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Lehren und Forschen weltweit

Erasmus+ ICM und Ostpartnerschaften
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Foto: Hannes Grämer

ERASMUS+ Weltweit

Das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ Weltweit ermöglicht den Austausch von Mitarbeiter*innen der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit Partnerhochschulen außerhalb der EU.

Die Universität Jena bietet Ihnen hierfür den Austausch mit den Partnerländern:

  • Armenien
  • Georgien
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Republik Moldau
  • Ukraine
  • USA

Ziele und Vorteile Erasmus+ Weltweit

  • Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder eine neue Sprache vor Ort zu erlernen
  • Austausch in innovativer Lehre
  • Vollfinanzierung des Gastaufenthaltes in Form einer Dienstreise
  • organisatorische und fachliche Unterstützung für Lehraufenthalte (Teaching) und Fort- und Weiterbildungen (Training) durch das Internationale Büro und die Betreuung an der Gasthochschule im Ausland
  • Teilnehmerkreis

    Der ERASMUS+ STA - Lehraufenthalt mit Förderung durch die Universität Jena richtet sich an:

    • Dozent*innen und Professor*innen mit Vertragsverhältnis mit der Universität Jena
    • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Jena
  • Bedingungen

    Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden (LVS) pro Woche an der ausländischen Partnerhochschule umfassen. Die Dauer der Reise beträgt in der Regel 1 Woche (5 Arbeitstage plus 1 Tag für An- und Abreise) bis maximal 14 Tage. Der Lehraufenthalt kann nur an einer ERASMUS+ Partnerhochschule der Universität Jena erfolgen, mit der eine entsprechende ERASMUS+ Vereinbarung besteht. Informationen zu möglichen Partnerhochschulen erhalten Sie durch den*die ERASMUS+ Koordinator*in Ihres Fachbereichs.

  • Durchführung

    Haben Sie eine Bewilligung des Internationalen Büros erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Diese umfassen:

    • Abstimmung über Form, Umfang und Inhalt der Lehrveranstaltung mit der Partnerhochschule
    • Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien
    • Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Teaching Assignment)
    • Beantragung einer Dienstreisegenehmigung im QISRKA
    • Buchung der Reise im Reisebüro oder Online

    Bitte beachten Sie auch die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten

    Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:

    • Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
    • Fördervereinbarung (erhalten Sie vom Internationalen Büro)

    Nach Beendigung Ihres Lehraufenthaltes reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:

    • vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen (Reisetickets, Hotelrechnung)
    • EU - Formulare: Letter of Confirmation, Bericht
  • Partnerhochschulen

    Armenien

    • Yerevan State University

    Georgien

    • Ivane Javakhisvili Tbilisi State University

    Indien

    • Indian Institute of Science Education and Research (IISER) Pune Society

    Israel

    • Haifa University
    • Hebrew University
    • Tel Aviv University

    Japan

    • Chiba University
    • Saitama University

    Kanada

    • University of Waterloo

    Korea

    • Chung-Ang University

    Republik Moldau

    • Moldova State University

    Ukraine

    • Ivan Franko National University Lviv

    USA

    • University of Arizona
  • Beantragung

    Die Antragstellung auf Finanzierung einer STA - Reise erfolgt im Internationalen Büro.

    Antragsfrist: laufend (Bewilligung je nach zur Verfügung stehenden Mitteln)

    Den Antrag auf Finanzierung finden auf dieser Seite im Downloadbereich.

    Einzureichen bei:

    Internationales Büro
    Jana Blumenstein
    Fürstengraben 1, UHG
    07743 Jena

    Email: outgoing@uni-jena.de

    Einzureichende Dokumente für die Beantragung

  • Unterlagen, Fristen und Formalitäten

    Vor dem Auslandsaufenthalt

    Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)

    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen
    • muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
    • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen
    • Termin: 1. Teil der Mobilitätsvereinbarung ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen

    Grant Agreement/ Fördervereinbarung

    • regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Mitarbeiter*in und Universität Jena
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise

    Während des Auslandsaufenthaltes

    Letter of Confirmation

    • bestätigt ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise mit Abrechnung

    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Survey der EU

    • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
  • Sprachkurse

    Für einen Auslandsaufenthalt ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet für Mitarbeiter*innen deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.

Ansprechpartner

Jana Blumenstein

Ostpartnerschaften

Das Förderprogramm bietet Ihnen den Austausch mit folgenden Partneruniversitäten an:

  • Armenien: Staatliche Universität Yerevan
  • Georgien: Ivane Javakhishvili Universität Tbilisi
  • Russische Föderation: Staatliche Universität St. Petersburg 

Damit verfolgt die Friedrich-Schiller-Universität das Ziel, Ihre exzellenten Beziehungen in dieser Region über Georgien hinaus auszudehnen und institutionell in Form des Gastwissenschaftler*innenaustauschs und der Nachwuchswissenschaftler*innenförderung zu verankern. Eine nachhaltige wissenschaftliche Stärkung der Universität Jena in der Region Kaukasus wird damit angestrebt.

