Graduierte werfen Hüte hoch

Abschlussförderung

Wie finde ich eine Förderung, um meine Promotion abzuschließen?
Graduierte werfen Hüte hoch
Foto: Arlene Knipper

Es kann vorkommen, dass die Finanzierung kurz vor dem Abschluss der Promotion endet. Um die dadurch entstehende Finanzierungslücke zu überbrücken, bieten die Friedrich-Schiller-Universität Jena und einige Stiftungen Kurzzeitstipendien an, um die Promotion abzuschließen. Im Folgenden finden Sie einige dieser Fördermöglichkeiten.

Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena vergibt Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende, die ihre Dissertation eingereicht haben oder kurz vor der Abgabe stehen. Die Förderdauer beträgt maximal vier Monate. Die Förderung beginnt in der Regel am ersten Tag des Monats nach der Einreichung der Dissertation. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1000,- EUR. 

Die Bewerbungsfrist für das folgende Quartal endet jeweils einen Monat vor Quartalsende. Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:

  • 01.01. bis 28.02. (Förderbeginn frühestens 01.04.)
  • 01.04. bis 31.05. (Förderbeginn frühestens 01.07.)
  • 01.07. bis 31.08. (Förderbeginn frühestens 01.10.)
  • 01.10. bis 30.11. (Förderbeginn frühestens 01.01.)

Eine Bewerbung ist aktuell möglich. Sie können sich hierExterner Link bewerben. Bewerbungsschluss ist der 30. November. Die Vergaberichtlinie finden Sie hierpdf, 172 kb

  • Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich internationale Promovierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena aus allen Fachdisziplinen, die Ihre Dissertation innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung einreichen.

    Ausgeschlossen von der Förderung sind Promovierende, 

    • die zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Dissertation eine anderweitige Förderung erhalten,
    • die an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung forschen,
    • die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.

    Für die Zeit von der Einreichung der Dissertation bis zur mündlichen Prüfung kann eine Förderung in Höhe von 1000,- Euro monatlich beantragt werden um:

    • ein begonnenes Forschungsprojekt abzuschließen,
    • ein umgrenztes Forschungsvorhaben durchzuführen,
    • ein neues Forschungsvorhaben vorzubereiten.

    Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an Bewerber:innen, die gleichzeitig eine Promotionsförderung aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen.

    Zum BewerbungsformularExterner Link

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung ist quartalsweise über unser Internetportal für Stipendienbewerbungen möglich. Dort können Sie die Bewerbung online durchführen und erforderliche Dokumente hochladen. Eine Bewerbung ist aktuell möglich. Sie können sich hierExterner Link bewerben. Bewerbungsschluss ist der 30. November. Die Vergaberichtlinie finden Sie hierpdf, 172 kbpdf, 170 kbpdf, 172 kb

    Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:

    Upload über das Portal

    • Datenblatt aus doc-in (in doc-in einloggen, auf der Startseite die Option "Download" wählen, "Datenblatt/datasheet" wählen, das Dokument als pdf speichern)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis (falls vorhanden)
    • Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Meldebescheinigung
    • Beschreibung des Forschungsvorhabens, des Arbeitsplanes und des konkreten Arbeitsergebnisses, das am Ende der Förderung erreicht werden soll (z.B. Publikation, Vortrag, Aufsatz, Versuchsreihe) auf maximal 2 Seiten (Arial 11pt, 1.5-zeilig)

    Übermittlung durch den Betreuer / die Betreuerin:

  • Wie erfolgt die Auswahl?

    Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission der Graduierten-Akademie. Die Begutachtung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:

    • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens und Arbeitsprogramms
    • eine zügig durchgeführte Promotion
    • Nachweis der aktiven Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch (z. B. durch Publikationen, Vorträge auf Konferenzen, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie der Teilnahme an strukturierten Promotionsprogrammen).

    Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Abgabe der Dissertation und der Eröffnung des Promotionsverfahrens. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag des Abgabedatums durch das Dekanat in doc-in oder ein separates Schreiben der Fakultät.

    Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen die Bewerberin oder der Bewerber sowie Betreuerin bzw. Betreuer ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel der Sicherung des Lebensunterhalts des Bewerbers bzw. der Bewerberin dienen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.

  • Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten

    Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Förderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z. B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz, Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.

Promotionsabschlussstipendien

Um den Abschluss von weit fortgeschrittenen Promotionsprojekten zu ermöglichen, vergibt die Universität Abschlussstipendien in Höhe von 1400,- monatlich. Die Förderung erfolgt i. d. R. bis zu 6 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten möglich.

