Das Internationale Büro ist Ihr Ansprechpartner für die Anbahnung und Pflege von Hochschulkooperationen mit internationalen Partneruniversitäten. Wir beraten zudem zu Fördermöglichkeiten bei der Etablierung von Partnerschaften.
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Phase 1: Planung
Sie möchten eine Internationale Hochschulkooperation etablieren? Kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Sie erhalten bei der Realisierung kompetente Unterstützung. Der im Folgenden skizzierte Ablauf ist verbindlich. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Realisierung.
In einem Auftaktgespräch mit dem Internationalen Büro
- stellen Sie uns die zukünftige Partnerhochschule und die Hauptansprechperson für die geplante Kooperation in Ihrem Fachbereich vor,
- klären wir mit Ihnen zentrale Gestaltungsfragen des Vertrags
- weisen wir Sie auf zu beachtende Punkte hin, insbesondere was den Austausch von Studierenden und Mitarbeitenden betrifft,
- beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und
- besprechen wir den weiteren Prozess bis zur Unterzeichnung des Vertrags.
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Phase 2: Abfassen und Unterzeichnen des Vertrags
Es folgen bei Bedarf weitere Beratungsgespräche durch das Internationale Büro. Den Kontakt zur Partnerhochschule in dieser Anbahnungsphase halten Sie selbst. Wenn alle Umsetzungsdetails geklärt und mit dem Internationalen Büro abgesprochen sind, kann der Kooperationsvertrag mit der Partnerhochschule unterschrieben werden. Beachten Sie dazu bitte auch die grundsätzlichen Unterschriftsregeln: jeder Kooperationsvertrag muss vom Präsidenten der Universität Jena unterzeichnet werden und muss vorab mit dem Internationalen Büro abgestimmt sein.
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Phase 3: Umsetzung
Beinhaltet die Hochschulkooperation den Austausch von Studierenden und Mitarbeitenden, beachten Sie bitte die Hinweise für die jeweilige Zielgruppe. Das Internationale Büro steht Ihnen auch über den gesamten Zeitraum der Vertragsgültigkeit beratend zur Verfügung.
Für Partnerbesuche stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Friedrich-Schiller-Universität zur Verfügung. Wenn Mitglieder des Präsidiums oder des Internationalen Büros die Partnerhochschule besuchen, binden wir Sie ein.
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Phase 4: Konsolidierung
Verträge werden grundsätzlich befristet abgeschlossen. Rechtzeitig vor einer anstehenden Verlängerung evaluieren wir mit Ihnen die Kooperation, um gegebenenfalls die Vertragsbestandteile anzupassen.
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Definition
Internationale Studiengangskooperationen (oft auch "Double Degree" genannt) werden auf der Grundlage eines etablierten Masterstudiengangs angeboten. Studierende sind im gleichen Fach eingeschrieben und unterliegen den gleichen studien- und prüfungsrechtlichen Bedingungen wie Studierende des zugrundeliegenden Studiengangs. Die Kooperation wird mit einer ausländischen Partnerhochschule abgeschlossen, deren Masterstudienangebot hinsichtlich der Qualifikationsziele kompatibel zu einem Jenaer Masterstudiengang ist und daher einen Austausch von Studierenden in einem oder zwei festgelegten Semester(n) mit gegenseitiger Anerkennung der erbrachten Studienleistungen erlaubt. Absolventen dieses Studienangebots erhalten von beiden Partnerhochschulen einen Masterabschluss. Hier finden Sie einige Beispiele.
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Phase 1: Planung
Möchten Sie eine Internationale Studiengangskooperation etablieren? Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Sie erhalten bei der Realisierung kompetente Unterstützung. Der im Folgenden skizzierte Ablauf ist verbindlich.
In einem Auftaktgespräch mit dem Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre und dem Internationale Büro
- stellen Sie uns Ihr Konzept und die Hauptansprechperson für die geplante Kooperation in Ihrem Fachbereich vor,
- klären wir mit Ihnen zentrale Gestaltungsfragen (Eckpunkte/Leitfragenpdf, 84 kbpdf, 84 kbpdf, 84 kb) und
- besprechen wir den Prozess/zeitlichen Ablaufpdf, 110 kbpdf, 110 kbpdf, 110 kb zur Etablierung des geplanten Studienangebots.
Je nach Planungsstand erhalten Sie bei diesem Gespräch weitere Dokumente und Handreichungen, die Ihnen die Anbahnung der Kooperation erleichtern:
- Planungshilfe
- detaillierter Prozessablauf
- Kontaktdaten von Ansprechpersonen in der Verwaltung
- Muster des Kooperationsvertrags.
Drittmittelanträge
Sollten Sie einen Drittmittelantrag (z.B. DAAD, Erasmus) stellen und dieser die Einrichtung einer internationalen Studiengangskooperation beinhalten, ist vor Antragstellung eine Befassung im Fakultätsrat und Rücksprache mit dem VP Lehre und Internationalen Büro erforderlich. Das Befürwortungsschreiben der Fakultät ist dem Internationalen Büro zur Begleitung der Antragstellung vorzulegen.
Kontaktaufnahme
Wir sind gespannt auf Ihre Ideen. Bitte kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Bitte schreiben Sie an: international@uni-jena.de und vplehre@uni-jena.de
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Phase 2: Umsetzung
Es folgen in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche durch das Büro der Vizepräsidentin und das Internationale Büro. Sie führen außerdem Gespräche mit spezifischen Ansprechpersonen in der Universitätsverwaltung, um die administrative Etablierung des Studienangebots umzusetzen. Diese Schritte und Ergebnisse halten wir mit Ihnen zusammen in der Planungshilfe, im Datenblatt zum Studienangebot und im Kooperationsvertrag fest.
Den Kontakt zur Partnerhochschule in dieser Anbahnungsphase halten Sie selbst. Wenn alle Umsetzungsdetails geklärt sind, kann der Kooperationsvertrag mit der Partnerhochschule unterschrieben werden und die Werbung für das Studienangebot beginnen. Beachten Sie dazu bitte auch die grundsätzlichen Unterschriftsregeln, denen zufolge Verträge vor Unterzeichnung durch den Präsidenten dem Internationalen Büro vorgelegt werden müssen.
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Phase 3: Start
Auch bei der Einführung des Studienangebots, also ab Beginn der Studienbewerbungen zum ersten Fachsemester und im ersten Durchgang, stehen Ihnen die Ansprechpersonen weiterhin zur Verfügung, um Ihrer Studiengangskooperation einen guten Start zu ermöglichen.
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Phase 4: Konsolidierung
Nach Etablierung der Studiengangskooperation bleiben wir mit Ihnen in Kontakt und stehen für Fragen zur Verfügung. Eine regelmäßige Evaluation der Kooperation wird Ihnen helfen, diese weiter zu entwickeln und ihre Potentiale auszuschöpfen.
Handelt es sich um eine Erasmus+ Partnerschaft auf Fachbereichsebene, kontaktieren Sie bitte Frau Jana Blumenstein im Bereich Auslandsstudium.