Gesetzesbücher sind wichtiges Werkzeug für die Rechtswissenschaft

Aufbaustudiengänge Rechtswissenschaft international

Informationen für internationale Studieninteressierte
Gesetzesbücher sind wichtiges Werkzeug für die Rechtswissenschaft
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Achtung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).

Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte im Studienangebot.

Informationen zu den Studiengängen

Wir bieten Ihnen die Studiengänge

Bewerben können Sie sich, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben und sich für ein Aufbaustudium zum deutschen Recht interessieren.

Zugangsvoraussetzungen

Sie müssen eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland besitzen. Bitte prüfen Sie in der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Aufbaustudiengänge unserer Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist ein erster akademischer Studienabschluss in Rechtswissenschaften, der mit dem deutschen Studienabschluss vergleichbar ist und mind. 65 % juristische Studienleistungen enthält.

Bewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) informieren sich bitte auf den allgemeinen Studieninformationsseiten.

Sprachvoraussetzungen

Für die Aufnahme des Fachstudiums müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich. Es werden nur folgende durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten Deutschprüfungen als gleichwertig anerkannt:

  • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
  • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mind. Prädikat "befriedigend")
  • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Wenn Sie noch die DSH-2-Prüfung ablegen müssen, können Sie eine bedingte Zulassung zum Studium beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Teilnahme an Deutschkursen mit einer Prüfung auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe (C1). Die bedingte Zulassung wird nur wirksam, wenn bis zur Einschreibung das DSH-2-Zertifikat (oder ein gleichwertiges Zertifikat) nachgewiesen wird.

Sie haben noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden ( z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 15.10. – 15.12.
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. – 15.06.
  1. Registrieren Sie sich auf der BewerbungsplattformExterner Link. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.
  2. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitten senden Sie keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform. Hinweise zur Bewerbung finden Sie in unserem Handbuchpdf, 1 mb.
  3. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren Status in der Bewerbungsplattform.
  4. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, beachten Sie bitte die Frist, in der Sie dieses Angebot in der Bewerbungsplattform annehmen sollen.
  5. Beachten Sie darin die weiteren Hinweise zur Immatrikulation. Erst mit dem Antrag auf Immatrikulation sollen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie mit Übersetzung in Papierform geschickt werden.

Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für die Aufbaustudiengänge in Rechtswissenschaft.Externer Link

Weitere wichtige Schritte

Bitte beachten Sie alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen

  • Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
  • Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
  • Visum beantragen
  • Einschreibung

 Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zu Visa, Krankenversicherung, Kosten, Serviceangeboten und vielem mehr erhalten Sie auf unserer FAQ Seite.

Hinweis

Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.

Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.

Wenn Sie zum kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an

Frau Cornelia Dwars im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros oder
Frau Christiane Fischer vom Studiendekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät.