-
Warum ins Ausland?
Ein Auslandsstudium ist immer mit einem gehörigen Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung verbunden. Doch diejenigen, die den Aufwand nicht scheuen, werden fast immer mit unvergesslichen und prägenden Erfahrungen, Eindrücken und Erlebnissen belohnt!
Neben der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse stellt ein Auslandsaufenthalt eine fachliche und persönliche Herausforderung, aber auch Bereicherung dar. Das Leben in einem fremden Land bzw. einer fremden Kultur erweitert und bereichert den persönlichen Horizont und öffnet neue Wege. Der berufsqualifizierende Aspekt spielt in aller Regel eine ebenso große Rolle wie der Erwerb von fachlichen Zusatzqualifikationen, die den beruflichen Erfolg ebnen.
-
Wie kann ich mich bewerben?
Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten, ein Studium im Ausland zu organisieren:
- Teilnahme an Austauschprogrammen der Universität Jena: Im Rahmen des ERASMUS+ Programms der Europäischen Union vermittelt die Friedrich-Schiller-Universität zahlreiche Studienplätze im Ausland. Diese Plätze sind jedoch fachrichtungs- und länderspezifisch; konkrete Informationen erhalten Sie hier. Auch über Austauschprogramme in andere Regionen, z.B. Asien, Nordamerika, Südamerika oder Osteuropa können Sie sich hier informieren.
- Selbstständige Bewerbung an der gewünschten Hochschule im Ausland: Nach Abforderung entsprechender Bewerbungsunterlagen bewerben Sie sich form- und fristgemäß bei der ausländischen Hochschule. Gleichzeitig kümmern Sie sich um die Finanzierung. Dies setzt voraus, dass Sie sich über das Hochschulsystem des Gastlandes, über Studiengänge und Zulassungsmodalitäten informiert haben. Hilfreich sind hierbei die Länderstudienführer des DAAD, detaillierte Informationen über verschiedene Hochschulen erhalten Sie im Internet.
- Bewerbung um ein Stipendium bei einer Mittlerorganisation: Es gibt Organisationen, die bei erfolgreicher Stipendienbewerbung einen Studienplatz vermitteln. Dies ist bei einigen Programmen des DAAD der Fall, aber zum Beispiel auch bei der Fulbright-Kommission (USA-Stipendien). Die meisten Stipendienprogramme setzen aber voraus, dass man den Auslandsaufenthalt selbst vorbereitet. Ein Verzeichnis solcher Organisationen finden Sie in der jährlich erscheinenden Broschüre des DAAD "Studium, Forschung, Lehre im Ausland: Förderungsmöglichkeiten für Deutsche" (erhältlich im AAA).
-
Wann kann ich ins Ausland gehen?
Der beste Zeitpunkt für einen längeren Aufenthalt ins Ausland zu gehen, ist in der Regel das 5. und/oder 6. Fachsemester in grundständigen Studiengängen oder im 2. und 3. Master-Semester. Zu bedenken ist immer, dass man nach dem Auslandsaufenthalt wieder in den deutschen Studienalltag einsteigen muss. Dies gilt insbesondere in Hinsicht auf ausstehende Prüfungen.
Wenn Sie, wie die meisten Studierenden, einen Teil Ihres Studiums (ein oder zwei Semester) im Ausland absolvieren möchten, sollten Sie zunächst mit dem Studium in Deutschland beginnen und erst dann ins Ausland gehen, wenn Sie einen groben Überblick über Ihr Fachgebiet gewonnen haben, also etwa nach den ersten zwei Studienjahren. Möglich ist auch ein Aufbau- oder Vertiefungsstudium im Ausland nach einem abgeschlossenen Studium an einer deutschen Hochschule.
-
Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfristen für einen Auslandsstudienaufenthalt in Europa im Rahmen des ERASMUS+ Programms finden Sie unter Informationen zur ERASMUS+ Bewerbung.
Für Studienaufenthalte weltweit variieren die Bewerbungsfristen abhängig von den Partnerländern. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die Bewerbungsmodalitäten zu Programmen für Auslandspraktika sind hier aufgelistet.
