Gruppe Promovierender

Promovierende

Gruppe Promovierender
Foto: freepik

Promotion und Familiengründung - das ist keine Entweder-Oder-Entscheidung. Viele Promovierenden wollen beides, so dass eine zeitliche Überlappung von Promotionsphase und Familiengründung kein Sonderfall ist. Gleichwohl stehen Promovierende mit Kindern im Alltag vor besonderen Problemen, da sie die Anforderungen der unterschiedlichen Lebensbereiche Familie und Wissenschaft unter einen Hut bringen müssen.

Promovierende, Promotionsinteressierte und Postdocs erhalten beim Welcome and Service Desk for Doctoral Candidates and Postdocs der Graduierten Akademie fachübergreifende Informationen, Hilfestellungen und Beratung, u.a. zu folgenden Themen:

  • Schritte zur Promotion
  • Registrierung und Annahme als Doktorand/in
  • Immatrikulation
  • Finanzierung der Promotions- oder Postdocphase
  • Qualifizierungsangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Forschungs- und Qualifizierungsaufenthalte im In- und Ausland
  • International Tutoring Service für Promovierende und Postdocs
  • Promotions- und Postdocphase mit Familie

Zu den sozialrechtlichen Regelungen für Promovierende lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. Hier ist vielmehr eine Fallentscheidung notwendig, die sich am individuellen Status der Betreffenden orientiert. Entscheidend sind einerseits die Art der Finanzierung (Beschäftigung, Stipendium) und andererseits der Immatrikulationsstatus.

Für alle Promovierenden gilt: Für eine Promotion an der FSU Jena ist eine Immatrikulation als Promotionsstudierende/r nicht verpflichtend. Unabhängig von der Finanzierungsart dürfen sich Promovierende gegen Zahlung des Semesterbeitrages als Promotionsstudierende/r einschreiben. Voraussetzung ist, dass keiner Berufstätigkeit mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden (bzw. bei Beschäftigung an der FSU Jena oder einer kooperierenden Forschungseinrichtung von mehr als 26 Wochenstunden) nachgehen. Alle Information zur Immatrikulation, Exmatrikulation und zur Beurlaubung an der Universität Jena finden Sie HIER

Sind Sie Doktorand oder Doktorandin und promovieren ausschließlich oder sind mit maximal der Hälfte der regulären Arbeitszeit angestellt und deswegen auch als (reguläre/r) Promotionsstudierende/r eingeschrieben, können Sie sich an den Hinweisen für Studierende orientieren.

Sind Sie Doktorand oder Doktorandin und mit mehr als der Hälfte der regulären Arbeitszeit als wissenschaftliche/r Beschäftigte/r tätig, gelten zusätzlich die Hinweise für Beschäftigte (bspw. bei Mutterschutz- und Elternzeitregelungen, Arbeitszeitreduzierungen und befristeten Arbeitsverhältnissen).

Eine sozialrechtliche Sonderstellung hierbei nehmen Stipendiaten und Stipendiatinnen ein. Je nach Stipendiengeber variieren die finanziellen Leistungen und Möglichkeiten der Stipendienverlängerung bei Erziehung eines/oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren bzw. der Pflege eines nahen Angehörigen. Sie sollten im Bedarfsfall immer das persönliche Gespräch mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Jenaer Graduiertenakademie des Dezernates 1 bzw. ihres Stipendiengebers suchen.