Internationale Studierende entdecken Jena und die Universität

FAQ - Studium mit Abschluss

Antworten auf häufige Fragen internationaler Studierender
Internationale Studierende entdecken Jena und die Universität
Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

A: Vor dem Studienbeginn

  • 1. Welche STUDIENPROGRAMME gibt es und wie bewirbt man sich?

    Beachten Sie die Informationen zu den Studiengängen. Hinweise zu den Voraussetzungen und Details zum Bewerbungsprozess finden Sie auf den Bewerbungsseiten für internationale Studierende. Beachten Sie bitte die Bewerbungstermine.

  • 2. Brauche ich ein VISUM für Deutschland? Wie beantrage ich es?

    EU-Bürger/innen dürfen sich innerhalb der EU frei bewegen und müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde anmelden. Zur EU gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Gleichgestellt sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

    Einen Aufenthaltstitel für das Studium brauchen Bürger/innen von Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, USA, Vereinigtes Königreich. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, aber müssen sich innerhalb der 90 Tage nach Einreise in die EU bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums beantragen, da sie Studierende und keine Tourist/innen sind.

    Bürger/innen aller anderen Staaten brauchen ein Einreisevisum zum Zweck des Studiums, welches Sie nach Erhalt der Zulassung zum Studium an der Universität Jena bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der BRD in ihrem derzeitigen Aufenthaltsland beantragen. Sie sollten KEINESFALLS mit einem Tourist/inneen- oder Schengenvisum nach Deutschland einreisen, denn dies kann hier nicht in ein Studienvisum umgeändert werden. Nach Anreise müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung des Studienvisums beantragen. 

    Mehr Informationen bietet das Auswärtige AmtExterner Link.

    Alle Nicht-EU-Bürger/innen: 

    • Nicht-EU-Bürger/innen, deren Einreisevisum kürzer gültig ist als der geplante Aufenthalt, beantragen spätestens 2 Monate vor Ablauf des Einreisevisums einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums.
    • Nicht-EU-Bürger/innen, die ohne Visum einreisen konnten, beantragen spätestens 6 Wochen nach Einreise einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums.
    • Die Anmeldung bei der Ausländerbehörde ist erst 2-3 Arbeitstage nach Anmeldung im Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) möglich.
    • Eine Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde können Sie sich aus FriedolinExterner Link selbst ausdrucken, sie ist elektronisch verifizierbar und gültig ohne Unterschrift und Stempel. 

    Wenn Sie in Jena wohnen, senden Sie Ihre Dokumente für die Beantragung eines Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde der Stadt Jena. Weitere InformationenExterner Link

    Wenn Sie nicht in Jena wohnen, fragen Sie Ihre Meldestelle (Bürgerservice/Einwohnermeldeamt), wo sich Ihre Ausländerbehörde befindet und wie Sie sich dort anmelden.

    Bei der Visa-Beantragung müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel (siehe KOSTEN unten) und eine Krankenversicherung für die Reise nach Deutschland nachweisen. Diese Krankenversicherung für die Reise können Sie frei wählen. Für die Einschreibung gelten dann andere Regeln, siehe unten.

    Wechsel der deutschen Hochschule: eventuell ist der bisherige Studentenaufenthaltstitel nur gültig für ein Studium an der anderen Hochschule (siehe Bedingungen auf der grünen Zusatzbescheinigung). Dann muss es nach Einschreibung an der Universität Jena im neuen Wohnort geändert werden. Beginnen Sie also Ihre Einschreibung möglichst frühzeitig, dann erhalten Sie recht schnell Ihre Studienbescheinigung.

    Achtung: Eine Fiktionsbescheinigung (Ersatzvisum) ist nicht für die Wiedereinreise gültig.

