Was weiter zu tun bleibt
Der Akkreditierungsrat hat die Systemreakkreditierung mit vier Auflagen verbunden, die gleich oder ähnlich lautend auch in Akkreditierungsverfahren anderer Hochschulen erteilt wurden. Die sich etablierende Spruchpraxis des Akkreditierungsrats zu den Systemen hochschuleigener Qualitätssicherung lässt Erwartungen erkennen, die eng am Modell der Programmakkreditierung orientiert sind.
Die Entscheidung des Akkreditierungsrats hat zur Folge, dass die universitären Prozesse zur Einrichtung neuer Studiengänge und internen Akkreditierung weitergehend an die Begutachtungsabläufe und Dokumentationsanforderungen von Programmakkreditierungen angeglichen werden müssen.
Die Auflagen erfordern unter anderem eine Änderung der Evaluationsordnung, die dem Senat zu Beginn des Sommersemesters 2024 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die vorbereitende inhaltliche Verständigung mit den Fakultäten wird in Abstimmung mit dem Präsidium bereits im Wintersemester 2023/2024 beginnen.
Bericht zur Systemreakkreditierung veröffentlicht
Der Akkreditierungsrat hat die Angaben zur SystemreakkreditierungExterner Link der Universität Jena in der Akkreditierungsdatenbank ELIAS aktualisiert. Dort sind auch der Akkreditierungsbericht der Akkreditierungsagentur aaq und der Beschluss des Akkreditierungsrates öffentlich zugänglich.
Studiengangreviews werden planmäßig fortgesetzt
Die aktuellen Akkreditierungsfristen auf der Ebene der Studiengänge bleiben von der Verlängerung der Systemakkreditierungsfrist unberührt. Die einzelnen Studiengänge werden im Rahmen der Studiengangreviews begutachtet, die nach dem Reviewplan der Universität 2022 – 2027 gebündelt in Fachclustern durchgeführt werden (Berichte im Newsletter 1/2022 und 2/2023). Die Reviewverfahren münden - neben der notwendigen Akkreditierungsentscheidung - in eine strategische Verständigung zwischen Fakultätsleitung und Präsidium zu aktuellen Entwicklungsthemen und Ausrichtungsfragen.