Bild des Aufenthaltstitels

Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Informationen zu möglichen Aufenthaltstiteln, zum Vorgehen bei der Ausländerbehörde und zu benötigten Dokumenten
Bild des Aufenthaltstitels
Foto: Adobestock.com/studio v-zwoelf

Internationale Promovierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen, müssen in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Für Promovierende sind hauptsächlich zwei Arten von Aufenthaltstiteln relevant: Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und zum Zwecke der Forschung. 

Welcher Aufenthaltstitel ist der richtige für mich?

Welchen Aufenthaltstitel Sie erhalten, hängt in erster Linie von der Art Ihrer Finanzierung ab:

  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der Universität oder einer anderen Forschungseinrichtung haben, sollten Sie den Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung beantragen.
  • Wenn Sie ein Stipendium erhalten, können Sie wählen, welchen der beiden Aufenthaltstitel Sie beantragen wollen.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt selbst finanzieren, können Sie ebenfalls wählen.

Falls Sie sich zwischen den beiden Aufenthaltstiteln entscheiden können, haben wir Ihnen hier eine Übersicht über die Unterschiede zusammengestellt. Relevant sind diese Unterschiede insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen oder planen, Familienangehörige später nach Deutschland zu holen.

Wie beantrage ich den Aufenthaltstitel?

Nach der Einreise sollten Sie 12 Wochen vor Ablauf Ihres Einreisevisums Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail (antrag-abh@jena.de). Eine Übersicht über die Dokumente, die Sie für die Antragstellung Ihres jeweiligen Aufenthaltstitels benötigen, haben wir hier zusammengestellt.

Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Antragsunterlagen per E-Mail erhalten hat, prüft sie diese und fordert gegebenenfalls fehlende Dokumente per E-Mail nach. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von der Ausländerbehörde kurzfristig einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten für die Herstellung des Aufenthaltstitels.

Unterschiede der beiden möglichen Aufenthaltstitel

  Aufenthaltstitel Studium 
(§ 16 b AufenthG)
Aufenthaltstitel Forschung 
(§ 18 d AufenthG)
Für welche Finanzierungsform der Promotion ist der Aufenthaltstitel geeignet? Stipendium, selbstfinanziert Beschäftigung, Stipendium, selbstfinanziert
Welches Dokument benötige ich von meiner Forschungseinrichtung? Bescheinigung über den Promovierendenstatus für die Ausländerbehörde Aufnahmevereinbarung (engl.: Hosting Agreement)
Wie lange kann der Aufenthaltstitel bei der Erstbeantragung maximal vergeben werden? 2 Jahre 3 Jahre
Darf ich eine Beschäftigung ausüben? Ja, insgesamt dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr gearbeitet werden Ja, aber nur in meiner Forschungseinrichtung im Rahmen meines Forschungsprojekts
Darf ich eine Nebenbeschäftigung ausüben? Ja Ja, aber nur Lehrtätigkeit
Kann ich Kindergeld oder Elterngeld beantragen? Nein Ja
Kann ich Arbeitslosengeld nach dem Ende meines Arbeitsvertrages beziehen? Ja Ja
Wie lange habe ich nach dem Abschluss der Promotion Zeit für die Jobsuche? 18 Monate 18 Monate
Ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel möglich? Ja Ja
Muss meine Ehepartnerin bzw. 
-partner im Rahmen des Familiennachzugs  Deutschkenntnisse nachweisen?
Ja Nein

Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung bzw. die Verlängerung?

  • Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (§ 16 b AufenthG)
    • Ausgefülltes Antragsformular für die ErstbeantragungExterner Link oder die VerlängerungExterner Link
    • Reisepass
    • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Finanzierungsnachweis (beispielsweise Stipendiumsnachweis, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
    • Ggf. Erklärung zur StudienfinanzierungExterner Link (bei Selbstfinanzierung oder Finanzierung durch Eltern oder andere Personen)
    • Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
    • EinverständniserklärungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
    • Bescheinigung über den Promovierendenstatus für die Ausländerbehörde. Diese bekommen Sie so:
      1. Laden Sie in doc-inExterner Link über die Option „Downloads“ das "Certificate of doctoral status for Immigration Office" herunter
      2. Lassen Sie dieses Formular bitte von Ihrer Betreuerin / ihrem Betreuer ausfüllen, unterschreiben und stempeln
      3. Übermitteln Sie das Formular zusammen mit einem Scan Ihres Visums oder Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels an die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen Sie nach einer Bestätigung
  • Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung (§ 18 d AufenthG)
    • Ausgefülltes Antragsformular für die ErstbeantragungExterner Link oder die VerlängerungExterner Link
    • Reisepass
    • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Finanzierungsnachweis (beispielsweise Arbeitsvertrag, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
    • Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
    • EinverständniserklärungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
    • Aufnahmevereinbarung/Hosting Agreement. Diese erhalten Sie auf folgendem Weg: 
      1. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an einer Forschungseinrichtung haben, kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung.
      2. Wenn Sie ein Stipendium erhalten oder anderweitig finanziert sind, kontaktieren Sie bitte die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte die folgenden Informationen bei:
        - Scan Ihres Visums oder derzeitigen Aufenthaltstitels
        - Finanzierungsnachweis

Wer kann mir bei der Beantragung helfen?

Wenn Sie Fragen zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitel haben, können Sie uns eine E-Mail schreiben (graduierten.akademie@uni-jena.de). Um Ihnen besser helfen zu können, schicken Sie uns bitte folgende Informationen in der E-Mail:

  • Wie werden Sie Ihre Promotion finanzieren?
  • Reisen Sie mit Familienangehörigen ein oder planen deren Nachzug?
  • Haben Sie bereits ein Einreisevisum von der Botschaft erhalten? Wenn ja, fügen Sie bitte einen Scan des Visums der E-Mail bei.

Die Graduierten-Akademie bietet außerdem einen kostenlosen Tutoring-Service für die Betreuung und Begleitung bei der Ankunft in Jena an. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an ga-tutor@uni-jena.de.