Vier bunte Buchstabenwürfel mit dem Gesamtbild "FAIR"

Wertschätzendes Verhalten und Schutz vor Diskriminierung

Respekt und Achtsamkeit gegen Benachteiligung und Belästigung
Vier bunte Buchstabenwürfel mit dem Gesamtbild "FAIR"
Foto: deeaf | AdobeStock

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bekennt sich als Bildungseinrichtung und Arbeitsstätte in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung zu den Prinzipien der Gleichstellung und Diversität und wirkt auf die Beseitigung und Verhinderung jeder Form von Diskriminierung ihrer Mitglieder und Angehörigen hin.

Die Universität setzt sich für die Gestaltung diskriminierungsfreier Rahmenbedingungen für ihre Studierenden, Beschäftigten und Gäste ein und fordert alle Mitglieder und Angehörigen auf, die Universität durch ihr Verhalten zu einem Studien- und Arbeitsort zu machen, in dem ein von Fairness, Diskriminierungsfreiheit und grundsätzlichem Respekt gegenüber der Persönlichkeit und Würde jedes Gegenübers geprägter Umgang im Universitätsalltag beachtet und gepflegt wird. Hierzu gehört, dass Zuwiderhandlungen thematisiert und Lösungswege gesucht werden.

Information

"Was ist soziale Diskriminierung?"

Was ist der Kern sozialer Diskriminierung? Welche Formen gibt es? Wer ist betroffen? Wie kann Diskriminieurng entgegengewirkt werden?

Zu diesen Themen informieren ein Erklärvideo sowie ein themenvertiefender Online-Zertifikatskurs der IQ-Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung.

Der Kurs beinhaltet 4 Module mit insgesamt 15 Themenfeldern. Je nach Themenumfang werden je  etwa 10-30 Minuten Arbeitszeit pro Thema benötigt. Der Kurs ist kostenfrei und kann flexibel genutzt werden. Zum Kurs geht es hierExterner Link.

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Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie eine Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft, diesen Vorfall zunächst für sich mithilfe eines Diskriminierungs-Checks Externer Linkeinzuordnen. Zudem können Sie sich jederzeit gerne an eine der unten angeführten Kontaktstellen zur Erstberatung wenden.

Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der Universität Jena

Im Falle erlebter sozialer Diskriminierung, (sexueller) Belästigung und/oder Gewalt können sich Betroffene und Beteiligte an die jeweils genannten Kontaktstellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung wenden. Diese bieten vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme persönliche Beratung und Unterstützung zu Schutz- und Handlungsmöglichkeiten.

  • Diskriminierungsverständnis der Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Diskriminierung bezeichnet Formen von Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierter) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss aufgrund der Zuschreibung eines oder mehrerer sogenannter "geschützter Merkmale", die mit einem besonders hohen gesellschaftlichen Diskriminierungsrisiko verbunden sind. Hierzu gehören

    • eine psychische und/oder körperliche Behinderung und chronische Erkrankung
    • die ethnische und kulturelle Herkunft (inklusive rassistischer Zuschreibungen)
    • die sozialer Herkunft bzw. der sozialer Status
    • das Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
    • das Lebensalter
    • die Religion und Weltanschauung
    • die sexueller Orientierung
    • familiäre Fürsorgepflichten

    Formal werden verschiedene Formen der Diskriminierung unterschieden.

    Begriffsbestimmungen nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§ 3, AGG)

    (1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

    (2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

    (3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
    Spezielle Fälle von Belästigung im oben definierten Sinne sind systematische Formen psychischer Gewalt wie Mobbing und Stalking (Nachstellen), jedoch nur dann, wenn diese in Zusammenhang mit einem der "geschützten Merkmale" stehen. Mobbing findet statt, wenn eine Person von einer oder mehreren anderen Personen über einen längeren Zeitraum ohne rechtfertigenden Grund systematisch und wiederholt negativen kommunikativen Handlungen ausgesetzt ist. Stalking bezeichnet das bewusste und wiederholt stattfindende und grenzverletzende Verfolgen, Ausspionieren, Nachstellen, penetrante Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen, so dass deren Sicherheit bedroht und sie in der Lebensgestaltung in einem außerordentlichen Maße beeinträchtigt wird.

