Wissenswertes zum Nachteilsausgleich im Studium
Möglichkeiten an der Universität Jena
Fortbildungsreihe »Studienfachberatung«
Die individuellen Voraussetzungen der Studierenden im Studium sind sehr heterogen. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Was das konkret bedeutet, welche Möglichkeiten es gibt und wie der Nachteilausgleich an unserer Universität gehandhabt wird, wollen wir in dieser Veranstaltung für Mitarbeitende der Universität Jena beleuchten.
Anmeldung: per E-Mail thomas.klose@uni-jena.de