Im Sommersemester 2023 finden die nächsten Gremienwahlen statt. Alle Studierenden können dann studentische Vertreter und Vertreterinnen für die unterschiedlichen Gremien der Uni wählen wie Fachschaftrat (FSR), Studierendenrat (StuRa) oder Senat. Wer sich selbst engagieren will und in den verschiedenen Gremien mitarbeiten möchte, kann sich vorschlagen oder vorgeschlagen werden – bis zum 12. Mai, 14 Uhr, können die Wahlvorschlagsformulare beim Wahlamt der Universität eingereicht werden.
Markus Wolf und Katharina Rapp engagieren sich seit Jahren in unterschiedlichen Gremien unserer Universität. Wir haben sie gefragt, was ihre Aufgaben sind und warum sie sich für ihre Mitstudierenden stark machen.
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Fachschaftsräte
Ein Fachschaftsrat vertritt die Mitglieder seiner Fachschaft gegenüber dem Studierendenrat, dem Dekanat und entsendet Mitglieder in Ausschüsse und Gremien. Der Studierendenrat hat auf seinen Webseiten alle Fachschaftsräte aufgelistetExterner Link.
Ein Studiengang oder ein Fachbereich mit mehreren Studiengängen hat immer einen Fachschaftsrat. Die Fachschaftsräte beraten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen zum Studium. Sie organisieren Exkursionen, vertreten die jeweiligen Studiengänge beim Hochschulinformationstag oder veranstalten Sommerfeste. Der Fachschaftsrat bietet reguläre Sprechzeiten an, zu denen Studierende mögliche Probleme mit dem Studium besprechen können. Mehr Informationen zu den Aufgaben einer Fachschaft finden sich auf den Seiten des StudierendenratesExterner Link. -
Fakultätsräte
In den Fakultätsräten der zehn verschiedenen Fakultäten der Universität Jena wird in allen Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind, entschieden. Oft werden die unterschiedlichen Aufgaben Kommissionen zugeteilt.
Der Fakultätsrat befindet beispielsweise über Berufungsvorschläge für Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren oder über Prüfungs- und Promotionsordnungen sowie die Verwendung von Personal- und Sachmitteln. Einige Sitzungen sind daher aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich. Dem Fakultätsrat gehören in der Regel zwischen zwei bis vier Studierende an und natürlich sind auch die anderen Statusgruppen der Universität vertreten: die Gruppe der Hochschullehrenden (Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten aus Verwaltung und Technik.
Studierende können im Fakultätsrat darüber diskutieren, wer berufen werden soll oder auf Probleme der Studierenden hinweisen. Der Fakultätsrat wird genauso wie der Senat alle drei Jahre bzw. die studentischen Mitglieder jedes Jahr neu gewählt. Bei der Gremienwahl können sich alle Studierenden aufstellen lassen, die sich für ihren Studiengang an der Fakultät stark machen möchte. -
Institutsräte
Sofern eine Fakultät ein oder mehrere Institute hat, gibt es auch einen Institutsrat. Die Institutsräte werden nicht im Rahmen der Gremienwahlen besetzt – hier finden i. d. R. separate Wahlen an der Fakultät statt. Auch in den Institutsräten sind die vier Statusgruppen einer Universität vertreten: die Gruppe der Hochschullehrenden (Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), die Gruppe der Studierenden, die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten aus Verwaltung und Technik.
Der Institutsrat berät zu den grundsätzlichen Angelegenheiten des Instituts, regelt die Nutzung der Einrichtung durch Mitglieder und Angehörige der Universität und nimmt zu Personalangelegenheiten der Beschäftigten des Instituts Stellung – daher tagt der Institutsrat auch nicht öffentlich. Gäste sind meistens aber herzlich willkommen.
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Studierendenrat
Der Studierendenrat Externer Link (StuRa) ist ein studentisches Gremium und gemeinsam mit den Fachschaftsräten (FSR) die Interessenvertretung der Studierenden an der Universität Jena. Jede Fakultät hat je nach Größe unterschiedlich viele Sitze im StuRa, auf die Studierende verschiedener Studiengänge gewählt werden können. Der StuRa beschäftigt auch Personal und erhält vom Semesterbeitrag der Studierenden momentan jeweils 8 Euro für seine Arbeit. Er gibt das Geld nicht nur für seine Verwaltung aus, sondern für studentische Initiativen und Projekte, auf die sich Studierende beziehungsweise Fachschaftsräte bewerben können.
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Beirat für Gleichstellungsfragen
Der Beirat für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium mit beratender Funktion. Seine Aufgabe ist es, für die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität Jena einzutreten. Der Beirat besteht aus Mitgliedern aller Fakultäten, der Verwaltung und der Studierenden. Er wird innerhalb der jeweiligen Fachbereiche parallel zu den Gremienwahlen der Universität gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, für die Studierendenvertreterinnen und -vertreter ein Jahr.
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Universitätsrat
Auch dem Universitätsrat gehört eine Vertretung der Studierendenschaft an – allerdings „nur“ mit beratender Funktion. Der Universitätsrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Darüber hinaus bezieht er u. a. Position zu den sogenannten Ziel- und Leistungsvereinbarungen und er bestätigt die Wirtschaftspläne der Universität.
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Senat
Der Senat ist ein besonders wichtiges Gremium der Universität und an allen zentralen Entscheidungen beteiligt. Hier wird beispielsweise die Grundordnungpdf, 445 kb verabschiedet und fortgeschrieben. Wie in allen Gremien sind auch hier die vier Statusgruppen einer Universität vertreten: 13 Hochschullehrende (Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), vier Studierende, vier akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Beschäftigte aus Verwaltung und Technik.
Der Senat wird alle drei Jahre gewählt, aber die studentischen Senatorinnen und Senatoren jedes Jahr – zwei von ihnen kommen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften und zwei aus den Bereichen Medizin und Naturwissenschaften. Studierende können sich selbst aufstellen oder vorgeschlagen werden sowie mit einer Liste einziehen – letzteres ist der Regelfall. Oft werden solche Listen von Hochschulgruppen vorgeschlagen. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen bekommt den Vorrang, die anderen rücken ggf. nach.
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Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des SenatesExterner Link sowie des UniversitätsratesExterner Link zusammen, sodass auch an dieser Versammlung – dem zahlenmäßig größten Gremium der Universität – Studierende beteiligt sind. Zuständig ist die Hochschulversammlung insbesondere für die Wahl/Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten, die Wahl/Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers sowie für die Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungspläne der Uni.
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Assistenzrat
Zentrale Aufgabe des Assistenzrates ist die Vertretung der Interessen der studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistentinnen und Assistenten, die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind. Dafür nimmt u. a. ein Mitglied des Assistenzrates an den Sitzungen des Personalrates teil, wo die Person ein Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistentinnen und Assistenten betreffen, ein Stimmrecht wahrnimmt. (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG)
Es gibt noch mehr Gremien an der Universität, z. B. den Rat der Graduierten-Akademie oder den Doktorandenrat. Diesen Gremien gehören keine Studierenden an. Einen guten Überblick über alle Gremien, über ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben liefert die Grundordnungpdf, 445 kb der Universität.
Im Sommersemester 2023 bietet der Leiter der Geschäftsstelle für zentrale Gremien der Universität, PD Dr. Thomas Heller, den Workshop "Partizipation an der universitären Demokratie" an. Leider ist dieser schon ausgebucht. Eine Wiederholung ist für das Wintersemester 2023/24 geplant. Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität sind dazu herzlich eingeladen.