    (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    (5) Die Anweisung zur Benachteiligung einer Person aus einem in § 1 genannten Grund gilt als Benachteiligung. Eine solche Anweisung liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 insbesondere vor, wenn jemand eine Person zu einem Verhalten bestimmt, das einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt oder benachteiligen kann.

    Hinweise:

    • eine Benachteiligung liegt auch vor, wenn diese aufgrund der fälschlichen bzw. nur angenommenen Zuschreibung eines geschützten Merkmals erfolgt.
    • entscheidend für das Vorliegen einer Benachteiligung ist deren objektiv nachvollziehbare negative Wirkung auf die Betroffenen. Das Motiv der benachteiligenden Person(en) ist nicht entscheidend.

    Eine Ungleichbehandlung wegen eines geschützten Merkmals stellt keine Benachteiligung dar, wenn

    • durch geeignete "positive Maßnahmen" bestehende Nachteile aufgrund eines der geschützten Merkmale verhindert oder ausgeglichen werden sollen (§ 5, AGG)
    • ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt ((§§ 8-10,20 AGG).

    Gesetzliche Grundlagen:

  • Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt der Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 302 kb wurde 2023 veröffentlicht.

    Grundsätze

    Die Universität Jena weist mit der Richtlinie nachdrücklich darauf hin, dass sie

    • Diskriminierung, Belästigung und Gewalt jeder Form und Ausprägung an der Universität Jena nicht duldet und konsequent auf deren Beseitigung oder Verhinderung hinwirkt,
    • von Diskriminierung betroffenen Personen Schutz und Hilfe zukommen lässt,
    • Fehlverhalten im Rahmen der rechtlichen Regelungen unterbindet.

    Alle Personen im Geltungsbereich der Richtlinie sind angehalten,

    • durch ihr persönliches Verhalten dazu beizutragen, dass in ihrem Studien-, Arbeits-, Lehr- und Führungsalltag eine Kultur der gegenseitigen Anerkennung, des Respekts und der Fairness beachtet und gepflegt wird
    • jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Studien- und Arbeitsort aktiv entgegengewirkt wird.

    Von Diskriminierung, Belästigungen und Gewalt betroffene Personen werden ermutigt,

    • ihre Rechte zur Beratung und - wenn sich eine Klärung des Vorfalls im Rahmen der informellen Beratung als nicht möglich erweist - zur formellen Beschwerde an der Universität wahrzunehmen;  aus der Wahrnehmung ihrer Rechte dürfen ihnen keine Nachteile entstehen,
    • unangemessenes Verhalten bei den nach § 9 zuständigen Stellen zur Kenntnis zu bringen, 
    • sich von diesen zu Handlungsmöglichkeiten beraten sowie bei deren Verfolgung unterstützend begleiten zu lassen.

    Geltungsbereich der Richtlinie

    -> Personen:

    • alle Mitglieder und Angehörige der Kernuniversität (ohne Medizin) gemäß § 21 ThürHG (Thüringer Hochschulgesetz)
    • das am Universitätsklinikum Jena tätige Hochschulpersonal mit Lehraufgaben (insbesondere die Hochschullehrenden und wissenschaftlich Beschäftigten)
    • Stipendiat:innen und Gastwissenschaftler:innen
    • Personen, die vertraglich vereinbarte Leistungen für die Universität erbringen
    • Teilnehmende an Forschung, Lehre und Veranstaltungen der Universität
    • Personen, die sich für ein Studium, eine Personalstelle oder ein Stipendium an der Universität bewerben

    -> Bereiche, Situationen und Kommunikationsformen:

    • alle Struktureinheiten
    • alle Studien- und Arbeitskontexte
    • analoge und digitale Kommunikation

    Benachteiligungsverbot

    Personen im Geltungsbereich dieser Richtlinie dürfen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht benachteiligt oder belästigt werden aufgrund von

    • psychischer und/oder körperlicher Behinderung und chronischer Erkrankung
    • ethnischer und kultureller Herkunft (inklusive rassistischer Zuschreibungen)
    • familiärer Fürsorgepflichten
    • Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
    • Lebensalter
    • Religion und Weltanschauung
    • sexueller Orientierung
    • sozialer Herkunft bzw. sozialer Status
    • Aussehen/ äußeres Erscheinungsbild

    Beratungs- und Beschwerderecht

    Gemäß § 7 der Richtlinie hat jede Person im Geltungsbereich der Richtlinie, die an der Universität Jena Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt erlebt, hat das Recht, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Bei der Einleitung eines Beratungs- und Beschwerdeverfahrens müssen Dienstwege nicht eingehalten werden.