    Spezielles Registrierungsverfahren für Doppelmaster-Studierende, wenn sie:

    • Nicht-EU-Bürger/innen sind und an einer Partneruniversität in der EU studieren und
    • einen Aufenthaltstitel für ein Studium in der EU haben, der länger als der geplante Gastaufenthalt in Deutschland (max. 360 Tage) gültig ist.

    Beachten Sie bitte unsere Informationenpdf, 101 kb, nutzen Sie das Anmeldeformularpdf, 510 kb und die Finanzierungserklärungpdf, 260 kb.

  • 3. Wie finde ich ein ZIMMER in Jena?

    Suchen Sie gleichzeitig mit der Bewerbung nach einem Zimmer/einer Wohnung und suchen Sie nicht nur in Jena, sondern auch in den naheliegenden Städten (zum Beispiel Weimar oder Erfurt). Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeitenpdf, 464 kb, in Jena eine Wohnung zu finden.

    Wir empfehlen allen Studierenden, sich gleichzeitig mit der Studienbewerbung auch für ein Wohnheimzimmer zu bewerben. Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link verwaltet 29 Wohnhäuser in Jena mit insgesamt etwa 3.000 Plätzen. Es gibt einige wenige Einzelappartements; meistens jedoch wohnen Studierende im Einzelzimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft mit 1-8 anderen Studierenden, die sich eine Küche und ein Bad teilen. Die Mietpreise (ca. 200 - 350 € /Monat) sind für einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Das bedeutet, dass Sie bei einer kürzeren Nutzungsdauer eine höhere monatliche Miete zahlen müssen. Das Studierendenwerk verlangt eine Kaution von 300 € nach Abschluss des Mietvertrages. Bewerbungsschluss für internationale Studierende ist der 15. Januar und 15. Juli für das darauf folgende Semester. Da es aber nur wenige freie Zimmer gibt, bewerben Sie sich so bald wie möglich. Bitte vergessen Sie nicht, die Bewerbung per E-Mail zu bestätigen und auch das Zimmerangebot per E-Mail anzunehmen. Die monatliche Miete ist am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Studierende müssen ein Sepa-Lastschrift-Mandat (deutsches oder SEPA-fähiges europäisches Konto) einreichen. Internationale Studierende ohne ein solches Konto müssen die erste Miete und Kaution vorab überweisen, ab der 2. Miete wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Eine Barzahlung vor Ort wird nicht angeboten. Siehe auch die Mietbedingungen.Externer Link

    Private Zimmer, Wohnungen, Wohngemeinschaften
    Es ist schwer, vom Ausland aus ein privates Zimmer in Jena zu finden. Wir raten dazu, auch in Nachbarstädten (Weimar, Erfurt, Kahla, Gera, Apolda) zu suchen. Am besten über Webportale. In den Universitätsgebäuden gibt es zahlreiche Informationstafeln mit Zimmer- und Wohnungsangeboten. Beachten Sie unsere Hinweisepdf, 464 kb zur Wohnungssuche, zu Suchmöglichkeitenpdf, 110 kb und allgemein zum Wohnen in JenaExterner Link.

  • 4. Welche KRANKENVERSICHERUNG sollte ich wählen?

    Alle Studierenden müssen für die Dauer des Studiums eine Krankenversicherung haben.

    Unter 30-jährige Studierende...

    ...müssen sich gesetzlich versichern, in Jena gibt es zum Beispiel die folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

    Studierende mit einer EU-Krankenversicherung (EHIC), einer Versicherung vom Stipendiengeber (z.B. DAAD) oder auch einer privaten Versicherung können von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden. Kontaktieren Sie dafür eine gesetzliche Krankenkasse (siehe oben). Senden Sie per E-Mail, Post oder reichen Sie folgende Dokumente als Fotokopie ein:

    • Personalausweis/Reisepass,
    • Zulassung,
    • Europäische Krankenversicherungskarte (oder Ersatzbescheinigung) oder privaten Krankenversicherungsvertrag,
    • vollständige deutsche Postadresse (z.B. mit dem Formular aus Schritt 2 oben).
    • Bei der Anmeldung in der Krankenkasse nennen Sie die "Absendernummer" H0000923 der Universität Jena.
    • Die Krankenkasse meldet Ihren Versicherungsstatus "M10.2" elektronisch an die Universität. Sie müssen bei der Universität keine Dokumente abgeben.

    Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Die Universität übernimmt keine Kosten im Krankheitsfall. 

    Studierende über 30 Jahre, DSH-Kurs-Teilnehmende oder Studienkollegiaten...

    ...sollten auch eine Krankenversicherung haben (für die Aufenthaltsgenehmigung ist dies auch Pflicht). Sie können sich nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern; es gibt alternativ auch private Versicherungen, z.B. Care StudentExterner Link, Educare24Externer Link, Young Travel ProfiExterner Link (Hanse-Merkur/Advigon), Mawista Student, Externer LinkVela optimalExterner Link oder Travel Secure StudentExterner Link (Würzburger). Bei der Auswahl schauen Sie bitte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Medizinische Grundversorgung, Schwangerschaft und Psychotherapie sollten abgedeckt sein. Manche versicherungen bieten auch Kombinationen mit Reise-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen an.

    Weitere Hinweise

    Falls Sie ein Einreisevisum beantragen müssen, beachten Sie bitte die Hinweise zu Reisekrankenversicherungen der deutschen Botschaft in Ihrem Land.

    Wir empfehlen Ihnen außerdem eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung gegen unbeabsichtigt verursachte Schäden (Feuer, Wasser, Beschädigung fremden Eigentums).

  • 5. Wie hoch sind die KOSTEN für das Studium bzw. wieviel Geld brauche ich zum Leben?

    Es gibt keine Studiengebühren. Nur Sport- und Sprachkurse, die Sie freiwillig neben dem Studium belegen, sind kostenpflichtig. Für jedes Semester zahlt man einen Semesterbeitrag, vor allem für das Semesterticket. Planen Sie etwa 850-950 EUR/Monat für Miete, Nahrungsmittel, Krankenversicherung, Studienmaterialien und persönliche Dinge ein. Bringen Sie für den ersten Monat mindestens 1.000 EUR Bargeld und eine Kreditkarte oder EC-Girocard mit. Falls Sie ein Studentenvisum oder Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, werden Sie mit einem SperrkontoExterner Link ausreichende finanzielle Mittel für das erste Jahr (11.208€, Stand 2023) vorweisen müssen.

    Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Studienfinanzierung.

  • 6. Wie komme ich nach Jena, wie plane ich meine ANREISE?

    Die Flughäfen in Berlin, Frankfurt, München, Dresden und Leipzig sind nicht weit von Jena entfernt. Von dort nehmen Sie den ZugExterner Link oder Fernbus. In Jena gibt es ein großes Netz an Bussen und Straßenbahnen, nachts fahren Taxis.

    Die Universität bietet keine Abholung/Shuttleservice an.

  • 7. Gibt es einen WELCOME BUDDY, die mir nach der Anreise helfen?

    Ja. Die Universität Jena bietet allen internationalen Studienanfänger/innen eine kostenlose Unterstützung durch eine*n Welcome Buddy für die erste Zeit nach der Anreise an. Außerdem gibt es auch noch ein Fachmentoringprogramm des Internationalen Büros für die Dauer des Studiums. Sie müssen sich aber bitte vor der Anreise anmelden.

  • 8. Was sollte ich in VORBEREITUNG auf das Studium noch beachten?

    Informieren Sie sich schon mal über Ihr Studienprogramm im VorlesungsverzeichnisExterner Link (ohne Anmeldung möglich) und über die Studieneinführungstage.

    Beachten Sie auf jeden Fall auch die Informationen zum Studienstart für internationale Studierende.

  • 9. Kann ich meine Familie mitbringen?

