Richterhammer

Prof. Dr. Michael Brenner vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich

Verfassungsbeschwerde gegen ThürWaldG
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Als Prozessbevollmächtigter hatte Prof. Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, im Auftrag mehrerer Waldeigentümer Verfassungsbeschwerde gegen § 10 Abs. 1 S. 2 des Thüringer Waldgesetzes eingelegt. Die Norm verbietet ausnahmslos die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen und verhindert damit jeden Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten.

In seinem am 10. November 2022 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass § 10 Abs. 1 S. 2 Thüringer Waldgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Die gesetzliche Regelung greift in das von Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht der Waldeigentümer ein. Der Eingriff in das Grundrecht ist nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz formell verfassungswidrig; dem Freistaat Thüringen fehlt für die angegriffene Regelung die Gesetzgebungskompetenz.

Der Beschluss des Ersten Senats ist von weitreichender Bedeutung für sämtliche Bundesländer, die zum Teil ähnliche Regelungen getroffen haben. Diese müssen nun ihre Gesetze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass der Bund zwischenzeitlich das „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet hat, wonach die Bundesländer bis Ende 2032 zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergienutzung reservieren müssen. Diese Vorgabe wäre durch die Thüringer Regelung nicht zu verwirklichen gewesen.

Die Entscheidung und die Pressemitteilung sind auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abrufbar.