Der Faden

Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie

Studieninformationen zum Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Der Faden
Foto: Mohamed Hassan @pixabay
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Science
Zulassung
mit Numerus Clausus (NC)
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
nein
zuständige Einrichtungen
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Institut für Psychologie
Bewerbung & Fristen

Inhalt

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) gründet sich auf die gesetzliche Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und folgt der entsprechenden ApprobationsordnungExterner Link. Voraussetzung für diesen Studiengang ist der Abschluss eines polyvalenten Bachelorstudienganges Psychologie, gemäß Approbationsordnung.

Im Rahmen des Studiums werden vertiefte wissenschaftliche Spezialkenntnisse und methodologisches Wissen einschlägiger Forschungsmethoden vermittelt, sowie vertiefte berufs- und forschungspraktische Qualifikationen behandelt. Durch die Wahl wissenschaftlicher Vertiefungen und spezifischer Praktika können im Studium individuelle Schwerpunkte gesetzt werden. Die praktischen Einsätze im Studium werden im Ambulanten Bereich an den Hochschulambulanzen, im Universitätsklinikum Jena und in externen Kliniken absolviert. Im Rahmen dessen werden Behandlungen von Patient:innen hautnah erlebt und erlernt werden.

Eine Besonderheit des Studiums in Jena ist nicht nur die enge Einbindung der Universitätsmedizin, sondern auch die explizite Vermittlung von Verhaltenstherapeutischen, Tiefenpsychologischen und Systemischen Inhalten, welche durch die drei klinisch-psychologsischen Lehrstühle vertreten werden.

Aufbau

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) folgt auf den polyvalenten Bachelorstudiengang. Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt vier Semester, in denen verschiedene Lehrveranstaltungsformen (z. B. Seminare, Vorlesungen, Übungen oder Praktika) in den einzelnen Modulen angeboten werden. Der Studiengang hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten (Abkürzung: LP / 1 LP = 30 Zeitstunden für Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitung, Lernen und Prüfungsleistungen). Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) besteht aus verschiedenen Modulen, welche auch berufspraktische Einsätze im ambulanten und (teil-)stationären Bereich, sowie die Masterarbeit, inkludieren.

Das Lehrangebot setzt die Anforderungen an das Masterstudium nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der ApprobationsordnungExterner Link für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig um.

So könnte Ihr Studium aussehen

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Wissenschaftliche Vertiefung

*Berufsqualifizierende Tätigkeit IIIa

Masterarbeit

Angewandte Psychotherapie

*Berufsqualifizierende Tätigkeit IIIb

 
Vertiefte Forschungsmethoden

Professionelle Berufsausübung

 

Vertiefte Psychologische Begutachtung und Beratung

Forschungsorientierendes Praktikum

 
Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre

Berufsqualifizierende Tätigkeit II

   

*Für die Teilnahme am Modul MPSYPT08 (BQT-IIIa) ist aufgrund des direkten Patientenkontakts die persönliche sowie gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Hierzu ist ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie ein Nachweis über einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nach § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie im Modulkatalog.  

Mit Beginn der berufsqualifizierenden Tätigkeit ab dem 3. Semester werden die Studierenden einer von vier Gruppen zugeordnet. Somit beginnt das 3. Semester entweder mit dem stationären Teil (BQT IIIb) oder mit dem ambulanten Teil (BQT IIIa). Im 4. Semester wird dann der jeweils andere Teil absolviert. In der Tabelle wird der Beispielplan für die Gruppe 1 dargestellt.

Warum Jena?

  • Exzellente Forschung: Das Jenaer Institut für Psychologie ist besonders forschungsstarkExterner Link. Die Aktivitäten lassen sich in zwei großen Schwerpunkte unterteilen: Wahrnehmung und Interaktion sowie Entwicklung und Gesundheit.
  • Ausgezeichnete Lehre: Der Studiengang zeichnet sich durch eine moderne Lehre aus. Diese ist, unter anderem, gekennzeichnet durch eine hervorragende klinische Ausstattung sowie die Abdeckung verschiedener psychotherapeutischer Verfahren (u.a. kognitiv-verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch, systhemisch). Darüber hinaus existiert in Jena eine enge Kooperation zwischen dem Psychologischem Institut und der Medizinischen Fakultät.
  • Praxisnah: Das Studium umfasst viele Veranstaltungen im Kleingruppenformat, in denen wesentliche Kompetenzen praxisnah adressiert und trainiert werden. Zusätzlich absolvieren die Studierenden Praxisphasen in verschiedenen psychotherapeutischen Settings. Durch existierende Kooperationen seitens der Universität Jena müssen die Studierenden nicht selbst auf die Suche nach Praktikumsplätzen gehen, sondern bekommen diese gestellt.
  • Grenzenlose Möglichkeiten: Erleben Sie Internationalität! Die Universität zieht mit attraktiven Bedingungen Studierende sowie Wissenschaftler/-innen aus aller Welt an und prägt Jenas Charakter als zukunftsorientierte und weltoffene Stadt – das sind ideale Voraussetzungen für internationale Studieninteressierte.

Blick hinter die Kulissen

  • Institut für Psychologie in Jena
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)
    Herzlich willkommen am Institut

    Das Institut für Psychologie deckt in der Forschung und Lehre die gesamte Breite der psychologischen Grundlagenfächer und ihrer Anwendungsfächer ab. Zu finden ist das Institut übrigens am Steiger 3 in Jena.

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Studium - und dann?

Das Studium vermittelt die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche postgraduale Weiterbildung (Promotion), die Voraussetzung für die Ablegung der Approbationsprüfung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für eine berufspraktische postgraduale Weiterbildung (Fachkunde Psychotherapie).

Zugangsvoraussetzungen

  • Polyvalenter Bachelorabschluss

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss in einem mindestens dreijährigen Studiengang (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Fach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie entsprechend der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).

  • Auswahlverfahren, Auswahlkriterien

    Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber und Bewerberinnen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    • a) die Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
    • b) die Note im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife,
    • c) eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung (Nachweis durch Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Assistenz und/oder Mitautor:innenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) und
    • d) das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung (Nachweis durch Abgeschlossene Berufsausbildung).

    Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren können der Zulassungsordnung (siehe Download Bereich) entnommen werden. 

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent) für internationale Bewerberinnen und Bewerber
    • Englischkenntnisse Niveau B1 gemäß GER

     

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 135 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen.

  • ggf. Nachweis über eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung

    Zum Beispiel:

    • ein Nachweis über eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule im Gesamtumfang von mindestens 90 Stunden durch Bestätigung dieser Hochschule oder
    • ein Nachweis über die Mitautorinnen- bzw. Mitautorenschaft bei im ‚peer-review‘-Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen in Fachzeitschriften mittels Schreiben des Herausgebers oder Einladung zur Revision der Publikation.
  • ggf. Nachweis über eine heilberufsspezifischen Eignung

    Der Nachweis über das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung ist durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses zu belegen. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst und deren Ausbildung staatlich geregelt ist.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)

Kontakte

Allgemeine Studienfachberatung - Prof. Dr. Peter Noack
Schwerpunktverantwortliche - Prof. Dr.rer.medic. Ilona Croy
Studentische Studienfachberatung - Johanna Rimpf

Haus 1
Am Steiger 3
07743 Jena

Master-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr

Telefonsprechstunde:
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Montag
10 - 12 Uhr

Anfrage per Ticket unter:
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Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
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Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

Zentrale Studienberatung

Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.

Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

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Donnerstag 13 - 15 Uhr
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Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
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oder auch postalisch.

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jeweils 09 - 11 Uhr.

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