Projektförderung im Hinblick auf eine direkte Anbahnung der Einwerbung strukturierter Förderprogramme
Schematische Darstellung eines Netzwerks
Bild: Pixabay/Pete Linforth
Zielstellung der Förderlinie LIGHT Connect
Innerhalb der Profillinie LIGHT sollen strukturbildende Forschungs- und Lehrprogramme etabliert werden, die das Profil der Universität Jena maßgeblich prägen. Mit der Förderlinie LIGHT Connect sollen deshalb die Forschenden der Universität Jena unterstützt werden, das Themenspektrum der Profillinie kontinuierlich zu verbreitern. Damit soll die thematische Erneuerungsfähigkeit der Profillinie LIGHT gestärkt werden. Insbesondere soll die bestehende Spitzenforschung zu neuen Forschungsstrukturen verknüpft und Themenbereiche zwischen den Profillinien LIGHT, LIFE und LIBERTY vernetzt werden.
Förderinhalte
Die Forschenden der Profillinie können deshalb Mittel für die Anbahnung von Förderanträgen zur Etablierung neuer Forschungsstrukturen beantragen. Dabei liegt der Fokus auf der Unterstützung von Initiativen zur Einwerbung neuer strukturierter Förderprogramme, die bereits weit fortgeschritten sind, sodass die Einreichung einer Förderskizze innerhalb von höchstens 18 Monaten konkret geplant ist. Diesen Initiativen wird ein flexibel einsetzbares Budget für die Antragsvorbereitung zur Verfügung gestellt, damit diese eine Skizze für die Neueinrichtung eines koordinierten Förderprogramms (SFB, GRK, IRTG, FOR oder vergleichbar) einreichen. Die geförderten Initiativen sollen einen klaren Themenbezug zur Profillinie aufweisen und das geplante Antragstellerkonsortium soll mehrheitlich aus Wissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena bestehen. Beteiligt am Antragsvorhaben sollen Wissenschaftler aus mehreren Arbeitsgruppen der Friedrich-Schiller-Universität Jena sein.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Vorschlagseinreichung (siehe unten)!
Förderumfang
Bis zu 20.000 € je Initiative (in begründeten Fällen auch höhere Förderbeträge möglich).
Vorschlagseinreichung
Anträge sollten von den Initiatoren des geplanten koordinierten Förderprogramms gestellt oder mindestens durch eine Stellungnahme unterstützt werden. Im Antrag oder der Stellungnahme soll klar dargestellt werden, welches koordinierte Förderprogramm geplant ist und wie die beantragten Mittel die Antragstellung für das koordinierte Förderprogramm wesentlich unterstützen. Dabei sollte auch ein Zeitplan umrissen werden, der eine Antragstellung für das koordinierte Förderprogramm nach spätestens 18 Monaten vorsieht.
Weitere Informationen zur den Modalitäten der Vorschlagseinreichung finden Sie auf der vorherigen Seite: