Betrieb

Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Betrieb
Dezernent Holger Otto erklärt Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für das Handlungsfeld Betrieb.

Der größte Verbrauch von Ressourcen und Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen entsteht im laufenden Betrieb der Universität. Das von der Thüringer Landesregierung bereits 2018 verabschiedete „Programm für eine nachhaltige Landesverwaltung Thüringen“ sieht u. a. vor, bis 2030 vollständige Klimaneutralität zu erreichen.

Um dieses Ziel an der Universität Jena zu erfüllen, muss im täglichen Betrieb eine verantwortungsvolle, nachhaltige Transformation vollzogen werden. Es gilt auf klimatische Veränderungen, Biodiversitätsverlust und Engpässe in der Energie- und Wasserversorgung vorbeugend zu reagieren. Die daraus resultierenden Maßnahmen müssen zu einem klimaneutralen Forschungs- und Lehrbetrieb beitragen.

Bei der nachhaltigen Umgestaltung des großen und vielfältigen Gebäudebestands der Universität mit über 120 Liegenschaften sind die Aspekte der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bei Neubauten, Sanierungen und der Bewirtschaftung von Gebäuden zu berücksichtigen. Dies involviert u. a. eine effiziente Verwendung von Ressourcen sowie die Minimierung der Flächenversiegelung und des Primärenergiebedarfs.

Weiterhin sollen barrierefreie Flächen sowie Räume zur freien Nutzung, Erholung, Begegnung und Entfaltung für individuelle Bedürfnisse bereitgestellt werden und ein soziales Miteinander fördern. Die Universität soll als Ort begriffen werden, an dem Menschen gerne lernen, forschen, arbeiten und interagieren. Ebenfalls soll sie einen Lebensraum für Flora und Fauna bieten.

Die Universität möchte ihren Mitgliedern eine klimafreundliche und sichere Mobilität ermöglichen. Dies beinhaltet eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie der Fuß- und Fahrradinfrastruktur. Weiterhin sollen die durch den universitären Fuhrpark entstehenden Emissionen reduziert werden. Sowohl bei kurzen als auch weiten Anreisen sollen Anreize die Nutzung emissionsarmer Verkehrs- und Transportmittel unterstützen.

Eine nachhaltige Bewirtschaftung erfordert, dass alle Universitätsangehörige die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beachten, vorhandene Gegenstände sorgsam nutzen und Beschaffungsvorgänge bewusst abwägen. Unter Einbezug der Lebenszykluskosten ist stets zu prüfen, ob Neuanschaffungen notwendig sind oder eine Weiter- oder Andersnutzung möglich ist.

Bei Produkten ist überdies auf Regionalität, langlebige Verwendung und Recyclingfähigkeit zu achten. Ziel ist es, vorzugsweise Produkte und externe Dienstleistungen zu beziehen, die unter ressourcenschonenden Bedingungen produziert bzw. geliefert werden und dabei die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen garantieren. Bei der Ausstattung von Lern-/Lehr- und Arbeitsräumen sind Aspekte der Gesundheitsförderung zu berücksichtigen. All dies muss mit den stets zu beachtenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang gebracht werden.

Um einen nachhaltigen sowie klima- und ressourcenschonenden Betrieb an der Friedrich-Schiller-Universität zu etablieren, wurden fünf übergeordnete Ziele identifiziert, aus denen sich jeweils weitere Ziele und Maßnahmen ergeben.

B.1 Nachhaltige Entwicklung der Universitätsliegenschaften

Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich zur Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften gemäß des „Programms für eine nachhaltige Landesverwaltung Thüringen.“

  • B.1.1 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, Universitätsangehörige und Interessengruppen in die bauliche Entwicklungsplanung einzubeziehen und über Bauvorhaben zu informieren.

    Sowohl beim Bau als auch in der Bewirtschaftung entstehen hohe Treibhausgas-Emissionen. Ein transparenter Informationsaustausch für den Gebäudesektor ist deshalb besonders wichtig. Daher setzt sich die Universität Jena zum Ziel, frühzeitig über Bauprojekte zu informieren und Nutzende sowie Interessenvertretungen bei der Planung einzubeziehen.