    Wenn Sie Ihre/n Ehepartner/in und/oder Kinder mitbringen wollen, müssen Sie

    • für sie ausreichende finanzielle Mittel haben
    • eine ausreichend große Wohnung finden und
    • Ihr/e Ehepartner/in muss Grundkenntnisse in Deutsch haben.

    Wenn Sie Ihre/e Kind/er mitbringen wollen, melden Sie sie vor Anreise in der Kita/Schule an (Kontakt zum Familienbüro der Universität; Mindestalter 1 Jahr). Ohne weitere Betreuungsperson sollten Sie besser kein Kind unter 1 Jahr mitbringen. Beachten Sie die Information des Bundesamts für Migration zur Einwanderung von Familienangehörigen.Externer Link

B: Im Studium

  • 1. Wo erhalte ich BERATUNG bei Fragen oder Problemen im Studium und Leben?

    Beachten Sie bitte die Beratungs- und Serviceangebote des Internationalen Büros und allgemeinen Beratungsangebote an der Universität Jena und beim StudierendenwerkExterner Link.

  • 2. Ich bin durch eine Prüfung gefallen, das STUDIUM IST ZU SCHWER - was soll ich tun?

    Sie können die Prüfung im Zweitversuch wiederholen. Dazu müssen Sie beim Prüfungsamt schnell einen Antrag stellen. Vielleicht ist aber auch ein Fachwechsel besser. Kommen Sie bitte zur Beratung zur Zentralen Studienberatung oder zur Studienfachberatung im Fachbereich. Das Internationale Büro berät Sie zu Fragen des Aufenthaltsrechts für ausländische Studierende.

  • 3. Ich habe den 2. PRÜFUNGSVERSUCH NICHT BESTANDEN. Und nun?

    Vielleicht hilft ein HärtefallantragExterner Link, um die Prüfung ein drittes Mal zu wiederholen. Sollte auch der dritte Versuch nicht bestanden werden, dann sollten Sie einen Antrag auf Fachwechsel stellen. Kommen Sie bitte zur Beratung zur Zentralen Studienberatung oder zur Studienfachberatung im Fachbereich. Das Internationale Büro berät Sie zu Fragen des Aufenthaltsrechts für ausländische Studierende, denn nicht immer wird ein Fachwechsel genehmigt. Den Antrag müssen Sie bis 15.1. bzw. 15.7. im Studierenden-Service-Zentrum persönlich abgeben. Ein Fachwechsel sollte auf jeden Fall vorher mit der AusländerbehördeExterner Link abgesprochen werden und nach dem Wechsel dort gemeldet werden (Studienbescheinigung).

  • 4. Kann ich ein URLAUBSSEMESTER nehmen, weil ich krank oder schwanger bin oder mein Kind erziehen muss oder ein Auslandssemester oder ein Praktikum machen möchte oder zur Armee muss?

    Ist die Pause während der Vorlesungszeit mindestens 6 Wochen lang? Dann sollten Sie sich beurlauben lassen. Füllen Sie den Antrag auf Beurlaubung aus und geben Sie ihn persönlich vor dem 15.2. oder 15.8. im Studierenden-Service-Zentrum ab.

    Nicht-EU-Bürger/innen: Bitte informieren Sie per E-Mail die AusländerbehördeExterner Link. Wenn Sie länger als 6 Monate aus Deutschland ausreisen, wird Ihr Studentenvisum ungültig; Sie müssen also vorher bei der Ausländerbehörde eine Wiedereinreisebescheinigung beantragen.

    Übrigens: man kann nicht beurlaubt werden, wenn man nur arbeiten oder seine Deutschkenntnisse verbessern möchte. Teilnehmende am DSH-Kurs gelten als Studienkollegiat/innen und können sich nicht beurlauben lassen.

