Universitätshauptgebäude

Antragstellung

Hinweise zur Antragsstellung für Fördermittel
Universitätshauptgebäude
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Die Beantragung für das Jahr 2023 ist bereits abgeschlossen; gern können Sie Ihren Antrag für das Förderjahr 2024 bis zum 31.12.2023 einreichen. Anträge zur Förderung kann jedes Mitglied der Universität an die Gewerkschaftsstiftung stellen.

Nach Prüfung aller eingereichten Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit und der zur Verfügung stehenden Mittel erhalten Sie eine Zusage-/Absageinformation.

Werden Mittel im Antragsjahr nicht abgerufen, verfällt der Anspruch.

 

Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag mit Informationen zu Ihrem Projekt und den Kosten an gewerkschaftsstiftung@uni-jena.de .