    • B.1.1.1 Beratung der Universität bei der Erstellung der baulichen Entwicklungsplanung durch ein mit allen Statusgruppen besetztes Gremium
    • B.1.1.2 Erstellung eines öffentlich zugänglichen Entwicklungsplans zur transparenten Darstellung der baulichen Vorhaben auf dem Universitätsgelände
    • B.1.1.3 Fortsetzung und Intensivierung der engen Zusammenarbeit mit Partnern der Universität in Jena und der Region zu den Fragen eines nachhaltigen Betriebs der Liegenschaften
  • B.1.2 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, vorhandene Flächen effizienter zu nutzen und die Sanierung von Bestandsgebäuden vor dem Bau neuer Gebäude zu priorisieren.

    Die vorhandenen Flächen und Liegenschaften der Universität Jena müssen effizienter genutzt werden, um die Auslastungsquote zu erhöhen. Dazu zählen sowohl genutzte als auch ungenutzte Gebäudeeinheiten und leerstehende Gebäude. Regelmäßige Bedarfs- und Nutzungsprüfungen können den Bau neuer Gebäude verhindern.

    Da ein Neubau häufig höhere Umwelteinwirkungen und Emissionen nach sich zieht, ist vorbehaltlich der funktionellen Eignung eine Ertüchtigung von Bestandsgebäuden zu bevorzugen. Sollten Neubauten zwingend erforderlich sein, erfolgt dies unter der Einhaltung strenger Nachhaltigkeitsstandards des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dabei wird die Ökobilanz des Bauvorhabens bereits in der Planung berücksichtigt.

    • B.1.2.1 Erstellung und Pflege einer mittel- und langfristigen Übersicht über potenzielle Bestandsgebäude, die unter Einbezug der vorliegenden Ergebnisse der baulichen Entwicklungsplanung der Universität zur Sanierung geeignet sind
    • B.1.2.2 Anstreben des Qualitätsstandards „Gütesiegel in Silber“ des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) als Mindeststandard für Neubaumaßnahmen und Komplettsanierungen mit sinngemäßer Anwendung und thematischen Schwerpunkten sowie für Teilmaßnahmen unter projektspezifischer Zielorientierung an ausgewählten BNB-Einzelkriterien
    • B.1.2.3 Vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler, nachwachsender und gesundheitsverträglicher Baustoffe mit möglichst geringer Umwelteinwirkung sowie hoher Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit bei Sanierungen und Neubauten
    • B.1.2.4 Prüfung der Nutzbarkeit von Bestandsgebäuden aus kommunalem oder privatem Besitz für den universitären Gebrauch in Zusammenarbeit mit Stadt und Land
  • B.1.3 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, Räumlichkeiten für Universitätsangehörige niedrigschwelliger bereitzustellen und flexible Raumnutzungsangebote zu schaffen.

    Räumlichkeiten der Universität Jena müssen neben der Aufenthaltsqualität ebenfalls zeitgemäße, attraktive Lehr-/Lern- und Arbeitsbedingungen bereitstellen. Die derzeitigen technischen Möglichkeiten des zentralen Hörsaalmanagements sind nicht optimal für eine kurzfristige Reservierung ungenutzter Räumlichkeiten ausgelegt.

    Dezentral verwaltete Räumlichkeiten gehören derzeit nicht zum Angebot des Hörsaalmanagements und verantwortliche Institute müssen bei Buchungsanfragen direkt kontaktiert werden. Hinzu kommt die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Räume, die häufig für wenige Funktionen ausgestattet sind.

    Daher setzt sich die Universität Jena zum Ziel, die Buchung freier Räumlichkeiten über ein zentrales System für alle Universitätsangehörigen zu ermöglichen sowie Räumlichkeiten flexibel für eine Mehrfachnutzung auszurüsten. Ein Filter zur Ausstattung der Räume soll Buchungsvorgänge erleichtern.

    • B.1.1.1 Aufnahme aller Hörsäle und Seminarräume in ein zentrales System (zentrales Hörsaalmanagement)
    • B.1.1.2 Bereitstellung eines Raumbuchungssystems zur freien Buchung und Nutzung vonseiten aller Mitglieder, soweit diese nicht für Lehrveranstaltungen benötigt werden
    • B.1.1.3 Erarbeitung und Umsetzung eines Pilotprojekts zur flexiblen Raumnutzung in Büros (z. B. Share-Desk, Open Office)

B.2 Steigerung der Ressourceneffizienz

Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, schonend mit ihren Ressourcen umzugehen, nachhaltige Alternativen zu nutzen und nachhaltige Abläufe zu priorisieren.

