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Freistellungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/-innen die Möglichkeit in bestimmten Situationen ihre Arbeitszeit (soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen) den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu reduzieren (z.Bsp. im Rahmen von Teilzeitregelungen oder Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung). Auch Beamtinnen und Beamte haben die Möglichkeit der individuellen Arbeitszeitanpassung.
Über die konkreten Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitszeitanpassung informiert Sie ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.
Im Rahmen des Pflegezeitgesetzes bzw. des Familienpflegezeitgesetzes gibt es verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung für Mitarbeitende mit Pflegeverantwortung. Einen Überblick über die verschiedenen Freistellungen finden Sie hier:
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2 PflegeZG)
In einer akut aufgetretenen Pflegesituation können nahe Angehörige insgesamt bis zu 10 Tage pro Jahr, ohne Ankündigungsfrist, der Arbeit fernbleiben. Diese 10 Tage sollen es Ihnen ermöglichen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der Pflegekasse des nahen Angehörigen zu beantragen.
Voraussetzung ist, eine akut aufgetretene Pflegesituation bzw. die Erhöhung der Hilfsbedürftigkeit (höherer Pflegegrad). Bitte informieren Sie unverzüglich ihren Sachbearbeiter und ihren Vorgesetzten über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Freistellung. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorzulegen.
Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.
Pflegezeit zur Gewährung der häuslichen Pflege (§3 PflegeZG)
Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung haben die Möglichkeit, bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. In dieser Zeit kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um die Einkommensverluste abzufedern.
Auch in Fällen der außerhäuslichen Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung.
Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK über die Pflegebedürftigkeit, sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang sowie die Dauer der Freistellung. Die Maximale Freistellungsdauer sind 6 Monate. Hat der Mitarbeiter eine kürzere Freistellung gewählt, ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wichtig: spätestens 10 Tage vor Antritt der Pflegezeit muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Ab Ankündigung der Pflegezeit (maximal 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zum Ende der Freistellung besteht Kündigungsschutz.
Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.
Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPFZG)
Um eine längere Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung sicherzustellen gibt es für Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit sich für bis zu 24 Monate teilweise freistellen zu lassen (Teilzeit mindestens 15 Stunden pro Woche).
Wie bei der Pflegezeit besteht auch während der Familienpflegezeit ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, um die Einkommensverluste abzufedern.
Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK über die Pflegebedürftigkeit, sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang der verringerten Arbeitszeit sowie die Dauer der Freistellung. Die Maximale Freistellungsdauer sind 24 Monate. Hat der Mitarbeiter eine kürzere Freistellung gewählt, ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wichtig: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Ab Ankündigung (maximal 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) der Pflegezeit bis zum Ende der Freistellung besteht Kündigungsschutz.
Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.
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Pflege auf Distanz
Oftmals findet die Pflege naher Angehöriger auf Distanz statt. Die Pflegestützpunkte in der Region, in der Ihre Angehörigen leben, beraten Sie gern.
- Übersicht über Pflegeberatungsstellen bundesweitExterner Link
- Pflegestützpunkte deutschlandweit: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/thema-pflegestuetzpunkteExterner Link
- die Pflegekassen der Pflegebedürftigen bieten nach Gesetz eine Pflegeberatung an
- Online-Datenbank für nichtkommerzielle Beratungseinrichtungen im Zusammenhang mit "Pflege" im gesamten Bundesgebiet mit Suchfunktion nach Postleitzahl:
ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege)Externer Link
Einige Beratungstelefonnummern gibt es auf der Webseite vom BMFSFJExterner Link für pflegende Angehörige, auch für pflegende Kinder und Jugendliche.
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Informationen rund um das Thema Pflege
- Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.htmlExterner Link
Hier finden Sie den digitalen Ratgeber für Pflegeleistungen sowie weiterführende Informationen zu Neuregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts.
- Pflegeschutzbund BIVA
Auf der Webseite vom Pflegeschutzbund BIVAExterner Link ist eine Übersicht der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu Besuchseinschränkungen und Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert.
- Informationsportal Wege zur Pflege
www.wege-zur-pflege.deExterner Link
Hier finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Pflege
- Notfallmappe - Ich bin vorbereitet
Die Notfallmappe pdf, 2 mbist ein Angebot der berufundfamilie Service GmbH. So sind für den Notfall die wichtigsten persönlichen Unterlagen für Sie und ihre Angehörigen gut sortiert.
- Auf dem Online-Selbsthilfe Programm der AOK "Familiencoach Pflege"Externer Link erfahren Sie, wie Sie den oftmals belastenden Pflegealltag besser bewältigen können und welche Unterstützung es gibt. Hier finden Sie auch eine Übersicht über verschiedene Krankheiten (bspw. Demenz) und den Umgang damit.
- Aktuelle Broschüre: Pflege - Was tun?!pdf, 8 mb
- Flyer "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufpdf, 648 kb" vom BMFSFJ
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Rechtliche Vorsorge - was gibt es und was ist zu beachten?
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, bspw. dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Der rechtliche Betreuer hat die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll so die weitere Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr ermöglicht werden. Er soll im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.HierExterner Link finden Sie einen detaillierten Überblick über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung, Formulare und auch Textbausteine für die Patientenverfügung.