    Wenden Sie sich hierzu an die auf dieser Seite gelisteten Kontaktstellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung bei erlebter Diskriminierung, die Ihr Anliegen streng vertraulich behandeln. Alle denkbare Schritte zur Lösung der Problematik werden mit Ihnen gemeinsam erwogen und nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in die Wege geleitet.

    Das Beratungs- und Beschwerdeverfahren beinhaltet ein ein- bis zweistufiges Vorgehen. Dieses umfasst

    • ein informelles Verfahren zur Beratung und Unterstützung bei der Bearbeitung der Problematik (Richtlinie, § 9).
    • ist im Rahmen der informellen Beratung eine Klärung des Vorfalls nicht möglich, kann ein formelles Beschwerdeverfahren (Richtlinie, § 10) eingeleitet werden.

    Andere Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten (z.B. Beratung durch universitätsexterne Stellen, Strafanzeige, Schadensersatzklage) bleiben davon unberührt.

    Entstehung der Richtlinie

    Die Richtlinie wurde in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung aller Interessenvertretungen, Ombuds- und Vertrauenspersonen, der Fakultätsleitungen, der Strategischen Steuerungsgruppen Gleichstellung und Diversität und des Präsidiums erstellt und vom Senat der Universität Jena verabschiedet.
    Das Verfahren wurde durchgängig vom Rechtsamt der Universität begleitet und vom Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität geleitet.

  • Beratung und Beschwerde bei erlebter Diskriminierung an der Universität Jena

    Gemäß § 7 der Richtlinie hat jede Person im Geltungsbereich, die an der Universität Jena Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt erlebt, hat das Recht, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Bei der Einleitung eines Beratungs- und Beschwerdeverfahrens müssen Dienstwege nicht eingehalten werden.

    Das Beratungs- und Beschwerdeverfahren an der Universität Jena beinhaltet ein ein- bis zweistufiges Vorgehen. Eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs finden Sie hierpdf, 63 kb.

    Stufe 1: Informelles Verfahren - Beratung zur Bearbeitung der Problematik

    Wenden Sie sich hierzu an die auf dieser Seite gelisteten Kontaktstellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung bei erlebter Diskriminierung.

    • Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt.
    • Die Beratung kann anonym erfolgen.
    • Sie können sich durch eine Person ihres Vertrauens begleiten oder vertreten lassen.
    • Alle denkbaren Schritte zur Lösung der Problematik werden mit Ihnen gemeinsam erwogen und stets nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in die Wege geleitet.

     Zur Klärung des Vorfalls kommen beispielsweise in Frage:

    • Beratung zur Abklärung des Sachverhalts und von Handlungsmöglichkeiten
    • Weiterführende Klärungs- und Sondierungsgespräche zu Konfliktlösungsmöglichkeiten, auch Wunsch auch unter Einbeziehung der Person, die das Diskriminierungserlebnis verursachte
    • ev. Vermittlung an weitere universitätsinterne oder -externe Beratungsstellen
    • Professionelle Konfliktmoderation oder -mediation
    • Unterstützung bei der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens, in den Fällen in denen eine Klärung des Vorfalls im Rahmen der informellen Beratung nicht möglich ist.

    Stufe 2: Formelles Verfahren: Beschwerde

    Im Falle, dass sich eine Klärung des Diskrimnierungsvorfalls im Rahmen des informellen Verfahrens zur Beratung und Bearbeitung der Problematik (s. Stufe 1) als nicht möglich oder unzumutbar erwiesen hat, können Sie eine Beschwerde einreichen und damit ein formelles Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einleiten.

    Hinweise:

    • im formellen Beschwerdeverfahren haben Sie keinen Anspruch auf eine anonyme Behandlung.
    • Sie können sich im Beschwerdeverfahren durch eine an der Universität etablierte Interessenvertretung begleiten lassen (z.B. Gleichstellungsbeauftragte, Diversitätsbeauftragte:r, Personalrat, Vertrauens- oder Ombudsperson etc.)
    • Minderjährige werden, davon unabhängig, von ihren Erziehungsberechtigten begleitet.
    • das formelle Beschwerdeverfahren ersetzt nicht den Rechtsweg (z.B. wenn Sie Strafanzeige stellen oder Entschädigungsansprüche geltend gmachen wollen).