  • B.2.1 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen, Energie effizient zu nutzen und einzusparen.

    Zum Erreichen der Klimaneutralität bedarf es einer Optimierung der Gebäude hinsichtlich Energieversorgung und Energieverbrauch (Strom und Wärme). Die benötigte Wärmeenergie muss hierbei größtenteils von dem hiesigen Versorger per Fernwärme bezogen werden. Bereits seit 2014 bezieht die Universität den kompletten Strombedarf aus erneuerbaren Energieträgern.

    Durch eine eigene Produktion erneuerbarer Energie auf dem Universitätsgelände können die Treibhausgas-Emissionen der Universität weiter gesenkt und — bei Überproduktion — regional genutzt werden. Die Universität Jena setzt sich daher den Ausbau der Produktion erneuerbarer Energie und eine effizientere Energienutzung zum Ziel.

    • B.2.1.1 Prüfung des Universitätsgeländes auf Eignung zur Produktion erneuerbarer Energie (Solar- und Geothermie, Photovoltaik, Wind oder Abwärme) sowie der Installation geeigneter Anlagen
    • B.2.1.2 Bestandsaufnahme der Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustands und Erstellung eines Bedarfsplans zur energetischen Sanierung
    • B.2.1.3 Erstellung und Implementierung nachhaltiger Gebäudeenergiekonzepte
    • B.2.1.4 Anstreben von Energiepartnerschaften zwischen Gebäuden
    • B.2.1.5 Ausbau des Zählermanagements
    • B.2.1.6 Ausbau und Standardisierung des Monitorings, um Optimierungspotenziale zu erkennen und Vergleichbarkeit zu erreichen
    • B.2.1.7 Austausch mit hiesigen Wärmeversorgern zur Verbesserung des Angebots der Wärmeenergie hinsichtlich ihrer Treibhausgas-Emissionen
  • B.2.2 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, den Wasserverbrauch zu reduzieren und Trinkwasser einzusparen.

    Die Wasserknappheit in der Region und darüber hinaus wird durch die Folgen des Klimawandels weiter zunehmen. Demzufolge steht die Universität Jena in der Verantwortung, Trinkwasser einzusparen sowie die Verwendung von Regen- und Grauwasser zu ermöglichen.

    • B.2.2.1 Erarbeitung und Durchführung einer Kampagne zur Einsparung von Trinkwasser
    • B.2.2.2 Entwicklung eines Konzepts zur Speicherung von Regen- und Grauwasser und deren Nutzung, z. B. zur Bewässerung der Grünanlagen
    • B.2.2.3 Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs durch die Installation von Trinkwasserbrunnen, Wasserspareinsätzen bzw. Durchflussbegrenzern bei Wasserhähnen und Sparspülungen in den Toiletten
  • B.2.3 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, den Papierverbrauch zu verringern.

    Aktuell erfordert der Betrieb der Universität Jena, insbesondere in der Verwaltung, einen hohen Papierbedarf. Die Papierherstellung ist zum einen ressourcenintensiv, gleichzeitig erschweren analoge Abläufe eine Flexibilisierung der Arbeit. Durch eine stetige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sollen Einsparungen im Papierverbrauch erzielt werden.

    • B.2.3.1 Reduzierung des Papierverbrauchs durch zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
    • B.2.3.2 Weiterverwendung von einseitig bedrucktem Altpapier und fehlerhaften Drucken
    • B.2.3.3 Verwendung von Papier mit möglichst hohem Recyclinganteil als Standard in allen Druck- und Kopiergeräten, sofern sich damit nicht die Lebenszyklen der genutzten Hardware deutlich verkürzen
    • B.2.3.4 Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zum effizienten Drucken
  • B.2.4 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, Abfall zu vermeiden, zu recyceln und nachhaltig zu entsorgen.

    An der Universität Jena fallen große Mengen an Abfall an. Es gilt diese Mengen zu reduzieren und die Recyclingquote von unvermeidbarem Abfall zu erhöhen. Es bedarf eines effizienten gesamtheitlichen Abfallvermeidungs- und Entsorgungskonzepts, das u. a. eine Trennung des Abfalls durch entsprechende Behälter ermöglicht und Dienstleistungsbetriebe zur Abfalltrennung verpflichtet.

