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Fortbildungsmöglichkeiten Weltweit

Förderung von Staff-Trainings weltweit
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Foto: Hannes Grämer

Erasmus+ ICM

Das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ Weltweit ermöglicht den Austausch von Mitarbeiter*innen der Friedrich-Schiller-Universität mit Partnerhochschulen außerhalb der EU.

Die Universität Jena bietet Ihnen hierfür den Austausch mit den Partnerländern:

  • Armenien
  • Georgien
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Republik Moldau
  • Ukraine
  • USA

Ziele und Vorteile Erasmus+ ICM

  • Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder eine neue Sprache vor Ort zu erlernen
  • Austausch und Ausbau der eigenen Methodenkompetenz
  • Vollfinanzierung des Gastaufenthaltes in Form einer Dienstreise
  • organisatorische und fachliche Unterstützung für Fort- und Weiterbildungen (Training) durch das Internationale Büro und die Betreuung an der Gasthochschule im Ausland
  • Teilnehmerkreis

    Teilnehmen können Mitarbeiter*innen und Hochschulpersonal der Universität Jena aus allen Bereichen, z. B.:

    • Internationales Büro
    • Studienberatung/-verwaltung
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Weiterbildung
    • Forschungstransfer
    • Finanzen
    • Bibliothek
    • Fachbereiche und Sekretariate
    • Technisches Personal
    • Dezernate
  • Bedingungen

    Mit dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen kennenzulernen, interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe zu gewinnen und vielleicht Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der Universität Jena zu bekommen. Auch persönliche internationale Kontakte für einen zukünftigen Austausch können geknüpft werden. Ein entsprechendes Aufenthaltsprogramm (Mobilitätsvereinbarung) muss vorab erstellt werden. Grundsätzlich gelten folgende Förderbestimmungen:

    • Aufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule der Universität Jena oder Teilnahme an einer Staff Training Week oder einem Sprachkurs
    • die Dauer umfasst 5, höchstens 14 Tage Aufenthalt
    • Erstattung der Reisekosten erfolgt gem. Thüringer Reisekostengesetz
  • Förderung
    • Reisekosten
    • Unterkunft

    basierend auf dem Thüringer Reisekostengesetz

  • Durchführung

    Nach Erhalt der Finanzierungszusage schicken Sie diese mit dem ausgefüllten Fortbildungsantrag (über den*die Dezernent*in, Leiter*in der Einrichtung bzw. das Dekanat) an die Abteilung Personalentwicklung - von hier erhalten Sie die Genehmigung des Arbeitsaufenthaltes.

    Haben Sie eine Bewilligung zur Finanzierung und eine Genehmigung auf Fortbildung erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Dazu gehören:

    • Abstimmung über Termin und Umfang des Arbeitsbesuches
    • Abstimmung mit Einrichtungen, die besichtigt werden möchten
    • Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)
    • Beantragung einer Dienstreisegenehmigung im QUISRKA
    • Buchung der Reise im Reisebüro oder Online

    Bitte beachten Sie die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten

    Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:

    • Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
    • Fördervereinbarung (erhalten Sie vom Internationalen Büro)

    Nach Beendigung Ihrer Personalmobilität reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:

    • vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen nach erfolgter Eingabe vorab im QUISRKA
    • EU - Formulare: Letter of confirmation, Bericht
  • Partnerhochschulen

    Armenien

    • Yerevan State University

    Georgien

    • Ivane Javakhisvili Tbilisi State University

    Indien

    • Indian Institute of Science Education and Research (IISER) Pune Society

    Israel

    • Haifa University
    • Hebrew University
    • Tel Aviv University

    Japan

    • Chiba University
    • Saitama University

    Kanada

    • University of Waterloo

    Korea

    • Chung-Ang University

    Republik Moldau

    • Moldova State University

    Ukraine

    • Ivan Franko National University Lviv

    USA

    • University of Arizona
  • Beantragung

    Die Beantragung der Finanzierung erfolgt im Internationalen Büro. Anträge können laufend für das aktuelle akademische Jahr eingereicht werden. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular am Ende der Seite unter Downloads.

    Besprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten. Die Antragstellung auf Genehmigung einer Fortbildung erfolgt im Dezernat 5 oder in Ihrem Dekanat. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Dezernat 5 gleichzeitig. Die Genehmigung/Ablehnung reichen Sie bitte zum Antrag auf Finanzierung im Internationalen Büro nach. Bitte nutzen Sie das Formular des Personaldezernates Antrag auf Fortbildung.

    Einzureichende Dokumente für die Beantragung

    Einzureichen bei:

    Internationales Büro
    Jana Blumenstein
    Fürstengraben 1, UHG
    07743 Jena

    Email: outgoing@uni-jena.de

  • Unterlagen, Fristen und Formalitäten

    Vor dem Auslandsaufenthalt

    Working Plan

    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen
    • muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
    • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen
    • Termin: 1. Teil des Working Plans ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen

    Grant Agreement/ Fördervereinbarung

    • regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Mitarbeiter*in und Universität Jena
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise

    Während des Auslandsaufenthaltes

    Certificate of Arrival/Ankunftsbestätigung

    • bestätigt ihre Ankunft und Immatrikulation an der Gasthochschule
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule

    Final Report

    • von der Gasthochschule ausfüllen lassen
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise

    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Survey der EU

    • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
  • Sprachkurse

    Für einen Auslandsaufenthalt ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet für Mitarbeiter*innen deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.

Ansprechpartner

Jana Blumenstein

Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12:00
Di. 13.30 - 15.00