    Einreichung einer Beschwerde

    Sie können Ihre Beschwerde in der Koordinierungsstelle der AGG-Beschwerdekommission in schriftlicher Form einreichen oder nach Terminvereinbarung mündlich zur Niederschrift vorbringen. 

    Bei der Formulierung Ihrer Beschwerde können Sie sich an der Mustervorlage zur Einreichung einer Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzpdf, 203 kb orientieren.

    Die Koordinierungsstelle der AGG-Beschwerdekommission ist im Büro des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität angesiedelt. Kontaktagg.beschwerde@uni-jena.de

    Beschwerdeprüfung durch die AGG-Beschwerdekommission

    Nach Eingang einer Beschwerde tritt die AGG-Beschwerdekommission zusammen. Die Kommission tagt nicht-öffentlich und handelt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit zum Schutze der am Beschwerdefall beteiligten Personen. Sie setzt sich, wie folgt, zusammen:

    1. Den Kommissionsvorsitz führt Frau Prof.in Dr.in Wiebke Brose (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Sozialrecht), den stellvertretenden Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Achim Seifert (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung) inne.
    2. Mitglieder der AGG-Beschwerdekommission sind für die am konkreten Beschwerdefall beteiligten Statusgruppen jeweils sachlich zuständigen
      1. Mitglieder des Senats (je ein Mitglied für jede am Beschwerdefall beteiligte Statusgruppe)
      2. Leitungen der Dezernate Studierende und/oder Personal
    3. Gäste der Beschwerdekommission sind die für die am konkreten Beschwerdefall beteiligten Statusgruppen jeweils sachlich zuständigen Mitglieder des Präsidiums

    Die AGG-Beschwerdekommission prüft den Sachverhalt unter Anhörung der am Konfliktfall beteiligten Personen und ggf. unter Einbeziehung von Zeug:innen und Sachverständigen. Ergibt die Prüfung,

    • dass eine Diskriminierung vorliegt, informiert die AGG-Beschwerdekommission das Präsidium zum Ergebnis und schlägt geeignete Maßnahmen vor, um weiteres Fehlverhalten durch die diskriminierende Person zu unterbinden. Das Präsidium entscheidet über den Vorschlag und leitet geeignete Maßnahmen zur Unterbindung weiteren Fehlverhaltens ein.
    • dass keine Diskriminierung vorliegt, teilt die Kommission dies den am Beschwerdefall beteiligten Personen mit Begründung mit. Die Person, gegen die sich diese Beschwerde richtete, hat einen Anspruch auf eine schriftliche Darstellung des Prüfungsergebnisses (ohne Begründung) gegenüber den von ihr als relevant erachteten Personen.
  • Informationen zum Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt

    STOPP bei sexueller Belästigung - Informationen der Gleichstellungsbeauftragten zum Umgang mit sexualisierter Belästigung

    Die Informationen sollen auf dieses häufig tabuisierte Problem aufmerksam machen und es Betroffenen erleichtern, mit ihren Erlebnissen nicht allein bleiben zu müssen. Auch sollen potenzielle Zeug:innen und Vorgesetzte sensibilisiert werden, wie Betroffene unterstützt werden können. mehr erfahren

    Sexualisierte Gewalt im Hochschulsport

    Der Hochschulsport Jena strebt an, das Sportangebot als einen von sexualisierte​n Belästigungen möglichst freien Raum zu gestalten. mehr erfahren

  • Informationen zu Diskriminierung in Leichter Sprache (Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes)

Kontaktstellen zur Erstberatung und Interessenvertretung an der Universität bei erlebter oder beobachteter sozialer Diskriminierung (auf  Wunsch anonym)

Online-Meldeformulare für Vorfälle erlebter oder beobachteter Diskriminierung (auf Wunsch anonym)

  • Online-Formular des Diversitätsbüros zur Meldung erfahrener oder beobachteter Diskriminierung

    Wenn Sie keine persönliche Beratung an der Universität in Anspruch nehmen möchten, können Sie die Universität über das Online-Meldeformular des Diverstiätsbüros (auf  Wunsch anonym) über einen erlebten oder beobachteten Vorfall sozialer Diskriminierung in Kenntnis setzen.