    • B.2.4.1 Ausarbeitung und Implementierung eines Konzepts zur Abfallvermeidung
    • B.2.4.2 Realisierung und Optimierung der Abfalltrennung und -entsorgung an allen Universitätsstandorten
    • B.2.4.3 Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings von Baumaterialien
    • B.2.4.4 Förderung und Priorisierung mehrfach verwendbarer Arbeitsmaterialien vor Einwegmaterialien
    • B.2.4.5 Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Produkte und Materialien
    • B.2.4.6 Monitoring des Abfallaufkommens und Aufschlüsselung nach recyclingfähigen Stoffen im Verbrauchsmedienbericht
    • B.2.4.7 Verpflichtung der Reinigungsdienstleistung zur getrennten Abfallentsorgung

B.3 Ausbau und Verstetigung der nachhaltigen Mobilität

Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, mobilitätsbedingte Treibhausgas-Emissionen ihrer Angehörigen durch eine Förderung der Nutzung des ÖPNV, des Fahrrad- und Fußverkehrs sowie einer Erweiterung flexibler Lehr-/Lern- und Arbeitsangebote zu reduzieren. Der Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur und eine Minderung vermeidbarer (Flug-)Reisen sollen erzielt werden.

  • B.3.1 Die Friedrich-Schiller-Universität ermöglicht, Wege zum Universitätsgelände und zwischen den Universitätsgebäuden klimafreundlich zurückzulegen.

    Mit ihren vielen Liegenschaften erstreckt sich die Universität Jena über die gesamte Stadt. Für Universitätsangehörige ist daher neben der täglichen An- und Abreise zum Hauptstudien- bzw. Hauptarbeitsort ebenfalls das Pendeln zwischen einzelnen Universitätsgebäuden in einem nachhaltigen und sicheren Mobilitätskonzept zu berücksichtigen.

    • B.3.1.1 Ausbau der universitären Infrastruktur, einschließlich Abstellplätze, für den sicheren Fuß- und Radverkehr (u. a. klare Kennzeichnung von Fuß- und Radwegen, Barrierefreiheit und möglichst überdachte Fahrradstellplätze)
    • B.3.1.2 Regelmäßige Durchführung von Mobilitätsumfragen zur Bedarfsermittlung der Universitätsangehörigen
    • B.3.1.3 Erneuerung und Aufrüstung des Fuhrparks durch emissionsärmere Transportmittel
    • B.3.1.4 Mitwirkung bei der Verkehrsplanung der Stadt Jena durch Artikulation der Mobilitätsinteressen Universitätsangehöriger gegenüber Stadt und Verkehrsbetrieben
    • B.3.1.5 Erweiterung und Bewerbung des Angebots der Fahrradselbsthilfewerkstatt in der Jahnstraße in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Thüringen
    • B.3.1.6 Ausbau einer universitären Infrastruktur für E-Mobilität (z. B. Ladestationen)
    • B.3.1.7 Forderung zur Ausweitung des Gültigkeitsbereichs des Semestertickets in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Thüringen gegenüber den Verkehrsbetrieben, insbesondere für die Strecken zu den Partneruniversitäten in Halle und Leipzig
    • B.3.1.8 Forderung zur Verbesserung der Konditionen des Jobtickets und der Bereitstellung eines Jobrads für Mitarbeitende gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • B.3.2 Die Friedrich-Schiller-Universität ermöglicht ihren Angehörigen auch bei weiten Anreisen eine klimafreundliche Erreichbarkeit.

    Viele Universitätsangehörige legen auf ihrem Weg zur Universität Jena weite Strecken zurück. Daher ist es nicht immer möglich, die Universität zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Neben dem täglichen Pendelverkehr entstehen u. a. durch Dienstreisen, Exkursionen, An- und Abreisen von internationalen Studierenden oder Gastprofessor:innen erhebliche Treibhausgas-Emissionen. Diese lassen sich nicht gänzlich vermeiden, da "Face to Face”-Kontakte unerlässlich für gute Forschung und Lehre sind.

    Die bestehenden Möglichkeiten zur Reduktion mobilitätsbedingter Treibhausgas-Emissionen werden jedoch noch nicht ausreichend ausgeschöpft. Dies ist in einem nachhaltigen und sicheren Mobilitätskonzept zu berücksichtigen. Bei Flugreisen sollte das Prinzip „Vermeiden, Verringern, Kompensieren“ gelten. Weiterhin soll die Nutzung von Bahn gegenüber Flug- und PKW-Reisen durch Anreize attraktiver werden.

