Lernmittel

Dein ABC der Berufsausbildung

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Anzeige- und Nachweispflicht
Aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz geht die sogenannte Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall hervor. Für euch bedeutet das:

  • Einsatzstelle (oder Berufsschule) und AusbilderIn anrufen und informieren, dass Ihr zum Arzt geht.
  • Nach dem Arztbesuch telefonisch über die Dauer der Krankheit Bescheid geben.
  • Krankenschein muss innerhalb von drei Kalendertagen (spätestens am darauffolgenden vierten Arbeitstag) abgegeben werden bzw. der Dienststelle vorliegen (eine Kopie des Krankenscheins ggf. bei der Berufsschule einreichen).
  • Am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit anrufen und melden, dass man wieder auf Arbeit kommt oder noch einmal zum Arzt geht.
  • Einsatzstelle (oder Berufsschule) und AusbilderIn sind immer in Kenntnis zu setzen (Krank- und Gesundmeldung).

Ausbildungsnachweis (Berichtshefter)
Laut § 7 Abs. 2 TVA-L BBiG ist der Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Das bedeutet, dass euch eine angemessene Zeit für das Schreiben des Ausbildungsnachweises zu gestatten ist. Die Erfahrungswerte der FSU haben gezeigt, dass in der Regel eine Stunde wöchentlich zum Führen des Berichtsheftes ausreicht. Bitte denkt daran, dass der Berichtshefter eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung (nach § 39 Berufsbildungsgesetz) ist.

Berufsschule
Da alle Ausbildungsberufe an der FSU im dualen Ausbildungssystem stattfinden, muss jeder Azubi in regelmäßigen Abständen die Berufsschule besuchen (unterschiedliche Standorte für die einzelnen Ausbildungsberufe). Der Besuch der Berufsschule gehört zu den Pflichten der Auszubildenden.

Beurteilungsbögen
Nach jedem Durchlauf bzw. in regelmäßigen Abständen erhaltet ihr einen Beurteilungsbogen von der jeweiligen Einrichtung. Dieser Beurteilungsbogen soll euch helfen euren Leistungsstand einzuschätzen, damit ihr wisst wo ihr euch zukünftig verbessern könnt.

Clever
Sind unsere Auszubildende alle *g*.

Dekanate
Die Universität ist in zehn Fakultäten unterteilt, die jeweils ein Dekan leitet. Die Dekane wurden/werden für die Dauer von bisher 2 Jahren, zukünftig aber 3 Jahren gewählt. In den Dekanaten der Fakultäten läuft die Arbeit der einzelnen Institute/Lehrstühle zusammen.

Theologische Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultt
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Philosophische Fakultät
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Fakultät für Mathematik und Informatik
Physikalisch-Astronomische Fakultät
Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
Fakultät für Biowissenschaften
Medizinische Fakultät

Dezernate
Die Universitätsverwaltung ist in vier Dezernate unterteilt, welches jeweils eine Dezernentin oder ein Dezernent leitet.

Dezernat 1 - Studierende
Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung
Dezernat 4 - Bau und Liegenschaften
Dezernat 5 - Personal

Entgelt im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall (ohne Verschulden) bekommt ihr bis zur Dauer von sechs Wochen Krankenbezüge in Höhe der Ausbildungsvergütung (§ 13 TVA-L). Hierbei ist die Anzeige- und Nachweispflicht zu beachten.

Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU)
Unsere Universität gibt es seit 1558 und hat eine lange GeschichteExterner Link hinter sich. Mit mehr als (derzeit) 17.800 Studenten ist sie die größte Universität des Landes Thüringen.

Geld - Ausbildungsentgelt
Nach § 8 TVA-L beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt

im ersten Ausbildungsjahr ca. 936 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr ca. 990 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr ca. 1040 Euro,
und im vierten Ausbildungsjahr ca. 1100 Euro.

Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat (§ 24 TVA-L BBiG).

Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)
Bei der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung handelt es sich um eine Stufenvertretung. Sie greift erst, wenn die örtliche JAV nicht mehr weiterkommt und ist für zwei Jahre gewählt.

