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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Stipendium
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Foto: Pixabay
Hinweis

Sie haben Fragen zum Deutschlandstipendium? Stellen Sie Ihre Anfrage ab 1. Oktober 2021 einfach über das Service-Desk-Portal der Uni Jena.

Weitere Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums sind auf der FAQ-Liste des Bundesministeriums für Bildung und ForschungExterner Link zu finden.

Allgemeine Informationen

  • Wie lang ist die Laufzeit des Stipendiums?

    Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel zwei Semester und umfasst grundsätzlich maximal die Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.

    Eine Verlängerung des Stipendium ist möglich. Zur Fortgewährung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen. 

  • In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?

    An der Universität Jena wird das Deutschlandstipendium immer zum Wintersemester (01.10.) vergeben.

  • Ist eine Verlängerung des Stipendiums möglich?

    Eine Verlängerung des Stipendiums ist möglich. Zur Fortgewährung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen. In diesem Rahmen erfolgt die Begabungs‐ und Leistungsüberprüfung für den vergangenen Förderzeitraum.

  • Wird das Stipendium im Falle einer Beurlaubung weitergezahlt?

    Während einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z.B. bei Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines/-r nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.

  • Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

    Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier. Externer Link

  • Wann endet die Förderung?

    Die Förderung endet, wenn:

    • der Studierende die Universität Jena verlässt (z. B. Hochschulwechsel) oder
    • der Studierende den Studiengang innerhalb der Universität Jena wechselt oder
    • die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist (Ausnahmen möglich) oder
    • das Studium an der Universität Jena beendet oder abgebrochen wird.

Bewerbungsverfahren

  • Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Es können sich Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden, für ein Deutschlandstipendium bewerben.

    Grundsätzlich ist jedes Studium förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudium oder ein berufsbegleitendes Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

    Ausgenommen von der Förderung sind Promotionsstudierende sowie Studierende, die sich während des Förderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen möglich).

  • Können sich auch ausländische Staatsbürger/-innen für ein Stipendium bewerben?

    Ja, gefördert werden können Studierende jeglicher Nationalität, die zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universität Jena immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden.

  • Können sich auch Studienplatzbewerber/-innen für ein Stipendium bewerben?

    Ja, auch Studienplatzbewerber/-innen können sich bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universität Jena zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.

  • Das Abiturzeugnis wurde bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt. Kann man sich trotzdem bewerben?

    Ja, bitte fügen Sie das letzte (Halbjahres-) Zeugnis Ihrer Bewerbung bei und reichen das Abiturzeugnis umgehend nach Erhalt ein (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ).

  • Können sich auch Promotionsstudierende für ein Stipendium bewerben?

    Nein, Promotionsstudierende können mit diesem Stipendium nicht gefördert werden. Informationen zu Promotionsstipendien finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Mitarbeitenden der Graduiertenakademie der Universität Jena.

  • Können sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?

    Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.

  • Können sich Studierende im Teilzeitstudium bewerben?

    Ja, Teilzeitstudierende können sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.

  • Können sich auch Studierende bewerben, welche die Regelstudienzeit überschritten haben?

    Studierende, die sich während des Förderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

  • Wie kann man sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium erfolgt ausschließlich online über ein Bewerbungsformular, welches während des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet ist. Nur wenn die Bewerbung innerhalb des Zeitfensters korrekt mit allen zugehörigen Anlagen abgesendet wird, ist sie gültig und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden.

    Bewerbungen außerhalb des Ausschreibungszeitraums können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung per Post oder E-Mail ist nicht möglich. Alle Eingänge außerhalb des Online-Bewerbungsformulars bleiben ohne Berücksichtigung und sind nicht gültig.

  • Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?

    Das Deutschlandstipendium unterstützt besonders begabte, leistungsfähige und engagierte Studierende. Auswahlkriterien sind neben den bisher erbrachten Leistungen im Studium oder Schule auch der bisherige persönliche Werdegang, Engagement sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände (siehe dazu auch die Richtlinie der Universität Jena).

  • Wie weise ich meine Leistungen nach?

    Nachweise über schulische Leistungen und/oder Studienleistungen (Zeugnisse) werden wie folgt erbracht:

    • Studienbewerber für das erste Hochschulsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses (sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt)
    • Bachelor- und Lehramtsstudierende im ersten und zweiten Fachsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • Bachelor- und Lehramtsstudierende ab dem dritten Fachsemester: Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • Masterstudierende und Studienbewerber/-innen für ein Masterstudium: Kopie des Bachelorzeugnisses und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • bei ausländischen Zeugnissen: eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch und Umrechnung in das deutsche Notensystem
    • Studiengang Humanmedizin:
      • im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung
      • im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und ggf. Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    • Studiengang Zahnmedizin:
      • im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung
      • im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses der zahnärztlichen Vorprüfung
    • Studiengang Rechtswissenschaft: aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl, ggf. Zwischenprüfungszeugnis
    • Examensstudiengang Pharmazie: aktuelle Beurteilung der Studienleistungen zur Bewerbung für ein Stipendium, ggf. Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  • Wie berechne ich den Durchschnitt meiner Studienleistungen?

    Wenn eine Durchschnittsnote in der Notenbescheinigung (aus Friedolin) angegeben ist, ist diese einzutragen.

