Mit einem attraktiven Stipendium des Programms Erasmus+ International Credit Mobility können Studierende und Doktorand/innen von Partnerhochschulen außerhalb der EU einen Gastaufenthalt an der Friedrich-Schiller-Universität Jena absolvieren. Finden Sie heraus, ob Ihre Heimatuniversität dabei ist und wie Sie sich bewerben können!
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Teilnehmende Partnerhochschulen
Armenien
- Yerevan State University
Georgien
- Ivane Javakhishvili Tblisi State
- Ilia State University
- Akaki Tsereteli State University
Indien
- Indian Institute of Science Education and Research, Pune
- Chandigarh University
Israel
- Hebrew University of Jerusalem
- University of Haifa
- Ben-Gurion University of the Negev
- The Technion – Israel Institute of Technology
- Tel Aviv University
Japan
- Chiba University
Kanada
- University of Montreal
- University of Waterloo
Korea
- Chonnam National University
- Chung-Ang University
Republik Moldau
- State University of Moldova
- Academy of Economic Studies of Moldova
Ukraine
- Kiev Polytechnical Institute (KPI)
- National University of Kyiv-Mohyla Academy
- National Academy of Sciences of the Ukraine, Institute of Mathematics
- Chernivitsi National University Yuriy Fedkovych
- Ivan Franko National University
USA
- The University of Rhode Island
- University of California, Berkeley
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Studienmöglichkeiten in Jena
Bachelor- und Masterstudierende können aus den regulären Lehrveranstaltungen aller Fachbereiche (Ausnahmen sind Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin) auswählen. Die Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch. Es gibt einige Kurse in Englisch sowohl in Bachelor- und Master-Studiengängen (besonders Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Anglistik/Amerikanistik). Gaststudierende sollten 30 ECTS-Credits pro Semester erwerben. Mehr Informationen dazu und zum Lehrangebot finden Sie im Bereich Gaststudium.
Gastdoktorand/innen, die in Jena für ihre Doktorarbeiten forschen wollen, brauchen eine/n wissenschaftliche/n Betreuer/in im Gast-Institut, mit dem der Arbeitsplan vor Anreise vereinbart wird. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Nominierung für Gastdoktorand/innen.
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Bewerbung und Voraussetzungen
Die Bewerbung erfolgt bei der Heimatuniversität. Erfragen Sie bitte dort die Modalitäten und Fristen. Die Heimatuniversität sendet die Bewerbungen an die Universität Jena. Jena wählt die Stipendiat/innen aus und informiert sie über die weiteren Bewerbungsschritte.
Voraussetzungen und Auswahlkriterien:
- mindestens 1 Jahr Studienerfahrung
- sehr gute Studienleistungen (Leistungsübersicht/Transcript of Records)
- Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (Fortgeschrittene II), um dem Unterricht folgen zu können (außer englischsprachige Kurse).
Diese Auswahlkriterien werden Ihrer Heimathochschule bekannt gegeben.
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Stipendien
Bachelor- und Masterstudierende:
- 3 - 4 Monate
- 850 pro Monat (+ ggf. Top-up)
- Reisekostenpauschale je nach Ländergruppe
Doktorand/innenen:
- 3 - 4 Monate
- 850 pro Monat (+ ggf. Top-up)
- Reisekostenpauschale je nach Ländergruppe
Die Stipendien werden nach Anreise in Jena in Monatsraten ausgezahlt, die Modalitäten erfahren Sie nach Anreise.
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FAQ zum Aufenthalt in Jena
Wann muss ich anreisen?
Sie müssen bis zum ersten Tag Ihres vereinbarten Aufenthalts anreisen. Der Stichtag steht in Ihrer Zulassung, die Sie nach der Bewerbung erhalten. Zu späte Anreisen führen zu einer Kürzung des Stipendiums.
Wie lange muss ich mindestens in Jena bleiben?
Bachelor- und Masterstudierende müssen die vereinbarten vollen 4 Monate bleiben (Research-Studierende: 3 Monate). Doktorand/innen, je nach Stipendienvertrag, 3 – 4 volle Monate. Bei zu früher Abreise wird das Stipendium gekürzt.
Wann muss ich meine Kurse auswählen (Learning Agreement)?
Sie müssen schon mit der Bewerbung ein Learning Agreement (Before Mobility) abgeben. Dafür wählen Sie Kurse aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis (ohne Anmeldung möglich), auch wenn dieses noch das Vorsemester zeigt. Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis ist ab Mitte Februar/August online. Nach Anreise erstellen Sie ein neues, aktuelles Learning Agreement (During the Mobility).
Bei beiden Learning Agreements sollten Sie so viele Kurse wählen, dass Sie mindestens 30 ECTS Credits erhalten.
Ergänzen Sie bei Bedarf bitte Ihre Fachkurse durch das studienbegleitende Sprachkursangebot des SprachenzentrumsExterner Link der Universität Jena.
Wann unterschreibe ich das Grant Agreement?
Den Stipendienvertrag (Grant Agreement) erhalten Sie nach Anreise im Internationalen Büro.
Wann und wie bekomme ich mein Stipendium?
Das Stipendium wird erst nach Unterschrift des Grant Agreements in Jena ausgezahlt. Die ersten 2 Monatsraten erhalten Sie mit einem Barscheck, den Sie bei der Bank einlösen können. Von der ersten Monatsrate wird der Semesterbeitrag für das SemesterticketExterner Link automatisch abgezogen. Alle weiteren Stipendienraten werden auf Ihr deutsches Bankkonto überwiesen.
Was muss ich vor der Abreise beachten?
- Reisen Sie nicht vor Ende der Stipendienlaufzeit (siehe oben) und nicht nach Ende Ihres Aufenthaltstitels (Visum) ab.
- Sprechen Sie mit den Lehrenden Ihrer Kurse über die Termine der Prüfungen. Geben Sie ihnen die Kurskarte für die Dokumentation Ihrer Studienergebnisse (Noten/ECTS Credits). Machen Sie sie darauf aufmerksam, dass Sie die Ergebnisse möglichst schnell für die Anerkennung im Heimatland benötigen.
- Melden Sie sich beim Internationalen Büro (Exmatrikulationpdf, 133 kb), Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts, Bank, Krankenversicherung und Wohnheim/Vermietung ab.
Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie bitte an erasmusplus_international@uni-jena.de. Gerne hilft Ihnen auch Frau Franziska Bröckl im Bereich Auslandsaufenthalte im Internationalen Büro weiter.