Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen zur Annahme und Immatrikulation

z.B. Ist die Immatrikulation notwendig? Wie kann ich vom Studierenden- zum Promovierendenstatus wechseln?
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Foto: Pexels/Pixabay
  • Wer darf meine Promotion betreuen?

    Die folgenden Personen dürfen eine Promotion an der FSU Jena betreuen:

    • eine Professorin bzw. ein Professor,
    • eine Privatdozentin bzw. ein Privatdozent
    • eine Nachwuchsgruppenleiterin bzw. ein Nachwuchsgruppenleiter, wenn in einem externen Begutachtungsverfahren die wissenschaftliche Befähigung festgestellt wurde.

    Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakultät der FSU sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Zustimmung durch den Fakultätsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakultät erfolgen.

  • Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Promotion?

    Wenn Sie eine Individualpromotion anstreben, sollten Sie sich zunächst die Internetseiten des Fachbereichs anschauen, in dem Sie promovieren wollen. Suchen Sie dort nach einer Person, die sie betreuen kann und die in dem Fachgebiet Ihrer Promotion bereits geforscht hat oder aktuell forscht. Um die Forschungsschwerpunkte herauszufinden, lohnt es sich auch, sich die letzten Publikationen anzuschauen.

    Wenn Sie eine mögliche Betreuerin oder einen möglichen Betreuer gefunden haben, sollten Sie diese oder diesen kontaktieren und anfragen, ob die Bereitschaft besteht, Ihre Promotion zu betreuen. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, sollten Sie darin Ihre bereits erreichten akademischen Leistungen und Ihren Lebenslauf darstellen. Es sollte ersichtlich werden, wie Sie zum Forschungsprofil des Fachbereichs passen und wie Sie dies sinnvoll erweitern können. Wenn Sie sich vor Ort in Jena befinden, können Sie auch in die Sprechstunde der Betreuerin oder des Betreuers gehen, um sich persönlich vorzustellen.

  • Ich bin fachfremd, darf ich trotzdem in dem gewünschten Fach promovieren?

    Für die Annahme müssen Sie in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung vorweisen, in der Sie promovieren wollen. Falls Sie in einem Fach promovieren wollen, das nicht Ihrem Abschluss entspricht, überprüft die Fakultät Ihre fachlichen Voraussetzungen und kann unter Umständen Auflagen aussprechen.

  • Ist die Immatrikulation notwendig?

    Nein, die Immatrikulation ist optional. Für Promovierende gibt es keine Immatrikulationsfristen – Sie können sich jederzeit immatrikulieren.

  • Ich bin noch als Studentin oder als Student eingeschrieben. Wie kann ich mich für die Promotion immatrikulieren?

    Die Immatrikulation als Doktorand/in ist keine einfache Fortschreibung der Immatrikulation als Student/in. Sie müssen sich zunächst als Student/in exmatrikulieren und können sich danach als Doktorand/in wieder immatrikulieren. Für die Immatrikulation als Doktorand/in müssen Sie aber zunächst die Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakultät beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie auch ein Abschlusszeugnis, d.h. dass Sie den Prozess in der Regel erst starten können, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

    Wenn Sie den Antrag auf Annahme in Ihrer Fakultät abgegeben haben, erhalten Sie meist zwei bis drei Wochen später einen Annahmebescheid. Sobald Sie diesen haben, können Sie auch die Immatrikulation als Doktorand/in beantragen. Die Immatrikulation als Doktorand/in ist jederzeit möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich habe noch keine Finanzierung für meine Promotion gefunden. Kann ich trotzdem schon mit der Promotion beginnen?

    Sie können mit der Promotion auch beginnen, wenn Sie noch keine Finanzierung gefunden haben. Sie sollten sich allerdings bewusst sein, dass das Finden einer Finanzierung häufig mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und Sie in dieser Zeit auch für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Mögliche Optionen für die Finanzierung einer Promotion finden Sie auf dieser Seite.

  • Ich habe mich immatrikuliert und brauche eine Bescheinigung meines Studierendenstatus. Wie bekomme ich diese Studienbescheinigung?

    Melden Sie sich bitte mit Ihrem persönlichen Rechenzentrums-Kürzel (nach dem Muster „ab12cde“) bei FriedolinExterner Link an. Dort finden Sie auf der linken Seite den Punkt „Studienbescheinigungen“. Sie können dort die Studienbescheinigung für das jeweilige Semester ausdrucken.

    Falls Sie den Punkt „Studienbescheinigungen“ nicht sehen, prüfen Sie bitte, mit welcher Rolle Sie in Friedolin angemeldet sind. Die Rolle finden Sie in der oberen Leiste. Sie können die Studienbescheinigung nur sehen, wenn Sie in der Rolle „Student/in“ sind.

    Bitte beachten Sie: Die Studienbescheinigungen, die Sie in Friedolin erhalten, können Sie nicht als Nachweis für die Ausländerbehörde nutzen! Um einen Nachweis für die Ausländerbehörde zu erhalten, loggen Sie sich bitte bei doc-inExterner Link ein und wählen die Option „Downloads“. Dort finden Sie das „Certificate of doctoral status for immagration office“.

Kontakt

Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs

Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs "Zur Rosen", Raum Erdgeschoss
Johannisstraße 13
07743 Jena

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr