- Scan des (Reise)Passes oder Personalausweises
- Motivationsschreiben
- Nachweis des Mitarbeitendenstatus (.z.B. Kopie Thoska)
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Unterlagen, Fristen und Formalitäten
Vor dem Auslandsaufenthalt
Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)
- regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen
- muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
- Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
- Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen
- Termin: 1. Teil der Mobilitätsvereinbarung ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen
Grant Agreement/ Fördervereinbarung
- regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Mitarbeiter*in und Universität Jena
- Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
- Termin: vor der Abreise
Während des Auslandsaufenthaltes
Letter of Confirmation
- bestätigt ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
- Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
- Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise mit Abrechnung
Nach dem Auslandsaufenthalt
Survey der EU
- Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
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Sprachkurse
Für einen Auslandsaufenthalt ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet für Mitarbeiter*innen deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.
- vorbereitende Kurse am Sprachenzentrum
Universitätshauptgebäude, Raum 0.22
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Ostpartnerschaften
Das Förderprogramm bietet Ihnen den Austausch mit folgenden Partneruniversitäten an:
- Armenien: Staatliche Universität Yerevan
- Georgien: Ivane Javakhishvili Universität Tbilisi
- Russische Föderation: Staatliche Universität St. Petersburg
Damit verfolgt die Friedrich-Schiller-Universität das Ziel, Ihre exzellenten Beziehungen in dieser Region über Georgien hinaus auszudehnen und institutionell in Form des Gastwissenschaftler*innenaustauschs und der Nachwuchswissenschaftler*innenförderung zu verankern. Eine nachhaltige wissenschaftliche Stärkung der Universität Jena in der Region Kaukasus wird damit angestrebt.
Vorteile Ostpartnerschaften
Mit dem Austausch von Gastwissenschaftler*innen und Doktorand*innen werden konkret folgende Maßnahmenpakete geplant:
- Ausbau der wissenschaftlichen Kooperationen in den benannten Ländern,
- Garantie der hohen Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Austauschs in den Partnerländern und bei den ausgewählten Partnern,
- Unterstützung der Nachwuchswissenschaftler*innen an den Partnerhochschulen bzw. das Angebot einer sehr guten Betreuung an der Universität Jena selbst.
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Fördermaßnahmen
- Austausch von deutschen und ausländischen Hochschullehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Studierenden und Graduierten.
- Bei deutschen Teilnehmer*innen: Finanzierung der Reisekosten gem. ThürRKG.
- Bei ausländischen Teilnehmer*innen: Finanzierung der Aufenthaltskosten gem. DAAD-Pauschalen (pauschale Tagessätze)
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Administration
Alle am Programm "Ostpartnerschaften" beteiligten Fachbereiche erhalten jährlich einen Zuwendungsbescheid mit einem Festbetrag auf der Grundlage Ihres Antrages vom März 2016.
Diese Website bietet Ihnen Unterstützung in der vollständigen Administration des Programms - alle notwendigen Formulare finden Sie am Ende dieser Seite - bitte achten Sie auf die Einhaltung der Termine!
Mittelabruf und weitere Verfahren
Ihr Gast benötigt eine Einladung?
Wir stellen Ihnen am Ende dieser Seite eine Vorlage zur Verfügung. Übernehmen Sie diese in Ihren Kopfbogen und nehmen die entspr. Anpassungen vor. Mit Institutsstempel und Ihrer Unterschrift versehen, leiten Sie die Einladung direkt an Ihren Gast weiter.
Sie oder ein Mitarbeitender benötigt für die Dienstreise die Kontierung für das Reisebüro/für den Dienstreiseantrag im QUISRKA?
Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Reisedaten mit. Sie erhalten dann ein Buchungsformular mit allen notwendigen Daten zur Kontierung. Die Buchung der Reise im Reisebüro erfolgt durch den Reisenden selbst. Nach Abschluss der Reise wird die RK-Abrechnung wie gewohnt im QUISRKA eingegeben, im Anschluss mit Belegen und Buchungsbegleitschein an das IB übersandt.
