Eine Studierende arbeitet am Laptop

Eigenständigkeitserklärung

Zum Umgang mit KI-Werkzeugen bei Seminar- und Abschlussarbeiten: Eigenständigkeitserklärung und Freigabeerklärung
Eine Studierende arbeitet am Laptop
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  • Akademie für Lehrentwicklung - ALe
  • Sonstiges zur Lehre

Meldung vom:

Die Nachweisbarkeit des Einsatzes von KI-Werkzeugen bei wissenschaftlichen Arbeiten von Studierenden ist in der Regel schwierig oder gar nicht möglich.
Vor dem Hintergrund der Nutzungsmöglichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde daher eine Aktualisierung der Eigenständigkeitserklärung notwendig. 

  • Die von den Studierenden zu unterzeichnende Eigenständigkeitserklärung schließt grundsätzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zunächst aus. In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person auszufüllen ist, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden.
  • Die Freigabeerklärung ist demnach ein flexibles Instrument, das von jeder prüfenden Person individuell angepasst werden kann. So können beispielsweise für die jeweilige Prüfung fachspezifische KI-Werkzeuge genehmigt werden, indem sie explizit in die Freigabeerklärung aufgenommen werden.

Beide Dokumente, Eigenständikgeitserklärung und Freigabeerklärung, sind im Hanfried  unter dem VPL, dem VPD sowie dem Rechtsamt im Ordner „Eigenständigkeitserklärung“ hinterlegt. 

Weitere Informationen finden Sie beim Vizepräsidium für Studium und Lehre, sowie Informationen zum Thema KI in der Lehre unter https://www.elearning.uni-jena.de/ki-in-der-lehre