Gäste

Kurzzeitgäste, internationale Praktikant/innen, Freemover

Erasmus+ Internships, Freemover
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Foto: pch.vector_Freepik

Sonstige Gastaufenthalte

Kurzzeitgäste, internationale studentische Praktikant/innen und Freemover, die nur für einen kurzen Zeitraum an der Universität Jena zu Gast sind und auch nicht immatrikuliert werden können, wenden sich bitte an Ihren gastgebenden Fachbereich

Sollten Sie sich trotzdem unsicher sein, an wen Sie sich wenden sollen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen, den richtigen Ansprechpartner für Ihren Aufenthalt an der Universität Jena zu finden.

Wichtige Informationen für den gastgebenden Fachbereich für die Planung und Durchführung des Aufenthalts

  • Vor der Anreise
    •  Abschluss einer Vereinbarung für Gäste, in der die jeweiligen Ansprechpartner und Aufenthaltsdetails, Rechte und Pflichten des Gastes und der gastgebenden Einrichtung definiert werden.
    • Sonderform 1: Traineeship Agreement des jeweiligen Programms bei Traineeships im Rahmen von ERASMUS+ oder LEONARDO; diese bedürfen nicht der Erteilung des Einvernehmens durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 15 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung
    • Sonderform 2: Institut zahlt Gast ein Stipendium aus Drittmitteln. Hierfür ist neben der Vereinbarung auch ein Stipendienvertrag, der klarstellt, ob Reisekosten (ggf. bis zu welcher Höhe) separat erstattet werden, auszufüllen und dem Dezernat Finanzen zuzuleiten.
    • ggf. Einladung für die Erteilung eines Einreisevisums auf dem Briefkopf des gastgebenden Bereichs mit Daten der/des Eingeladenen, Aufenthaltszeitraum, Inhalt des Aufenthalts, Ansprechperson, Finanzierung
    • ggf. Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bei längeren Aufenthalten. Siehe auch: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthaltExterner Link
    • Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft (z. B. Hotels, Hostels, Ferienwohnung. Eine Unterbringung in den Gästehäusern der Universität Jena ist in der Regel nicht möglich. Für die Wohnungsvergabe in den Gästehäusern ist eine Kontaktperson am Institut nötig, auch um bei eventuellen Mietrückständen nachfragen zu können. In den Wohnhäusern des Studierenden­werkes werden generell nur an Thüringer Hochschulen immatrikulierte Studierende untergebracht.) 
    • Absicherung der Finanzierung des Aufenthalts durch den Gast
    • Festlegung einer am Fachbereich tätigen Ansprech- und ggf. Begleitperson für den Gast für die Zeit vor dem und während des Aufenthalts. Dabei Sprachkenntnisse (Deutsch für Ämterbesuche) beachten.
  • Zu Beginn des Aufenthalts
    • Ggf. Abholung vom Bahnhof, Begleitung zur Unterkunft und zu Ämtern und Behörden
    • Anmeldung im Einwohnermeldeamt des Wohnorts ab 1 Woche Aufenthalt, falls Jena siehe: https://service.jena.de/online-terminExterner Link 
    • Krankenversicherung
    • Bank
    • ggf. Ausländerbehörde des Wohnorts
    • Sicherstellung eines für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültigen und die Art des Aufenthalts angemessenen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes durch den Gast (eine Prüfung durch den Gastgeber und der Abschluss bei einer deutschen Versicherung wird empfohlen). Im Schadensfall ist diese Versicherung zu kontaktieren. Sollte es bei der Anerkennung von Haftungsansprüchen zu Problemen kommen, ist das Rechtsamt der Universität Jena hinzuzuziehen.
    • Belehrung zur guten wissenschaftlichen Praxis, ggf. Sicherheitsbelehrung (insbes. bei Arbeiten im Labor)
    • Unterstützung bei der Beantragung eines Gastlogins beim Rechenzentrum
    • Beratung zum Erwerb eines Monatstickets bei den lokalen Nahverkehrsverbünden (Erwerb des Semestertickets ist nur für an der Uni Jena immatrikulierte Studierende möglich). Siehe z. B.: https://www.nahverkehr-jena.de/tickets.htmlExterner Link
    • Beratung zum Erwerb einer Kopierkarte
    • Hinweis auf die Sprachkursangebote des Universitäts-Sprachenzentrums (Gästetarif) oder die Möglichkeit der GasthörerschaftExterner Link (Besuch von Lehrveranstaltungen gegen Gebühr)

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