  • 5. Mein Visum (die Aufenthaltsgenehmigung) läuft ab oder mein Studium dauert länger als geplant - wie kann ich das VISUM VERLÄNGERN?
    1. Auf Ihrer Studienbescheinigung steht die Regelstudienzeit (RSZ) in Semestern. Solange Sie in der Regelstudienzeit sind, genügt diese Bescheinigung für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
    2. Falls Sie länger als die Regelstudienzeit studieren, lassen Sie sich vom PrüfungsamtExterner Link beraten.
    3. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit brauchen Sie für die Beantragung des Aufenthaltstitels eine Bestätigung über die weitere Dauer der Studienzeit. Diese erhalten Sie mit dem Formular Studienprognosepdf, 693 kb. Füllen Sie Ihre Daten ein und lassen Sie dann Ihr Prüfungsamt unterschreiben. 
    4. Wenn Sie in Jena wohnen, senden Sie Ihre Dokumente für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde der Stadt Jena. Weitere InformationenExterner Link
    5. Wenn Sie nicht in Jena wohnen, fragen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde.

    Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre zuständige Ausländerbehörde, wenn Sie länger als 6 Monate aus Deutschland ausreisen, denn dann wird Ihr Studentenvisum ungültig; Sie müssen also vorher bei der Ausländerbehörde eine Wiedereinreisebescheinigung beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung (Ersatzvisum) ist nicht für die Wiedereinreise gültig.

  • 6. Gibt es ein SCHREIBZENTRUM, das mir bei der Hausarbeit oder beim Referat hilft?

    Die Schreibberatung steht allen Studierenden kostenlos zur Verfügung. Und fragen Sie ruhig auch einmal Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht auch einmal zusammen lernen können.

  • 7. Meine Arbeit oder die Erziehung meines Kindes verlängern mein Studium - was kann ich tun?

    Sie können einen Antrag auf Beurlaubung oder Teilzeitstudium stellen. Bitte lassen Sie sich vorher bei Ihrem Studienfachberater oder Ihrem zuständigen Prüfungsamt beraten.

    Nicht-EU-Bürger/innen mit Studentenvisum sollten einen Wechsel ins Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung bei der Ausländerbehörde melden.

  • 8. Ich bin umgezogen - wo muss ich meine NEUE ADRESSE anmelden?

    Bitten Sie Ihren Vermietung um eine Vermieterbescheinigung. Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen bei den folgenden Stellen anmelden: Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihres Wohnorts, Bank, Krankenversicherung, Studierenden-Service-Zentrum. Die Ausländerbehörde müssen Sie nicht informieren.

    Wenn Sie (z.B. für ein Praktikum oder nach Abschluss des Studiums) innerhalb Deutschlands aus Jena wegziehen, melden Sie ihre neue Adresse im Einwohnermeldeamt der anderen Stadt an.

    Wenn Sie für einige Zeit Deutschland verlassen (z.B. für ein Auslandsstudium oder während eines Urlaubssemesters), melden Sie beim Einwohnermeldeamt Ihren Fortzug ins Ausland (1 Woche vor Ausreise). Bei der Ausländerbehörde müssen Sie sich nur dann abmelden, wenn Ihr Aufenthaltstitel während des Auslandsaufenthalts endet oder der Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate dauert, sie also eine Wiedereinreisebestätigung brauchen. Wenden Sie sich mindestens 3 Wochen vor Ausreise an die Ausländerbehörde.

    Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt etwa 1 Woche vor Abreise ab.

  • 9. Wie finde ich ein PRAKTIKUM?

    Praktika muss man sich in der Regel selbst suchen. Hier finden Sie ein paar PraktikumsbörsenExterner Link mit Angeboten. Praktika direkt in Jena finden Sie auch hierExterner Link. Nutzen Sie die Informationsangebote und Bewerbungstipps der ArbeitsagenturExterner Link, des Career Service und des Career Point.

  • 10. Wie finde ich eine ARBEIT/JOB?

    Jobs werden auf Jobbörsen, beim ArbeitsamtExterner Link oder bei der Infotake des StudentenwerksExterner Link angeboten. In Jena ist es manchmal nicht leicht, einen Job zu finden. Am besten fragt man alle Bekannten. Gute Deutschkenntnisse sind von Vorteil. EU-Bürger/innen brauchen keine Arbeitserlaubnis, alle anderen dürfen ohne Arbeits­erlaubnis nur max. 120 Tage im Jahr (8 Stunden am Tag) arbeiten; studentische und wissenschaftliche Hilfskraftstätigkeiten zählen bei den 120 Tagen nicht mit. Ihr Aufenthalt in Deutschland dient dem Studium; daher ist der Umfang der Tage, die Sie arbeiten dürfen, begrenzt. Beachten Sie weitere Informationen zur Jobsuche unter Leben in Jena.

  • 11. Ich habe zu wenig Geld und befinde mich in einer FINANZIELLEN NOTSITUATION.

    Kommen Sie bitte zur Beratung ins Internationale Büro oder zum StudierendenwerkExterner Link. Vielleicht können Sie beim IB einen Antrag auf eine Notbeihilfe stellen.

    Wenn Nicht-EU-Bürger/innen mit befristetem Aufenthaltstitel Geld (Sozialhilfe, Wohngeld) beim deutschen Staat beantragen, kann das ihr Visum gefährden (Finanzierungsnachweis).

    Beachten Sie bitte die Hinweise zur Finanzierung des Studiums.

  • 12. Was kann ich tun, wenn ich mich allein und EINSAM fühle?

    Sprechen Sie andere Studierende an. Keine Angst! Gehen Sie selbst auf sie zu. Und fragen Sie ruhig auch einmal Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht einmal einen Kaffee oder eine Club Mate zusammen trinken können.

  • 13. Ich FÜHLE MICH NICHT GUT oder ich denke, ich schaffe das Studium nicht.

    Bitte nutzen Sie die kostenlose, vertrauliche Beratung

    Akut bietet auch die TelefonseelsorgeExterner Link kostenfreie und anonyme Unterstützung. 

  • 14. Bald ist mein STUDIUM ZU ENDE. Was muss ich beachten?

    Herzlichen Glückwunsch! Füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Abmeldung) aus, sammeln Sie die Unterschriften auf der 2. Seite und geben Sie den Antrag im Studierenden-Service-Zentrum (UHG) ab, wenn möglich vor dem 15.2./15.8. Dann erhalten Sie die Abmeldungsbescheinigung. Die Thoska bleibt bis zum Exmatrikulationsdatum gültig.

    ACHTUNG! Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für das Studium besitzen, wird er automatisch mit dem Tag der Exmatrikulation ungültig.

    Man kann sich in Absprache mit dem Prüfungsamt auch vor der letzten Prüfung bzw. vor Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikulieren. Die Exmatrikulation muss spätestens nach Erhalt des Zeugnisses erfolgen. Das Studium gilt als beendet, wenn die letzte Prüfung absolviert wurde; es gilt das Datum, das auf dem Zeugnis steht. Dieses Datum ist maßgebend, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung für die ArbeitssucheExterner Link (für max. 18 Monate) beantragt wird.

    Falls Sie Deutschland verlassen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihres Wohnortes ab.

    Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einem Merkblattpdf, 111 kb.

C: Leben in Jena/Deutschland

  • 1. Ich hatte einen UNFALL oder einen SCHADEN (z.B. Feuer, Wasser).

    Wenn der Unfall in der Uni oder auf dem Weg zwischen Uni und Wohnung stattfand, melden Sie ihn unbedingt gleich beim Studierendenwerk, Abteilung Soziale DiensteExterner Link. Die Kosten werden von der Versicherung teilweise erstattet. Schäden am Eigentum Dritter (z.B. durch Feuer, Wasser, Unachtsamkeit) melden Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

  • 2. Ich habe wichtige Gegenstände VERLOREN. Wo ist das Fundbüro?
  • 3. Was ist GEZ? Was ist die RUNDFUNKGEBÜHR? Muss ich das bezahlen?

    Den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) muss jeder Haushalt zahlen. Auch wenn es da keinen Fernseher, Radio oder Internet gibt. Die gute Nachricht: wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, kann sich mit den Mitbewohner/innen die Gebühr teilen. Und man kann beim Radiohören udn Fernsehen gut Deutsch lernen. Es gibt richtig tolle Sender und auch CampusradioExterner Link und CampusTVExterner Link. Mehr Infos zum Rundfunkbeitrag hierExterner Link

  • 4. Wo finde ich einen ARZT? Spricht der ENGLISCH?

    Rufen Sie die 112 bei Lebensgefahr. Die Hotline 116117 kann in nicht-akuten Notfällen weiterhelfen. Die Notfall-AmbulanzExterner Link befindet sich im Klinikum Lobeda.

    Wenn es kein Notfall ist, sollten Sie sich eine/n Allgemeinmediziner/in ("Praktischer Arzt/Praktische Ärztin", „Hausarzt/Hausärztin“) in der Nähe Ihrer Wohnung suchen. Sogenannte Fachärzte/Fachärztinnen (Augen, Hals-Nasen-Ohren, Orthopädie, Gynäkologie usw.) finden Sie ebenfalls unter https://arztsuche.116117.de/pages/arztsuche.xhtmlExterner Link

    Hier gibt es eine Liste mit Ärzt/innen in Jena, die Englisch sprechen.pdf, 523 kb Und hier ein Deutsch-Englisches GesundheitswörterbuchExterner Link

    Auf der WebseiteExterner Link der Notfallnummer kann man die Sprachkenntnisse der Ärzte/Ärztinnen suchen.

  • 5. Wie nutze ich meine europäische Krankenversicherung (EHIC)?

    Wenn Sie eine europäische KrankenversicherungskarteExterner Link (EHIC) haben, sind Sie für Notfälle und die Grundversorgung versichert. Vor Zusatzbehandlungen sollten Sie die Kostenübernahme oder –erstattung mit Ihrer Heimatversicherung klären. Sie müssen Sie vor der Behandlung mit der EHIC beim Arzt eine Patientenerklärung ausfüllen. Das Formularpdf, 304 kb ist in mehreren Sprachen verfügbar.

    Anerkannt werden auch die Ersatzbescheinigungen aus Bosnien-Herzegowina (BH 6), Serbien/ Montenegro (JU 6), Nordmazedonien (JU 6), Türkei (A/T 11), Tunesien (A/TN 11), Schweiz.

  • 6. Ich habe Fragen oder Probleme mit VERTRÄGEN, z.B. mit der Vermietung, unseriösen Jobangeboten oder Handytarifen.

    Bitte nutzen Sie die kostenlose RechtsberatungExterner Link für Studierende. 

    Viele gute Tipps hat auch die VerbraucherzentraleExterner Link, die auch Beratung bietet.

    Und es gibt die studentische Rechtsberatung paralegalExterner Link.

  • 7. Ich suche meine RELIGIONsgemeinschaft.
Information

Erfahren Sie mehr über die Erfahrungen internationaler Studierender an der Friedrich-Schiller-Universität.

Mehr interessante Informationen über das Studium und Leben in Jena gibt es außerdem in unserem Podcast "Uni Jena international".

Falls Ihre Frage oben nicht erscheint oder beantwortet wird, schreiben Sie bitte an incoming@uni-jena.de

Internationales Büro - Internationale Studierende

Universitätshauptgebäude (UHG), Raum 0.17-0.19
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Sprechzeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der für die einzelnen Arbeitsgebiete zuständigen Personen unter dem Link "weitere Informationen"