Informationen zu möglichen Aufenthaltstiteln, zum Vorgehen bei der Ausländerbehörde und zu benötigten Dokumenten
Bild des Aufenthaltstitels
Internationale Promovierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen, müssen in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Für Promovierende sind hauptsächlich zwei Arten von Aufenthaltstiteln relevant: Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und zum Zwecke der Forschung.
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Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (§ 16 b AufenthG)
- Ausgefülltes Antragsformular für die ErstbeantragungExterner Link oder die VerlängerungExterner Link
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (beispielsweise Stipendiumsnachweis, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
- Ggf. Erklärung zur StudienfinanzierungExterner Link (bei Selbstfinanzierung oder Finanzierung durch Eltern oder andere Personen)
- Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
- EinverständniserklärungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
- Bescheinigung über den Promovierendenstatus für die Ausländerbehörde. Diese bekommen Sie so:
- Laden Sie in doc-inExterner Link über die Option „Downloads“ das "Certificate of doctoral status for Immigration Office" herunter
- Lassen Sie dieses Formular bitte von Ihrer Betreuerin / ihrem Betreuer ausfüllen, unterschreiben und stempeln
- Übermitteln Sie das Formular zusammen mit einem Scan Ihres Visums oder Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels an die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen Sie nach einer Bestätigung
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Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung (§ 18 d AufenthG)
- Ausgefülltes Antragsformular für die ErstbeantragungExterner Link oder die VerlängerungExterner Link
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (beispielsweise Arbeitsvertrag, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
- Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
- EinverständniserklärungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
- Aufnahmevereinbarung/Hosting Agreement. Diese erhalten Sie auf folgendem Weg:
- Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an einer Forschungseinrichtung haben, kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung.
- Wenn Sie ein Stipendium erhalten oder anderweitig finanziert sind, kontaktieren Sie bitte die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte die folgenden Informationen bei:
- Scan Ihres Visums oder derzeitigen Aufenthaltstitels
- Finanzierungsnachweis