Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung Ihrer Promotion zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Die Betreuungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand an einer Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
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Wer darf betreuen?
- eine Professorin bzw. ein Professor
- eine Privatdozentin bzw. ein Privatdozent
- eine Nachwuchsgruppenleiterin bzw. ein Nachwuchsgruppenleiter, wenn in einem externen Begutachtungsverfahren die wissenschaftliche Befähigung festgestellt wurde
Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Zustimmung durch den Fakultätsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakultät erfolgen.
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Was muss eine Betreuungsvereinbarung mindestens enthalten?
- den Namen der Doktorandin bzw. des Doktoranden
- den Arbeitstitel der Dissertation oder das Promotionsthema
- den Namen der Betreuerinnen / der Betreuer, mindestens jedoch einer Betreuerin / eines Betreuers
- die Zusage der Betreuerinnen / der Betreuer, sich regelmäßig von der Doktorandin / dem Doktoranden über den Fortgang der Promotion berichten zu lassen
- die Zusage der Doktorandin / des Doktoranden, dass sie/er den Betreuerinnen / den Betreuern regelmäßig über den Fortgang der Promotion berichtet
- die nach derzeitiger Planung beabsichtigte Art der Dissertation (publikationsbasiert / Monografie)
- falls zutreffend: Angaben zur Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)
- falls zutreffend: Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm (z.B. Graduiertenkolleg, Graduiertenschule)
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Was kann eine Betreuungsvereinbarung zusätzlich enthalten?
- weitere Informationen zur geplanten Dissertation, wie z.B. die Abfassung in einer anderen Sprache als Deutsch
- den Arbeits- und Zeitplan der Promotion
- weitere Rechte und Pflichten des Promovierenden, z.B. die Einbindung in die universitäre Lehre oder die Teilnahme an Veranstaltungen und Qualifizierungsprogrammen
- weitere Rechte und Pflichten der Betreuerinnen / der Betreuer
- Regelungen zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Internetzugang, Laborzugang, sonstige Ressourcen)
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Mustervereinbarungen
Eine Muster-Betreuungsvereinbarung der Graduierten-Akademie, die sich an den Empfehlungen der DFGpdf, 41 kb orientiert, finden Sie hier:
GA Muster-Betreuungsvereinbarungdocx, 54 kb
Die meisten Fakultäten haben auch eigene Mustervereinbarungen:
- Theologische Fakultätdocx, 59 kb
- Rechtswissenschaftliche Fakultätpdf, 258 kb
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultätpdf, 148 kb
- Philosophische Fakultätpdf, 122 kb
- Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaftendocx, 106 kb
- Fakultät für Mathematik und Informatikdocx, 56 kb
- Physikalisch-Astronomische Fakultätdocx, 136 kb
- Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät (ist in den Antrag auf Annahme als Doktorand integriert)
- Fakultät für Biowissenschaftenpdf, 217 kb
- Medizinische FakultätExterner Link