    • B.3.2.1 Optimierung und Inanspruchnahme von Remote-Angeboten (z. B. mobiles Arbeiten, Online-Kooperationen/Tagungen und Videokonferenzen)
    • B.3.2.2 Verpflichtung von Ausgleichszahlungen (Kompensationen) in einen Nachhaltigkeitsfonds für Fakultäten und Abteilungen bei der Nutzung von Flugreisen
    • B.3.2.3 Etablierung einer Kooperation mit Partneruniversitäten zur finanziellen Absicherung klimafreundlicher An- und Abreisen von internationalen Studierenden (Kompensation von Treibhausgas-Emissionen bei unvermeidbaren Flugreisen)
    • B.3.2.4 Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzepts für Exkursionen und finanzielle Förderung von solchen, die dieses Konzept einhalten
    • B.3.2.5 Prüfung des Ausbaus von Online-Studienangeboten, um (ggf. anteiliges) Fernstudium/Austauschstudium bzw. blended learning zu ermöglichen
    • B.3.2.6 Forderung zur Aufnahme klimafreundlicher und nachhaltiger Mobilitätskonzepte in die Reiserichtlinie gegenüber dem Land (z. B. Abrechnung von Bahnfahrten in der 1. Klasse oder Schlafwägen)

B.4 Etablierung einer nachhaltigen Beschaffung

Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, bei der Beschaffung Nachhaltigkeitsstandards festzulegen und die Lebenszyklen des universitären Inventars zu verlängern sowie im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu handeln.

  • B.4.1 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, neben ökonomischen Kriterien verstärkt ökologische und soziale Aspekte bei der Beschaffung zu berücksichtigen.

    Die zentralen und dezentralen Bedarfsstellen der Universität Jena beschaffen kontinuierlich Lieferungen und Leistungen in einem erheblichen Umfang. Für viele Beschaffungsmaßnahmen fehlen jedoch eindeutige Nachhaltigkeitsstandards sowie eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle. Die Universität Jena setzt sich daher zum Ziel, Nachhaltigkeitsstandards für Materialen und Produktgruppen einzuführen.

    • B.4.1.1 Entwicklung einer Beschaffungsrichtlinie, die Nachhaltigkeitsstandards mit fairen Herstellungs- und Lieferbedingungen für alle Produktgruppen festlegt
    • B.4.1.2 Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Weiterbildungsangebote zur nachhaltigen Beschaffung
    • B.4.1.3 Bereitstellung gesundheitsfördernder und ergonomischer Ausstattung für Arbeitsplätze
    • B.4.1.4 Erhöhung des Produktanteils mit nachhaltiger Zertifizierung im Universitätsshop
    • B.4.1.5 Entwicklung einer Richtlinie für nachhaltiges Veranstaltungsmanagement
    • B.4.1.6 Zertifizierung zur Fairtrade-Universität
  • B.4.2 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, den Lebenszyklus ihres Eigentums zu verlängern.

    Bisher fehlt ein einheitliches Konzept, um mit universitärem Eigentum nachhaltig umzugehen. Vorhandene und noch funktionsfähige Gegenstände werden teilweise weit vor dem Ende ihrer Nutzbarkeit durch neue ersetzt. Dabei werden die Gegenstände häufig entsorgt, da für eine direkte Weitergabe oder Lagerung keine Strukturen vorhanden sind. Die Universität Jena möchte solche Strukturen für Universitätseigentum schaffen und die Lebenszyklen ihrer Gegenstände verlängern.

    • B.4.2.1 Einrichtung einer digitalen Tauschbörse mit zentralem Lager
    • B.4.2.2 Prüfung von Möglichkeiten, gebrauchsfähige Gegenstände im außeruniversitären Kontext zu nutzen, anstatt diese zu entsorgen

B.5 Gemeinsamer Ort für Mensch und Natur

Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, die Biodiversität auf dem Universitätsgelände zu fördern und die Universität als sozialen Interaktionsraum zu verstehen, zu bewerben und zu gestalten.

  • B.5.1 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, die Biodiversität auf dem Universitätsgelände zu fördern.