Bezüglich der finanziellen Förderung eines Auslandsaufenthaltes lohnt es sich die Seite Fördermöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt zu besuchen. Hier finden Sie ebenso die Fristen zur Beantragung etwaiger Stipendien, Zuschüsse, etc.
-
Wohin kann ich gehen?
Im Prinzip können Sie überall hingehen. Europaweit finden Sie alle Austauschplätze im ERASMUS+ Programm hier. Weltweit sind alle Partneruniversitäten der Universität Jena hier aufgelistet. Sollte Ihr Wunschland nicht dabei sein, können Sie auch alternative Wege wählen, um ins Ausland zu gehen. Informationen dazu finden Sie unter Weitere Formen des Auslandsaufenthaltes.
-
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?
Die meisten Programme schreiben eine Mindestdauer und eine Höchstdauer für den Auslandsaufenthalt vor. Generell ist es möglich, für 1 oder 2 Semester im Ausland zu studieren, je nach Programm und je nach Kapazitäten. Zum Teil wird die Entscheidung über die Dauer des Auslandsaufenthaltes auch durch das Hochschulsystem des Gastlandes bestimmt (Semester vs. Trimester). All dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Im Falle von Stipendien bewirbt man sich in den meisten Fällen um konkrete Zeiträume, also um Semester- oder Jahresstipendien, bspw. 1 oder 2 Semester. Sonderprogramme, wie bspw. zur Anfertigung von Abschlussarbeiten, sind meist auf eine bestimmte Anzahl von Monaten limitiert.
-
Wo erhalte ich Informationen?
Einen ersten Überblick über Studienmöglichkeiten im Ausland bieten die Internetseiten des Internationalen Büros der Universität Jena. Dort finden Sie sowohl eine Übersicht über die universitären Austauschprogramme als auch Antworten auf allgemeine Fragen zum Auslandsstudium/-praktikum.
Es empfiehlt sich ebenfalls, die Seiten der verschiedenen Stipendienorganisationen wie DAAD, Fulbright Kommission und die BAföG-Seiten des BMBF zu konsultieren. Auf den Seiten des DAAD finden sich neben den Stipendienprogrammen des DAAD auch allgemeine Informationen zum Auslandsstudium sowie Links zu und Hinweise auf andere Organisationen.
-
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Je nach Land und Dauer des Studienaufenthaltes unterscheiden sich die Kosten eines Auslandsaufenthaltes. Sie sollten jedoch auf keinen Fall unterschätzt werden, da das Auslandsstudium in den meisten Fällen wesentlich teurer sein wird als die Kosten in Deutschland. Es sind nicht nur die Lebenshaltungs- und Reisekosten aufzubringen, oftmals sind auch Studiengebühren und zusätzliche Krankenversicherungen zu zahlen. Mit Ihrer Entscheidung, ins Ausland zu gehen, sollten Sie zeitgleich auch über Ihre Möglichkeiten der Finanzierung nachdenken.
Innerhalb der gängigen Austauschprogramme entfallen für die Studierenden in der Regel evtl. anfallende Studiengebühren an der ausländischen Hochschule. Zudem kann man, je nach Programm, Zuschüsse und Stipendien beantragen (z.B.PROMOS, DAAD, Fulbright). Warten Sie nicht bis zu einer Studienplatzzusage o.Ä., da es dann bereits zu spät sein wird, sich für bestimmte Stipendien zu bewerben.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten sind neben den genannten Möglichkeiten auch Auslands-BaföG oder der Bildungskredit. Auch eine Eigenfinanzierung ist denkbar.
Wichtig!!! Kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 15 Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt, um die Finanzierung. -
Benötige ich besondere Sprachkenntnisse?
Die meisten Austauschprogramme wie auch die Stipendienprogramme fordern von Studierenden Kenntnisse der jeweiligen Landessprache. Diese müssen entweder bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes nachgewiesen werden oder sogar bereits bei der Bewerbung vorliegen.
In einigen Fällen, insbesondere für ein Studium in Übersee, sind Sprachtests (TOEFL; IELTS) nötig, die zumeist nachgereicht oder spätestens bei Bewerbung an der ausländischen Hochschule vorhanden sein müssen. Diese Sprachtests sind in der Regel kostenpflichtig.
Innerhalb des ERASMUS+ Programms genügt der Nachweis von einem B1- bzw. B2-Level (CERF) der jeweiligen Landessprache oder in Englisch, da es an vielen europäischen Partneruniversitäten ein breitgefächertes englischsprachiges Lehrangebot gibt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen ERASMUS+ Koordinator*innen der Fakultäten und Fachbereiche.
-
Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt?
Die Art und der Umfang der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Jena hängen im Wesentlichen von der Art des Auslandsaufenthaltes ab. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass sich die Anerkennung in staatlichen Studiengängen wie auch in straff organisierten Studiengängen eventuell schwieriger gestalten kann. Dies muss aber nicht die Regel sein. Für eine reibungslose Anerkennung ist eine detaillierte Absprache mit den Verantwortlichen im Institut/in der Fakultät über Ihre gewünschte Kurswahl vor Abreise notwendig (Learning Agreement/Lernvertrag).
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen nehmen die entsprechenden Prüfungsämter in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Institut/in der Fakultät der deutschen Heimathochschule vor.
Sollte die Anerkennung problematisch werden, bedenken Sie immer: Das Auslandsstudium bringt neben der Anerkennung der Scheine auch unschätzbare Erfahrungen und zusätzliche fachliche Qualifikationen mit sich!
-
Muss ich mich krankenversichern?
Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist unerlässlich. Deutsche gesetzliche Krankenkassen, Ersatz- und auch Privatkassen leisten im Rahmen des normalen Versicherungsschutzes keine Erstattung der im Ausland angefallenen Krankheitskosten. (Ausnahme: Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU). Ob eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse, eine private Auslandskrankenversicherung oder eine von der ausländischen Universität angebotene Versicherung günstig ist, lässt sich oftmals nur durch einen konkreten Vergleich aller Angebote ermitteln.
Hilfreiche Informationen entnehmen Sie bitte den Länderstudienführern des DAAD.
-
Benötige ich eine Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis?
Für viele Länder außerhalb Europas benötigen Sie eine Einreise-, Studien- oder Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen Sie in jedem Fall vor der Einreise bei den zuständigen Konsularvertretungen selbst einholen. Bitte beachten Sie, dass längere Warte- und Bearbeitungszeiten eine rechtzeitige Beantragung erfordern.
Internationale Studierende beachten Sie bitte folgende wichtigen Hinweise
zu Ihrem Aufenthaltstitel:
1.) Kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ausländerbehörde (ABH) ca. 6-8 Wochen vor Abreise, um Ihren geplanten Auslandsaufenthalt von 1-2 Semestern anzumelden. Senden Sie möglichst hierbei bereits eine Aufnahmebescheinigung (z.B. Zulassung) der gastgebenden Einrichtung mit und machen Sie Angaben zu Ihrer Person und zum geplanten Aufenthalt (Daten des Studierenden, geplante Aufenthaltsdauer, geplanter Aufenthaltsort / Land, Kopie des aktuell gültigen Aufenthaltstitels (AT), der noch die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gültig sein muss; ist die AT-Gültigkeit kürzer, muss 6-8 Wochen vor Abreise noch eine Verlängerung beantragt werden).2.) Erhält man seitens der ABH eine Wiedereinreisebescheinigung, ist die Wiedereinreise auch ohne neu beantragtem Einreisevisum möglich.
3.) Falls die zuerst geplante Aufenthaltsdauer im gleichen oder in einem anderen Land verlängert werden soll, muss ebenfalls die ABH rechtzeitig informiert werden. Kurzbesuche zwischen zwei Auslandsaufenthalten genügen für eine AT-Aufrechterhaltung jedenfalls nicht. Bei Wiedereinreise vor Ablauf der 6 Monate müsste im Anschluss ein längerer Deutschlandaufenthalt (Studienfortsetzung für mindestens 1 Semester) erfolgen. Empfohlen wird daher, die AT-Verlängerung von vornherein für die gesamte Zeit (12 Monate) zu beantragen, sofern die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise alle vollständig vorliegen.