Immatrikulation
So heißt es, wenn sich die Studenten einschreiben bzw. anmelden.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung vor Ort. Gemäß Thüringer Personalvertretungsgesetz vertreten wir die Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen an der FSU. Die Wahlen hierzu finden alle zwei Jahre statt.

Kanzler
Der Kanzler ist der leitende Beamte der Universitätsverwaltung. Er führt die laufenden Geschäfte in Übereinstimmung mit dem Rektor.

Lernen
Mit dem Lernen ist es nie vorbei, während und auch nach der Ausbildung müsst ihr immer auf dem aktuellsten Stand sein.

Motivation
Motiviert sind unsere Auszubildende alle *g*.

Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten gegen Entgelt (z. B. Kellnern, Autowerbung, usw.) habt ihr rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Sobald der Auszubildende jedoch seinen Verpflichtungen gemäß seinem Ausbildungsvertrag nicht mehr nach kommt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Nebentätigkeit zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen (§ 5 TVA-L BBiG).

Ordnung
"Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum Suchen." Dieses Sprichwort solltet ihr euch NICHT zum Motto machen.

Personalakte
Die Personalakte enthält den gesamten Schriftverkehr zu eurer Person und wird verschlossen im Sachgebiet Aus- und Weiterbildung des Personaldezernates aufbewahrt. (§ 6 TVA-L BBiG)

Präsident
Der Präsident, Herr Professor Dr. Rosenthal, ist der Leiter der Universität. Er vertritt und präsentiert die Universität nach Außen.

Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Monate. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 3 TVA-L BBiG).

Qualität
Die Qualität der Ausbildung wird von unseren Auszubildenden als sehr gut eingeschätzt und von den Ausbildern auch sehr ernst genommen, damit ihr ohne weitere Bedenken auf die Welt los gelassen werden könnt.

Schutzkleidung
Soweit die Schutzkleidung (z. B. Schutzbrillen, Schutzkittel) gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, muss sie unentgeltlich von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Sie bleibt allerdings im Eigentum der FSU (§ 12 TVA-L BBiG).

Schweigepflicht
Über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, haben die Beschäftigten Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 5 TVA-L BBiG in Verbindung mit § 3 TV-L).

Tarifvertrag
Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest (z. B. Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit und Urlaub). Sie werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Für unsere Auszubildenden gilt der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG).

Urlaub
Pro Kalenderjahr stehen euch 30 Arbeitstage Erholungsurlaub zu. Dieser ist Anspruch ist zusammenhängend zu nehmen (mindestens zwei Wochen am Stück). Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eine Jahres, steht als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruches zu. Bei Erkrankungen kann der Urlaub längstens bis zum 30. September des Folgejahres übertragen werden (§ 9 TVA-L BBiG in Verbindung mit § 26 TV-L und dem Bundesurlaubsgesetz).

Vermögenswirksame Leistungen
Während eurer Ausbildung könnt ihr vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro bekommen. Denkt aber bitte daran, dass diese meist in Bausparverträge fließen und die eine Laufzeit von mindestens 7 Jahren haben.

Wöchentliche Ausbildungszeit
Die regelmäßig durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit (ausschließlich der Pausen) beträgt 40 Stunden (§ 7 TVA-L BBiG in Verbindung mit § 6 TV-L). Bitte denkt daran, dass es unterschiedliche Pausenregelungen für unter bzw. über 18-jährige gibt. (unter 18 = 1 Stunde, über 18 = ˝ Stunde)

X- und Y-Achse
Geraten immer mehr in Vergessenheit. *g*

Zeugnis
Während eurer Ausbildung bekommt ihr jährlich ein Berufsschulzeugnis, dieses müsst ihr der Dienststelle zur Unterschrift vorlegen. Nach der Berufsausbildung erhaltet ihr das Abschlusszeugnis der Schule und das Zeugnis über die bestandenen Prüfungen. Mit diesen Zeugnissen könnt ihr euch dann bewerben. Auch die Dienststelle hat euch bei der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen (§ 21 TVA-L BBiG).