Die geförderte Gesamtpromotionszeit darf inklusive der Promotionsabschlussförderung nicht mehr als 36 Monate betragen (der Zeitraum kann bei Corona-bedingten Verzögerungen um 6 Monate und bei Promovierenden mit Kindern, die zusätzlichen Betreuungsbedarf während der Corona-Pandemie hatten, um weitere 6 Monate verlängert werden). Ziel dieser Förderung ist die Einreichung der Dissertation. Dies muss im Antrag durch einen Arbeitsplan und eine Bestätigung des Betreuers bzw. der Betreuerin überzeugend dargelegt werden.

  • Wer kann sich bewerben?

    Promovierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit weniger als 36 Monaten geförderter Promotionsdauer, deren Promotion im beantragen Förderzeitraum (in der Regel bis zu 6 Monate) abgeschlossen werden kann (bei Corona-bedingten Verzögerungen sind bis zu 42 Monate möglich, siehe Punkt "Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verzögerungen im Promotionsfortschritt").

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung ist laufend möglich und sollte spätestens 4 Wochen vor dem beantragten Förderungsbeginn eingehen.

    Senden Sie zunächst zur Vorprüfung Ihrer Antragsberechtigung per E-Mail Ihren Lebenslauf, eine Übersicht über Ihre bisherige Finanzierung der Promotion (Stipendien, Arbeitsvertrag), den gewünschten Förderzeitraum und eine kurze Darstellung zum Stand der Arbeit (1 - 2 Seiten). Nach der erfolgten, positiven Vorprüfung sollte der Antrag ebenfalls per E-Mail übermittelt werden. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

    1. ausgefülltes Antragsformularpdf, 1 mb (da die Daten elektronisch übermittelt werden, ist keine Unterschrift notwendig)
    2. tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis
    3. ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum derzeitigen Arbeitsstand und dem geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur (1-2 Seiten, ohne Literaturverzeichnis, Arial 11pt, 1,5-zeilig)
    4. eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
    5. eine vertrauliche Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers, welche Auskunft über das Dissertationsvorhaben sowie die persönliche und fachliche Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers gibt (Formblatt 'Betreuer'docx, 41 kb) bitte direkt durch die Betreuerin/den Betreuer an graduiertenstipendien@uni-jena.de)

    Wenn Sie eine Corona-bedingte Verlängerung geltend machen wollen, reichen Sie bitte die zusätzlich erforderlichen Nachweise über die pandemie-bedingten Einschränkungen ein. Mögliche Einschränkungen werden im Punkt "Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verzögerungen im Promotionsfortschritt" genannt.

    Wenn Sie eine Berücksichtigung der Familienlinie geltend machen wollen, reichen Sie bitte einen Kinder-Nachweis ein (Kopie der Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid o.ä.).

  • Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verzögerungen im Promotionsfortschritt

    Wenn die ohne Abschlussstipendium geförderte Promotionszeit (Stelle oder Stipendium) aufgrund der Corona-Ausnahmesituation nur eingeschränkt genutzt werden kann bzw. konnte, kann ein Abschlussstipendium auch noch für die Zeit nach Ablauf von 36 Monaten bisheriger Finanzierung beantragt werden. Die geförderte Gesamtpromotionszeit (Stelle und/oder Stipendium inkl. Abschlussstipendium) darf inklusive Corona-begründeter Verlängerungen nicht mehr als 42 Monate betragen.

    Dabei gilt für Promovierende mit Arbeitsvertrag: Bei pandemie-bedingten Verzögerungen im Promotionsfortschritt sind zunächst die Vorgesetzten dafür verantwortlich, die Beschäftigungszeit von Promovierenden so zu verlängern, dass das Qualifizierungsziel trotz der pandemie-bedingten Verzögerungen erreicht werden kann. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. weil ein Drittmittelgeber keine Verlängerungsmöglichkeiten bereitstellt oder weil die Haushaltsstelle im Stellenplan nicht länger zur Verfügung steht), kann unter den oben genannten Bedingungen ein Promotionsabschlussstipendium beantragt werden.

    Bei der Beantragung eines Abschlussstipendiums, das von der Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Einschränkungen Gebrauch macht, ist eine Darstellung mit einzureichen, welche pandemie-bedingten Einschränkungen aufgetreten sind und welchen Zeitraum der Verzögerung sie bewirkt haben. Pandemie-bedingte Einschränkungen, die seit 1. März 2020 auftreten können, umfassen insbesondere folgendes:

    • eigene Quarantänezeiten
    • Laborzugang: zeitlich begrenzt im März und April 2020 evtl. gar kein Laborzugang möglich, danach wegen Schichtbetrieb/eingeschränkter Personenzahl ggf. Erschwernisse
    • Bibliothek: keine Nutzung der Präsenzbestände der ThULB von 20. März bis 19. April 2020, danach zum Teil zeitliche Einschränkungen
    • Forschungsreisen: Archivreisen, Nutzung externer Labore, geplante längere Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland phasenweise eingeschränkt bzw. nicht möglich.
    • Umstellung auf digitale Lehre: evtl. zusätzliche Zeiterfordernis für Vorbereitung von Lehre im Sommersemester 2020 und bei späteren kurzfristigen Umstellungen.
    • Kinderbetreuung und Home-Schooling, Quarantäne-Zeiten von Kindern: Je nach Alter und Klassenstufe der Kinder sind die Möglichkeiten zur eigenen Arbeit u.U. stark eingeschränkt. Besonders betroffen sind Alleinerziehende.