Vorteile Ostpartnerschaften

Mit dem Austausch von Gastwissenschaftler*innen und Doktorand*innen werden konkret folgende Maßnahmenpakete geplant:

  • Ausbau der wissenschaftlichen Kooperationen in den benannten Ländern,
  • Garantie der hohen Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Austauschs in den Partnerländern und bei den ausgewählten Partnern,
  • Unterstützung der Nachwuchswissenschaftler*innen an den Partnerhochschulen bzw. das Angebot einer sehr guten Betreuung an der Universität Jena selbst.
  • Fördermaßnahmen
    • Austausch von deutschen und ausländischen Hochschullehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Studierenden und Graduierten.
    • Bei deutschen Teilnehmer*innen: Finanzierung der Reisekosten gem. ThürRKG.
    • Bei ausländischen Teilnehmer*innen: Finanzierung der Aufenthaltskosten gem. DAAD-Pauschalen (pauschale Tagessätze)
  • Administration

    Alle am Programm "Ostpartnerschaften" beteiligten Fachbereiche erhalten jährlich einen Zuwendungsbescheid mit einem Festbetrag auf der Grundlage Ihres Antrages vom März 2016.

    Diese Website bietet Ihnen Unterstützung in der vollständigen Administration des Programms - alle notwendigen Formulare finden Sie am Ende dieser Seite - bitte achten Sie auf die Einhaltung der Termine!

    Mittelabruf und weitere Verfahren

    Ihr Gast benötigt eine Einladung?

    Wir stellen Ihnen am Ende dieser Seite eine Vorlage zur Verfügung. Übernehmen Sie diese in Ihren Kopfbogen und nehmen die entspr. Anpassungen vor. Mit Institutsstempel und Ihrer Unterschrift versehen, leiten Sie die Einladung direkt an Ihren Gast weiter.

    Sie oder ein Mitarbeitender benötigt für die Dienstreise die Kontierung für das Reisebüro/für den Dienstreiseantrag im QUISRKA?

    Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Reisedaten mit. Sie erhalten dann ein Buchungsformular mit allen notwendigen Daten zur Kontierung. Die Buchung der Reise im Reisebüro erfolgt durch den Reisenden selbst. Nach Abschluss der Reise wird die RK-Abrechnung wie gewohnt im QUISRKA eingegeben, im Anschluss mit Belegen und Buchungsbegleitschein an das IB übersandt.

    Ihr*e Gastwissenschaftler*in reist zu einem kurzzeitigen Aufenthalt an. Wie erhält er*sie seine*ihre Aufenthaltskosten?

    Ihr Gast übersendet das Formular Abruf_Aufenthaltskosten.pdf. Das IB erstellt den Buchungsbegleitschein und übernimmt die Zusendung an das Finanzdezernat. Sie erhalten den nächstmöglichen Abholtermin, zu dem Ihr*e Gastwissenschaftler*in im Finanzdezernat seinen*ihren Barscheck erhält. Beachten Sie dazu auch das Rundschreiben des Finanzdezernates zur Ausgabe von Barschecks vom 11.01.2018.

    Ein*e Doktorand*in kommt für max. 3 Monate. Wie erhält er*sie sein*ihr Stipendium?

    Die Stipendiatin*der Stipendiat übersendet das Formular Abruf_Stipendium.pdf. Das IB erstellt den Buchungsbegleitschein und übernimmt die Zusendung an das Finanzdezernat. Sie erhalten den nächstmöglichen Abholtermin zu dem der Stipendiat*die Stipendiatin im Finanzdezernat seinen Barscheck erhält. Bei Stipendien erfolgt die Auszahlung monatlich. Beachten Sie dazu auch das Rundschreiben des Finanzdezernates zur Ausgabe von Barschecks vom 11.01.2018.

    Wann müssen die Anmeldungen/ o.g. Abrufformulare eingereicht werden?

    Grundsätzlich müssen die Anmeldungen zum Termin des Mittelabrufes (siehe Zuwendungsbescheid) im Internationalen Büro vorliegen. Dabei liegt der Aufenthaltszeitraum selbstverständlich nach diesem Termin. Bei vorzeitiger Anreise muss die Anmeldung spätestens 14 Tage vor Anreise im Internationalen Büro vorliegen, um die rechtzeitige Erstellung des Barschecks im Finanzdezernat zu gewährleisten. Bei späterer Vorlage kann kurzfristig kein Barscheck ausgestellt werden!

    Sachbericht/ Final Report

    Der Nachweis über die Verwendung der Mittel in Form des Sachberichtes ist für alle Mobilitäten verpflichtend. Planen Sie die Zeit zum Ausfüllen in den Aufenthaltszeitraum gemeinsam mit Ihrem Gast/Ihrem Stipendiaten*Ihrer Stipendiatin ein. Dienstreisenden ist zu empfehlen, den Final Report noch an der Partnerhochschule, gemeinsam mit dem Kollegen*der Kollegin vor Ort auszufüllen.

  • Neue Projekte

    Nächste Antragsfrist für das Förderprogramm "Ostpartnerschaften" ist Februar 2019. Wenn Sie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten im Rahmen einer der o.g. fünf Hochschulpartnerschaften sind, allerdings Ihr Projekt bisher nicht beteiligt ist, können Sie sich an das Internationale Büro wenden. Eine nachträgliche Aufnahme neuer Projekte wird jährlich geprüft. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Projektantrag.

  • Änderung beteiligter Projekte

    Sollten sich gegenüber Ihrem Antrag aus der Antragsfrist März 2016 Abweichungen in Durchführung und Finanzplanung ergeben, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir ggf. frühzeitig auf finanzielle Änderungen - Mehr- oder Minderbedarf - eingehen können.

Information

Haben Sie Fragen? Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie per E-Mail an: ostpartner@uni-jena.de 

Stefanie Waterstradt
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Internationales Büro
Stefanie Waterstradt
Foto: Stefanie Waterstradt
JenTower, Raum 3.14
Leutragraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link