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  • Online-Formular des Gleichstellungsbüros zur Meldung geschlechterbezogener Diskriminierung und sexualisierter Belästigung

    Wenn Sie keine persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, können Sie hier einen Vorfall erfahrener oder beobachteter geschlechterbezogene Diskriminierung oder Benachteiligung, sowie sexualisierte Belästigung an der Universität Jena melden.

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  • X-Ray - anonymes Formular für Medizinstudierende zur Meldung von Erfahrungen mit Sexismus in der medizinischen Ausbildung

    Medizinstudierende können anonym ihre Erfahrungen mit Sexismus in der Lehre, im Praktikum, im Unterricht am Krankenbett oder in der Lehrvisite teilen und dabei helfen, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu geben. So entsteht ein Gesamteindruck, welche Formen von Sexismus im Studium stattfinden und was von den Beteiligten als Sexismus erlebt wird.

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Weitere Themen

  • Wissenschaftliches Fehlverhalten?

    Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die Friedrich-Schiller-Universität Jena Richtlinien verabschiedet. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind zur Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.

    Die Universität wird jedem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universität nachgehen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Daten erfunden oder gefälscht werden, geistiges Eigentum verletzt wird (Ideendiebstahl oder Plagiat) oder die Forschungstätigkeit anderer sabotiert wird. Im Falle des Verdachts oder der Anschuldigung in Bezug auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Vertrauenspersonen der Universität.

    Zum Thema informieren können Sie sich auch in den regelmäßig von der Graduierten-Akademie angebotenen Seminare zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis". 

    Kommissionen der Universität Jena

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  • Mobbing am Studien- und Arbeitsplatz?

    Mobbing liegt vor, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum systematisch und wiederholt ohne ersichtlichen Grund auf abwertende, respektlose und schikanierende Art und Weise behandelt wird. Mobbing hat viele Gesichter, wie z.B. Tuscheln hinter dem Rücken, abwertende Äußerungen, ständiges Unterbrechen, grundlose Kritik, Zuordnen von ehrmindernden Arbeiten, Vorenthalten von Informationen, Ausschluss von Zusammenkünften etc. Betroffene fühlen sich oftmals hilflos, ohnmächtig und alleingelassen. Mobbing kann sich auf die Arbeit, das Privatleben und die Gesundheit negativ auswirken. Aber nicht immer, wenn man sich von Anderen schlecht behandelt fühlt, liegt Mobbing vor.

    Der Personalrat der Universität informiert mit einem Flyer und Selbsttest zu Mobbing am Arbeitsplatz. Die Dokumente sind im Hanfried auf den Seiten des Personalrats für Universitätsmitglieder (mit Login) einsehbar.

    Beratung für Beschäftigte

    Beratung für Studierende

    Beratung für Promovierende und Postdocs

    Informationen zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Graduierten-Akademie unter "Anlaufstellen bei Krisen".

  • Digitale Gewalt?

    Der Begriff „digitale Gewalt“ umfasst verschiedene Formen von meist geschlechtsspezifischer Gewalt, die mithilfe von technischen Geräten und digitalen Medien beispielsweise auf Online-Portalen, Social Media, E-Mails etc. ausgeübt werden. Oft tritt digitale Gewalt nicht isoliert auf, sondern häufig ist dies eine Fortsetzung oder Ergänzung von bereits bestehenden Gewaltverhältnissen und -dynamiken.

    Das Gleichstellungsbüro der Universität informiert in einem Online-Leitfaden zu Umgangsweisen mit verschiedenen Formen digitaler Gewalt und bietet Studierenden und Beschäftigten, die digitale Gewalt an der Universität Jena erfahren haben, persönliche Beratung.

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Tipps & Tools

Aufkleber mit dem Schriftzug "No means No" auf einem Laternenpfosten
Sexualisierte Belästigung und Übergriffe als Führungsherausforderung | Podcast der Uni GreifswaldExterner Link
Als Führungskraft kann es irgendwann das erste Mal die Aufgabe sein, adäquat auf sexualisierte Belästigung in der Arbeitsgruppe oder Abteilung zu reagieren, weil sich ein*e Mitarbeiter*in anvertraut oder Kolleg*innen dies beobachten. Das überfordert möglicherweise. Hinschauen, Verantwortung übernehmen - aber wie?