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Finanzielle Unterstützung – Ein Überblick
Der PflegestützpunktExterner Link (in der Goethegalerie Jena, Büroaufgang B, 2. Etage) berät Sie gern zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit sowie Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten in der Region Jena.
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Wiedereinstieg nach der Pflegezeit
Damit Sie als Angehörige die Pflegeaufgaben einerseits und andererseits die Anforderungen des oft hektischen, beruflichen Alltags bewältigen können, unterstützt Sie die Uni Jena Sie bei allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Neben dem Beratungsangebot durch die Pflegelotsin im Hochschul-Familienbüro JUniFamilie am Campus Ernst-Abbe-Platz halten wir im Familienbüro auch eine Vielzahl aktueller Informationsmaterialien bereit. Gern können Sie sich auch den Pflegekoffer, mit allen wichtigen Materialien kostenfrei im Familienbüro ausleihen.
Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gern bei uns.
- Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hochschul-Familienbüro, Ernst-Abbe-Platz 5, 07743 Jena
Tel.: 03641-9-415417 -
Kraft für den Alltag – Kur für Pflegende Angehörige
Viele Menschen, v. a. Frauen, umsorgen ihre pflegebedürftigen Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebund. Dahinter steht der Wunsch, einem geliebten Menschen die bestmögliche Pflege zu bieten. Das kostet unglaublich viel Kraft und Energie. Oftmals sind die Kraftreserven aufgebraucht - eine Möglichkeit neue Kraft zu schöpfen ist eine Kur für pflegende Angehörige. Weitere Informationen finden Sie HIERpdf, 727 kb.
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Rente für Pflegepersonen
Pflege kann Jeden treffen, ob als schleichender Prozess oder als Akutsituation. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter Umständen Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Erfahren Sie hierpdf, 460 kb was es zu beachten gibt
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Veranstaltungen zum Thema Pflege
Die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und den Anforderungen des beruflichen Alltags ist für pflegende Mitarbeitende eine große Herausforderung. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, ob plötzlich oder als schleichender Prozess.
Im (akuten) Pflegefall sind eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. In Kooperation mit der AOK sowie externen Stellen bieten wir Ihnen regelmäßige Veranstaltungen zum Thema Pflege. Mehr Informationen finden Sie HIERExterner Link
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Wissenswertes rund um das Thema Demenz
Projekt: offenes Ohr für pflegende Angehörige (unterbreitet Hilfsangebote für pflegende Angehörige)
- Gesprächsangebot immer montags von 10 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 16 Uhr unter: 03641 945173
Die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz bietet einen Überblick über die verschiedenen, trägerübergreifenden Angebote für Menschen mit Demenz sowie deren (pflegende) Angehörige in Jena.
Weitere Informationen erhalten Sie HIERExterner Link
Gesprächskreis Demenz:
Der Pflegestützpunkt Jena und das Seniorenbüro bieten Angehörigen von Menschen mit Demenz die Möglichkeit, sich in lockerer Runde auszutauschen. Der Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz trifft sich jeden ersten Montag im Monat um 13:30 Uhr in den Räumen des Pflegestützpunktes Jena.Externer Link
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Selbsthilfegruppen in Jena
Selbsthilfegruppen bieten Rat, Hilfe und Unterstützung durch Gleichbetroffene. Alle Angebote sind über Selbsthilfe in JenaExterner Link das Beratungszentrum für Selbsthilfe in der Stadt Jena, Kastanienstraße 11, zu erreichen.
Der PflegestützpunktExterner Link informiert umfassend über vorhandene Angebote der Selbsthilfe in Jena.
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Ansprechpartner und weiterführende Informationen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung beispielweise durch die Pflegekassen oder die Pflegedienstberater der Pflegedienste. Auch der Pflegestützpunkt unterstützt Sie gern bei Ihren konkreten Fragen zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen.
- Pflegestützpunkt Jena
HierExterner Link erhalten Sie umfassende und neutrale Beratung zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit sowie Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten
Goethegalerie Jena, Goethestraße 3b, Büroaufgang B (2.Etage), 07743 Jena
Tel.: 03641-50 76 60
- Pflegetelefon
Das Pflegetelefon des BMFSFJ stellt zusammen mit der Webseite www.wege-zur-pflege.deExterner Link ein Angebot für Ratsuchende rund um das Thema Pflege dar. Es richtet sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige, Beratungsstellen wie beispielsweise die Pflegestützpunkte, Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen.
Tel.: 030 20179131
Weitere Informationen finden SIe hier pdf, 338 kb
- Netzwerk pflegender Angehöriger: https://www.wir-pflegen.net/ Externer Link
- Internetportal für pflegende Angehörige (telefonische psychologische Beratung): https://www.pflegen-und-leben.de/strategien-hilfe/weiterfuehrende-infos/Externer Link
- Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hochschul-Familienbüro
Ernst-Abbe-Platz 5
07743 Jena
Tel.: 03641-9 415 417Bei Fragen rund um das Thema Pflege wenden Sie sich gern an die Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zudem können Sie sich den Pflegekoffer mit einer Vielzahl von Informationsmaterialien rund um das Thema Pflege im Hochschul-Familienbüro JUniFamilie kostenfrei und unkompliziert ausleihen.
Sie finden das Hochschul-Familienbüro JUniFamilie HIER.