Ihr*e Gastwissenschaftler*in reist zu einem kurzzeitigen Aufenthalt an. Wie erhält er*sie seine*ihre Aufenthaltskosten?
Ihr Gast übersendet das Formular Abruf_Aufenthaltskosten.pdf. Das IB erstellt den Buchungsbegleitschein und übernimmt die Zusendung an das Finanzdezernat. Sie erhalten den nächstmöglichen Abholtermin, zu dem Ihr*e Gastwissenschaftler*in im Finanzdezernat seinen*ihren Barscheck erhält. Beachten Sie dazu auch das Rundschreiben des Finanzdezernates zur Ausgabe von Barschecks vom 11.01.2018.
Ein*e Doktorand*in kommt für max. 3 Monate. Wie erhält er*sie sein*ihr Stipendium?
Die Stipendiatin*der Stipendiat übersendet das Formular Abruf_Stipendium.pdf. Das IB erstellt den Buchungsbegleitschein und übernimmt die Zusendung an das Finanzdezernat. Sie erhalten den nächstmöglichen Abholtermin zu dem der Stipendiat*die Stipendiatin im Finanzdezernat seinen Barscheck erhält. Bei Stipendien erfolgt die Auszahlung monatlich. Beachten Sie dazu auch das Rundschreiben des Finanzdezernates zur Ausgabe von Barschecks vom 11.01.2018.
Wann müssen die Anmeldungen/ o.g. Abrufformulare eingereicht werden?
Grundsätzlich müssen die Anmeldungen zum Termin des Mittelabrufes (siehe Zuwendungsbescheid) im Internationalen Büro vorliegen. Dabei liegt der Aufenthaltszeitraum selbstverständlich nach diesem Termin. Bei vorzeitiger Anreise muss die Anmeldung spätestens 14 Tage vor Anreise im Internationalen Büro vorliegen, um die rechtzeitige Erstellung des Barschecks im Finanzdezernat zu gewährleisten. Bei späterer Vorlage kann kurzfristig kein Barscheck ausgestellt werden!
Sachbericht/ Final Report
Der Nachweis über die Verwendung der Mittel in Form des Sachberichtes ist für alle Mobilitäten verpflichtend. Planen Sie die Zeit zum Ausfüllen in den Aufenthaltszeitraum gemeinsam mit Ihrem Gast/Ihrem Stipendiaten*Ihrer Stipendiatin ein. Dienstreisenden ist zu empfehlen, den Final Report noch an der Partnerhochschule, gemeinsam mit dem Kollegen*der Kollegin vor Ort auszufüllen.
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Neue Projekte
Nächste Antragsfrist für das Förderprogramm "Ostpartnerschaften" ist Februar 2019. Wenn Sie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten im Rahmen einer der o.g. fünf Hochschulpartnerschaften sind, allerdings Ihr Projekt bisher nicht beteiligt ist, können Sie sich an das Internationale Büro wenden. Eine nachträgliche Aufnahme neuer Projekte wird jährlich geprüft. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Projektantrag.
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Änderung beteiligter Projekte
Sollten sich gegenüber Ihrem Antrag aus der Antragsfrist März 2016 Abweichungen in Durchführung und Finanzplanung ergeben, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir ggf. frühzeitig auf finanzielle Änderungen - Mehr- oder Minderbedarf - eingehen können.
Haben Sie Fragen? Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie per E-Mail an: ostpartner@uni-jena.de
- Fachbereiche: Vorlage Einladungdocx, 54 kb
- Fachbereiche: Projektantragdoc, 158 kb
- Vor der geplanten Mobilität: Abruf Aufenthaltskostenpdf, 550 kb
- Vor der geplanten Mobilität: Abruf Stipendiumpdf, 545 kb
- Nach Abschluss der Mobilität: Sachbericht Incoming (Gäste)doc, 95 kb
- Nach Abschluss der Mobilität: Sachbericht Outgoing (FSU Dienstreisende)doc, 94 kb
- Zur Information: Merkblatt des DAADpdf, 213 kb