    Viele Flächen auf dem Universitätsgelände sind versiegelt oder weisen eine geringe Artenvielfalt auf. Grünflächen finden sich nur vereinzelt. Die Biodiversität auf dem Universitätsgelände ist dementsprechend stärker zu fördern. Darüber hinaus können sich bereits heute die Außenbereiche der Universität Jena, wie der Ernst-Abbe-Platz, in den Sommermonaten immens aufheizen, sodass sich dort nur unter schlechten Bedingungen aufgehalten werden kann. Eine Förderung der Biodiversität kann für eine Milderung der steigenden Temperaturen sorgen.

    • B.5.1.1 Entwicklung einer Strategie zur Steigerung der Biodiversität auf dem Universitätsgelände
    • B.5.1.2 Entsiegelung und Begrünung der Außenflächen, um das Stadtklima positiv zu beeinflussen (z. B. mit klimaresilienten Pflanzen)
  • B.5.2 Die Friedrich-Schiller-Universität verpflichtet sich dazu, soziokulturelle Begegnungsflächen an der Universität zu stärken.

    Die Universität Jena erkennt die Bedürfnisse ihrer Angehörigen nach sozialem und kulturellem Austausch an und möchte als Interaktionsraum dienen, in dem Menschen gerne, auch abseits ihrer Aufgaben an der Universität, zusammenkommen. Weiterhin hat eine Verbesserung der Arbeits- und Lernumgebung positive Effekte auf physische und psychische Gesundheit.

    • B.5.2.1 Schaffung von Begegnungsstätten sowie Lern- und Lehrorten in Universitätsgebäuden und auf Außenflächen (z. B. Sitzecken in Fluren, grüne Seminarräume, Außenterrassen)
    • B.5.2.2 Erweiterung der barrierefreien Flächen
    • B.5.2.3 Bereitstellung von Flächen für Urban Gardening
    • B.5.2.4 Bereitstellung von Räumen zur freien Entfaltung (z. B. Werkstätten, Arbeits- oder Kreativräume)
  • B.5.3 Die Friedrich-Schiller-Universität ermöglicht ein gesundheitsbewusstes und familienfreundliches Forschen, Arbeiten und Studieren.

    Burn-Out, Erschöpfung und Überlastung sind Folgen nicht-nachhaltiger Arbeits- und Selbstverhältnisse. Insbesondere Frauen sind häufig durch eine Doppelbelastung von Familie und Beruf beansprucht (Kinderbetreuung, Angehörigenpflege usw.). Die Universität Jena bemüht sich darum, psychische und physische Fehlbelastungen im Universitätsalltag zu reduzieren sowie gesundheitsförderliche Ressourcen zu identifizieren und zu fördern.

    • B.5.3.1 Erarbeitung einer ganzheitlichen, integrativen Strategie des Universitären Gesundheitsmanagements (Studentisches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement) zur zentralen Ausrichtung und Steuerung gesundheitsrelevanter Themen unter Berücksichtigung zentraler Schnittstellen innerhalb und außerhalb der Universität
    • B.5.3.2 Etablierung eines Workshop-Angebots, um die eigene physische wie psychische Gesundheit selbstwirksam positiv zu beeinflussen in Kooperation mit bereits bestehenden Stellen und Partnern (Kubis, Hochschulsport etc.)
    • B.5.3.3 Entwicklung eines Modellprojekts zu nachhaltigen und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebungen und Raumarchitekturen (einschließlich Labore)
    • B.5.3.4 Erstellung von Richtlinien für ein gesundheitsförderndes Raummanagement (z. B. ergonomisches Mobiliar und Ausstattung, Beleuchtung und Belüftung)
    • B.5.3.5 Bereitstellung von Ruheräumen zur Ermöglichung von Achtsamkeit und Selbstfürsorge sowie Gebet
    • B.5.3.6 Regelmäßige Organisation von Veranstaltungen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie – sowohl für Mitarbeitende als auch für Studierende
    • B.5.3.7 Schulung von Führungskräften mit Personalverantwortung im Bereich Mitarbeiter:innenführung, Diversitätsmanagement sowie im Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
    • B.5.3.8 Etablierung eines rauchfreien Campus’ mit abgegrenzten Rauchenden-Bereichen zum Schutz von Nichtraucher:innen und zur Reduzierung der Umweltverschmutzung
Information

Diese Tabellexlsx, 98 kb enthält Details zu den Zielen und Maßnahmen in den fünf Bereichen und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand der Umsetzung. Außerdem sind u. a. Beteiligte und Best-Practice-Beispiele aufgelistet (Stand März 2024).