- Studienabschluss
- Master of Science
- Zulassung
- mit Numerus Clausus (NC)
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprachen
- Deutsch, Englisch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Teilzeit möglich
- nein
- zuständige Einrichtungen
- Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
- Institut für Psychologie
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Zulassungsordnung*
- ModulkatalogExterner Link
- MusterstudienplanExterner Link
- Bewerbung über Friedolin 2.0
- Anleitung zur Online-Bewerbungpdf, 2 mb
- Bewerbungsterminepdf, 202 kb
- Anerkannte Englischzertifikatepdf, 78 kb
- Anerkannte Nachweise für eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignungpdf, 161 kb
-
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Fach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) oder einem fachlich vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschluss sowie die besondere Eignung. Ihr Studiengang muss folgende Leistungen zwingend beinhalten:
- Prüfungsleistungen in den psychologischen Methodenfächern im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten, davon mindestens 10 Leistungspunkte in Statistik,
- Prüfungsleistungen in den Grundlagenfächern Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie sowie Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten,
- Prüfungsleistungen in mindestens zwei Anwendungsfächern (z.B. Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie).
Insgesamt müssen mindestens 150 LP in psychologischen Veranstaltungen bzw. Modulen in Ihrem Bachelorstudium enthalten sein.
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Auswahlverfahren, Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber und Bewerberinnen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- a) die Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
- b) die Note im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sowie
- c) eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung (Nachweis durch Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Assistenz und/oder Mitautor:innenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen).
Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren können der Zulassungsordnung (siehe Download Bereich) entnommen werden.
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Sprachanforderungen
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen (GER).
Ohne Deutschkennisse: Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER).
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 135 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen.
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ggf. Nachweis über fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung
Zum Beispiel:
- ein Nachweis über eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule im Gesamtumfang von mindestens 90 Stunden durch Bestätigung dieser Hochschule oder
- ein Nachweis über die Mitautorinnen- bzw. Mitautorenschaft bei im ‚peer-review‘-Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen in Fachzeitschriften mittels Schreiben des Herausgebers oder Einladung zur Revision der Publikation.
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Englischkenntnisse
Für den Schwerpunkt Kognitive Psychologie muss der Nachweis folgender Sprachkenntnisse vorgelegt werden:
- Entweder Deutsch DSH-2 UND Englisch B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen (GER).
- oder Englischkenntnisse Niveau C1 gemäß Europäischer Referenzrahmen (GER), wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.
-
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
-
Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
-
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
-
Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Humboldtstraße 27
07743 Jena
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Haus 1
Am Steiger 3
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Haus 1
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Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
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15:15 - 16 Uhr
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Universitätshauptgebäude / SSZ
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Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
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