Was steckt hinter dem Vierpfotentag?

Was ist erlaubt und welche Regeln müssen beachtet werden?

Disclaimer: Bitte bedenken Sie, dass die Erfüllung Ihrer Fürsorge- und Betreuungspflicht für einen Hund nicht vom Vierpfotentag abhängig gemacht werden sollte. 

Im Rahmen der Pilotphase „Vierpfotentag“ ermöglichen wir Kolleg:innen ihren Hund mit ins Büro zu bringen. Über ein Türschild wird die Anwesenheit des Hundes sichtbar gemacht. Das Tier selbst hat jederzeit ein uni-eigenes Halstuch zu tragen (gegen Vorlage der Zulassung beim Unishop käuflich erhältlich).

Da nicht jede Person positive Assoziationen mit Hunden verbindet, ist es für das Projekt besonders wichtig, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund:

  • müssen alle betroffenen Kolleg:innen* mit der Anwesenheit eines Bürohundes einverstanden sein,
  • haben Hundebesitzer:in kein Anrecht auf Angabe von Gründen im Falle eines negativen Bescheides (Datenschutz vor allem im Falle personenbezogener Gesundheitsdaten),
  • verstehen wir die Erlaubnis, einen Bürohund mitzubringen als Privileg, auf das kein Anspruch erhoben werden kann
  • kann die Erlaubnis, insbesondere bei Verletzen der Regeln, jederzeit entzogen werden

 

Hunbesitzer:innen verpflichten sich, folgende Regeln einzuhalten:

  1. Der Hund wird auf dem Gelände und in den Räumen der Universität Jena außerhalb des Arbeitsraums an der Leine geführt.
  2. Der Hund ist sozialisiert und erzogen, hat kein Aggressionsverhalten und verhält sich im Gebäude und am Arbeitsplatz ruhig. Es ist dafür zu sorgen, dass der Hund nicht dauerhaft bellt und andere Personen nicht anspringt.
  3. Der Hund soll Arbeitsabläufe nicht behindern.
  4. Der Hund hält sich nicht in Besprechungsräumen, Hörsälen und Seminarräumen, Mensen, Teeküchen und Toiletten auf.
  5. Pausen mit dem Hund sind für Mitarbeiter:innen in der Zeiterfassung einzutragen.
  6. Aus der Anwesenheit des Hundes leiten sich keine Sonderrechte ab. Insbesondere kann kein anderer Arbeitsraum verlangt werden.
  7. Durch den Hund verursachter Schmutz ist sofort zu bereinigen. Dies bezieht sich nicht nur auf das unmittelbare Umfeld, sondern auch auf die Flächen außerhalb des Gebäudes.
  8. Die Antragsteller:in verpflichtet sich, alle durch den Hund verursachten Schäden auf eigene Kosten beheben zu lassen. Dies bezieht sich insbesondere auf Schäden am Mobiliar, dem Teppich, den Wänden und den Türen, aber auch auf Schäden an Kleidungsstücken und Gegenständen Dritter. Im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens verpflichtet sich die Halter:in, diesen unverzüglich der Hundehaftpflichtversicherung zu melden.

Wir möchten alle Kolleg:innen ermutigen, sich bei Zweifeln, Ängsten oder aufkommenden Konflikten vertrauensvoll an das Team Vierpfotentag zu wenden (vierpfotentag@uni-jena.de). Der Personalrat steht Ihnen ebenso jederzeit für ein vertrauensvolles Gespräch zur Verfügung (personalrat@uni-jena.de ).

*betroffene Kolleg:innen sind für uns alle Personen, die in unmittelbar verbundenen Büroräumen täglich aufeinander treffen (z.B. Durchgangszimmer). Wer als betroffene Kolleg:in einbezogen wird, kann durch das Vierpfotentag-Team auf Grundlage der Raumpläne entschieden werden.