    Wenn keine Durchschnittsnote in der Notenbescheinigung angegeben ist, wird die Durchschnittsnote wie folgt berechnet: 

    • Der Notendurchschnitt wird aus den Noten aller Fächer gleichberechtigt berechnet, sofern diese Noten in der Leistungsübersicht nachgewiesen sind.

     

    • Es kann nur die ungewichtete Durchschnittsnote aller zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Leistungsübersicht enthaltenen Noten berechnet werden.

     

    • Wenn eine aktuelle Leistungsübersicht verfügbar ist, wird nur diese für die Berechnung des Notendurschnitts anerkannt. Nur in Fällen, in denen keine aktuelle Leistungsübersicht vorliegt oder im laufenden Studium noch keine Noten in diese eingetragen wurden, kann die letzte Prüfungsnote zur Berechnung des Notendurchschnitts berücksichtigt werden.

     

    • Der Notendurchschnitt ist von den Bewerbern selbst zu errechnen. Die im Bewerbungsformular eingetragene Note wird anhand der eingereichten Nachweise überprüft und ggf. angepasst.

     

    • Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen berechnete und eingetragene Note nur ein Richtwert ist, der als Orientierungshilfe dient. Grundlage der Bewertung Ihrer Studienleistung ist der Nachweis, der mit der Online-Bewerbung hochgeladen wird und von der Vergabekommission begutachtet wird.
  • Was gilt es bei ausländischen Zeugnissen zu beachten?

    Bei ausländischen Zeugnissen über die Hochschulzugangsberechtigung/ den Hochschulabschluss ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung (außer bei englischen Zeugnissen) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Zudem muss eine Umrechnung des Zeugnisses in das deutsche Notensystem mit eingereicht werden.

  • Können Empfehlungsschreiben eingereicht werden?

    Empfehlungsschreiben können eingereicht werden. Diese werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, sofern sie mit einem Bezug zum Deutschlandstipendium verfasst sind.

  • Was ist beim Auswahlkriterium »Engagement« zu beachten?

    Ein Auswahlkriterium für das Deutschlandstipendium ist das Engagement eines Bewerbers. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches, ökologisches oder politisches Engagement. Dieses kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Für die Anerkennung von besonderem Engagement müssen Nachweise in Kopie eingereicht werden, aus denen sich die Art der Tätigkeit als auch der Zeitraum über den diese ausgeübt wurde/wird ergibt.

  • Was ist beim Auswahlkriterium »Auszeichnungen/Preise« zu beachten?

    Im Auswahlverfahren werden Auszeichnungen und Preise in nationalen (Bundes- und Landesebene) oder internationalen Wettbewerben im Bereich Wissenschaft, Kunst oder Sport berücksichtigt, wenn sie zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

  • Was ist bei den Auswahlkriterien »Praktikum, Berufsausbildung und Berufstätigkeit« zu beachten?

    Im Auswahlverfahren werden Praktika berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen angedauert haben und nicht als Pflichtpraktikum in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweijährige Berufsausbildung handelt. Das Praktikum, die Berufsausbildung oder Berufstätigkeit darf zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

  • Ich habe beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars etwas vergessen bzw. möchte noch etwas ändern. Was muss ich tun?

    Sie können bis zum Ende des Bewerbungszeitraums Veränderungen an dem Bewerbungformular vornehmen und weitere Unterlagen hochladen.

  • Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?

    Sofern die Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis), das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, so sind diese umgehend nach Erhalt nachzureichen (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ). Alle anderen Dokumente müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist elektronisch bei der Universität Jena eingegangen sein.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen an die Vergabekommission weitergeleitet werden. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert!

  • Wie kann ich überprüfen, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde?

    Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, wenn sie sich erfolgreich beworben haben. Bitte sehen Sie von persönlichen Nachfragen ab.

  • Welche Fakultät muss ich wählen, wenn ich mit meinem Studiengang verschiedenen Fakultäten zugeordnet bin (z.B. Lehramt, Mehrfach-Bachelor)?

    Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben. Wählen Sie also bitte bei der Online-Bewerbung die Fakultät aus, an der sie ihr Wahlrecht ausüben.

Auswahlverfahren

  • Wer entscheidet, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?

    Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt die Vergabe der Stipendien durch die Vergabekommission des Senats der Universität Jena. Diese setzt sich zusammen aus:

    • Mitgliedern des Studienausschusses des Senats,
    • der Gleichstellungsbeauftragten,
    • der Leiterin des Dezernats 1 - Studierende.

    Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Vergabeentscheidung der Vergabekommission.

  • Wann ist das Auswahlverfahren abgeschlossen?

    Einen Zeitplan über das Auswahl- und Vergabeverfahren zum Deutschlandstipendium ist hier zu finden.

  • Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?

    Ja, alle Bewerber/-innen werden nach Beendigung des Verfahrens über die Entscheidung informiert. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich bis Mitte August versendet. Sollte sich in der Zwischenzeit Ihre postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse zu der in der Bewerbung angegebenen geändert haben, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Von zwischenzeitlichen Rückfragen über den Stand der Auswahl bitten wir Sie abzusehen.

Deutschlandstipendium

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07743 Jena