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Annahme als Doktorand/in

Wie beantrage ich die Annahme? Was benötige ich für Unterlagen?
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Foto: istockphoto

Wir freuen uns, dass Sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovieren wollen! Mit der Promotion treten Sie in die erste Phase Ihrer eigenständigen wissenschaftlichen Berufs­tätigkeit ein.

Unabhängig davon, ob Sie an der Universität angestellt sind oder Ihre Promotion durch ein Stipendium oder auf anderem Wege finanzieren, den Status "Doktorandin" bzw. "Doktorand" erhalten Sie durch die Annahme durch eine der Fakultäten der Universität Jena.

Für die Annahme müssen Sie in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung vorweisen, in der Sie promovieren wollen. Das Fachgebiet muss zudem Lehr- oder Forschungsgebiet der betreffenden Fakultät sein. Falls Sie in einem Fach promovieren wollen, das nicht Ihrem Abschluss entspricht, überprüft die Fakultät Ihre fachlichen Voraussetzungen und kann unter Umständen Auflagen aussprechen. Diese Auflagen entfallen, wenn Sie Mitglied in einem strukturierten Promotionsprogramm sind. Über Einzelheiten informieren Sie sich am besten in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät.

Vor der Annahme durch die Fakultät ist zudem der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung erforderlich.

  • Online-Registrierung in doc-in

    doc-in ist die Online-Registrierung für Promovierende an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Das Portal begleitet Sie durch die gesamte Promotionsphase.

    doc-in bietet Ihnen:

    • Unterstützung bei den Anträgen auf Annahme als Doktorandin/Doktorand und auf Immatrikulation
    • Übersicht über den aktuellen Stand Ihres Promotionsverfahrens
    • Nachweis Ihres Doktorandenstatus und damit Zugang zu den Angeboten der Universität für Promovierende
    • Möglichkeit, regelmäßig Informationen zu Angeboten der Friedrich-Schiller-Universität für Promovierende zu erhalten
    • Teilnahme an der Wahl der Interessensvertretung der Jenaer Doktorandenschaft (DR. FSU)

    Unter http://doc-in.uni-jena.deExterner Link können Sie sich in doc-in registrieren. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie danach per E-Mail.

  • Schritte zur Annahme
    1. Loggen Sie sich in doc-inExterner Link ein.
    2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand".
    3. doc-in wird Sie nun Schritt für Schritt durch den Antrag führen.
    4. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Antrag.
    5. Reichen Sie den Antrag im Dekanat Ihrer Fakultät ein.

    Für den Antrag benötigen Sie:

    • das unterschriebene Antragsformular
    • die Betreuungsvereinbarung
    • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt in der Regel eine einfache Kopie)
    • ein Lebenslauf und gegebenenfalls Sprachnachweise

    Die genauen Anforderungen Ihrer Fakultät entnehmen Sie bitte dem Antragsformular im doc-in.

  • Wie geht es weiter?

    Nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Fakultät über Ihre Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand. Nach der Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Annahme.

    Danach haben Sie die Möglichkeit, sich als Doktorandin bzw. Doktorand zu immatrikulieren. Die Immatrikulation ist optional. Sie bietet Ihnen aber Vorteile wie das Semesterticket oder eine Preisermäßigung in Mensen oder Cafeterien.

Aktualisierung des Status als Doktorand/in

Seit 2016 müssen die Hochschulen mehr Daten von Promovierenden erfassen. Die Erhebung der Daten erfolgt in Jena über eine Aktualisierung des Status als Doktorandin bzw. Doktorand im Portal doc-in.

  • Wie wird die Statusaktualisierung durchgeführt?

    Promovierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena erhalten jährlich im Juli eine E-Mail mit der Aufforderung zur Aktualisierung der Daten. Bitte loggen Sie sich dann im doc-in ein und wählen dort die Option "Statusaktualisierung".

    Die Daten, die die Hochschule erheben muss, sind als Pflichtfelder markiert. Weitere Angaben dienen in erster Linie zur Verbesserung der Promotionsbedingungen an der Universität.

  • Welche Daten werden erfasst?