    Wichtig ist eine genaue Auflistung von Zeiträumen und Begründungen: Wann waren welche Arbeitsschritte aufgrund welcher Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt möglich?

    Bitte reichen Sie wenn möglich entsprechende Nachweise mit ein (zum Beispiel Bescheinigung Laborleiter/in oder Arbeitsgruppenleiter/in über Laborschließungen und eingeschränkte Labornutzung, Quarantänebescheide, Kindergeldbescheid o.ä. zum Nachweis von Kinderbetreuung/Home-Schooling, etc.).

  • Zeitlich befristete Familienlinie für pandemie-bedingte Verzögerungen im Promotionsfortschritt

    Die Familienlinie ist eine Erweiterung des schon bestehenden FSU-Programms zur Promotionsabschlussförderung. Die Corona-Pandemie stellt Promovierende mit Kindern durch Kita- und Schulschließungen, Schulteilschließungen und individuelle Quarantänen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen vor besondere Herausforderungen. Betroffene Eltern können ein Promotionsabschlussstipendium über maximal 6 Monate beantragen, wenn ihre bisherige Förderung (Stelle oder Stipendium, inkl. pandemiebedingter Promotionsabschlussförderung) nicht mehr als 42 Monate betrug. Die geförderte Gesamtpromotionszeit (Stelle und/oder Stipendium inklusive Abschlussstipendium und/oder familienbedingter Verlängerung) darf nicht mehr als 48 Monate betragen.

    Für Promovierende mit Arbeitsvertrag gilt: Zunächst sind die Vorgesetzten dafür verantwortlich, die Beschäftigungszeit von Promovierenden mit Kind(ern) so zu verlängern, dass das Qualifizierungsziel trotz der pandemie-bedingten Verzögerungen erreicht werden kann. Wenn dies nicht möglich ist (z. B. weil ein Drittmittelgeber keine Verlängerungsmöglichkeiten bereitstellt oder weil die Haushaltsstelle im Stellenplan nicht länger zur Verfügung steht), kann unter den oben genannten Bedingungen ein Promotionsabschlussstipendium über die Familienlinie beantragt werden.

    Bei der Beantragung eines Abschlussstipendiums der Familienlinie reichen Sie bitte einen Kinder-Nachweis ein (Kopie der Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid o.ä.).

  • Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten

    Abschlussbericht
    Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Förderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z. B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz, Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.

    Hinweise zur Gestaltung des Abschlussberichts und Musterberichtpdf, 417 kb

Weitere Möglichkeiten der Abschlussförderung

Es gibt nur wenige Stiftungen, die Abschlussstipendien für Promovierende vergeben. Eine dieser Stiftungen, die fachunabhängig fördert, ist die FAZIT-Stiftung. Außerdem gibt es noch ein paar fachspezifische Stiftungen, die in bestimmten Fällen den Abschluss der Promotion fördern.

  • Fachunabhängige Abschlussförderung

    FAZIT-StiftungExterner Link
    Die FAZIT-Stiftung vergibt Abschlussstipendien. Bedingung für die Förderung ist eine finanzielle Notlage der Bewerberin/des Bewerbers. Antragsteller sollten zu Beginn der Promotion das 28. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Förderungsdauer ist auf einige Monate begrenzt. Auch Teilstipendien können gewährt werden.

  • Fachspezifische Abschlussförderung (Auswahl)
    • Deutsches Forum für KunstgeschichteExterner Link
      Das Deutsche Forum für Kunstgeschichte gewährt im Wesentlichen einjährige Forschungsstipendien, die unter ein übergreifendes Thema gestellt werden. Die Jahresstipendien bieten fortgeschrittenen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern u. a. die Möglichkeit, im Austausch innerhalb einer internationalen Stipendiatengruppe ihre Dissertation abzuschließen.
    • Stiftung Bildung und WissenschaftExterner Link
      Die Stiftung vergibt Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten und Projekte in der Abschlussphase. Das Angebot richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden der Literatur- und Geschichtswissenschaft (insbesondere Sozial- und Wirtschaftsgeschichte), deren Förderung durch einen anderen Träger ausgelaufen ist oder ausläuft und die eine weitere finanzielle Unterstützung für eine begrenzte Zeit (maximal ein Jahr) benötigen, um ihre Promotion erfolgreich abzuschließen.

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