    Folgende Daten muss die Hochschule für alle Promovierenden erfassen:

    • Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
    • Angaben zum Studium (z. B. Ersteinschreibung und zur Promotion qualifizierender Abschluss)
    • Immatrikulation und Mitarbeiterstatus
    • Angaben zur Mitgliedschaft in strukturierten Programmen
    • Forschungsaufenthalte im Ausland in der Absolventenstatistik

    Die Daten werden pseudonymisiert an die statistischen Landesämter gemeldet. Die Pseudonymisierung ist im Hochschulstatistikgesetz geregelt.

  • Was passiert, wenn ich mich nicht melde?

    Wenn Sie die Statusaktualisierung nicht durchführen, geht die Universität davon aus, dass das Promotionsvorhaben nicht weitergeführt wird. Die Betreuerinnen und Betreuer werden informiert und die Annahme wird zurückgezogen.

    Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht weiterverfolgen, bitten wir Sie, dies der Graduierten-Akademie in einem formlosen Schreiben mitzuteilen.

  • Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen zur Annahme

  • Wer darf meine Promotion betreuen?

    Die folgenden Personen dürfen eine Promotion an der FSU Jena betreuen:

    • eine Professorin bzw. ein Professor,
    • eine Privatdozentin bzw. ein Privatdozent
    • eine Nachwuchsgruppenleiterin bzw. ein Nachwuchsgruppenleiter, wenn in einem externen Begutachtungsverfahren die wissenschaftliche Befähigung festgestellt wurde.

    Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakultät der FSU sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Zustimmung durch den Fakultätsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakultät erfolgen.

  • Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Promotion?

    Wenn Sie eine Individualpromotion anstreben, sollten Sie sich zunächst die Internetseiten des Fachbereichs anschauen, in dem Sie promovieren wollen. Suchen Sie dort nach einer Person, die sie betreuen kann und die in dem Fachgebiet Ihrer Promotion bereits geforscht hat oder aktuell forscht. Um die Forschungsschwerpunkte herauszufinden, lohnt es sich auch, sich die letzten Publikationen anzuschauen.

    Wenn Sie eine mögliche Betreuerin oder einen möglichen Betreuer gefunden haben, sollten Sie diese oder diesen kontaktieren und anfragen, ob die Bereitschaft besteht, Ihre Promotion zu betreuen. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, sollten Sie darin Ihre bereits erreichten akademischen Leistungen und Ihren Lebenslauf darstellen. Es sollte ersichtlich werden, wie Sie zum Forschungsprofil des Fachbereichs passen und wie Sie dies sinnvoll erweitern können. Wenn Sie sich vor Ort in Jena befinden, können Sie auch in die Sprechstunde der Betreuerin oder des Betreuers gehen, um sich persönlich vorzustellen.

  • Ich habe noch keine Finanzierung für meine Promotion gefunden. Kann ich trotzdem schon mit der Promotion beginnen?

    Sie können mit der Promotion auch beginnen, wenn Sie noch keine Finanzierung gefunden haben. Sie sollten sich allerdings bewusst sein, dass das Finden einer Finanzierung häufig mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und Sie in dieser Zeit auch für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Mögliche Optionen für die Finanzierung einer Promotion finden Sie auf dieser Seite.

  • Ich bin fachfremd, darf ich trotzdem in dem gewünschten Fach promovieren?

    Für die Annahme müssen Sie in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung vorweisen, in der Sie promovieren wollen. Falls Sie in einem Fach promovieren wollen, das nicht Ihrem Abschluss entspricht, überprüft die Fakultät Ihre fachlichen Voraussetzungen und kann unter Umständen Auflagen aussprechen.

  • Wo kann ich Urkunden amtlich beglaubigen lassen?

    Der Bürgerservice der Stadt kann Kopien amtlich beglaubigenExterner Link. Bitte vereinbaren Sie einen Termin onlineExterner Link.

    Auch das Rechtsamt der Universität Jena kann amtlich beglaubigte Kopien erstellen, wenn die Originaldokumente mit einer Apostille oder Legalisation versehen sind. Für 0,50 Cent können Kopien Ihrer Dokumente erstellt werden. Die Beglaubigung kostet 4 Euro pro Dokument, wobei ein Dokument mehrere Seiten enthalten kann. Zur Vereinbarung eines Termins für die Beglaubigung schreiben Sie bitte eine E-Mail an das RechtsamtExterner Link.

  • Ist die Immatrikulation notwendig?

    Nein, die Immatrikulation ist optional. Für Promovierende gibt es keine Immatrikulationsfristen – Sie können sich jederzeit immatrikulieren.