PROMOS - Gruppenreisen oder Wettbewerbsreisen:
Studentische Gruppenreisen können NUR von einem*einer Hochschullehrer*in beantragt werden
Stipendienleistungen
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten durch Zahlung einer Pauschale pro Teilnehmer*in und Tag. Die Höhe der Pauschalen beträgt für Reisen:
- 45€ / Teilnehmer / Tag
Bitte beachten Sie, dass je nach Anzahl und Qualität der Anträge Gruppenreisen auch nur zu einem Teil der beantragten Summe gefördert werden können.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Beendigung des Aufenthaltes auf Basis der finalen Abrechnung (siehe Exkursionsrichtlinienpdf, 1 mb).
Laufzeit
Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage, wobei die Reisen auch länger dauern dürfen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Studienreisen und Wettbewerbsreisen deutscher Studierendengruppen können weltweit gefördert werden. Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an Partnerhochschulen. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftler*innen zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden. Bei Wettbewerbsreisen sollte der Wettbewerb zwischen den Studierenden im Mittelpunkt der Reise stehen.
Gruppen von Studierenden ab dem ersten Semester, die an der Universität Jena voll immatrikuliert sind, können unter Leitung eines Hochschullehrenden gefördert werden. Einzelne promovierende Interessenten können nach Absprache Teilnehmer*in der Gruppenreise sein.
Teilnehmen können regulär eingeschriebene Studierende und Doktorand*innen deutscher Hochschulen,
a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
b.) die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem
Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.deExterner Link)
c.) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, wenn sie in einem Studiengang an einer
deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule
zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren.
Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Bewerbungsunterlagen
Antragsberechtigt sind Hochschullehrende der Universität Jena. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:
- Antragsformular pdf, 3 mb mit Finanzierungsplan
- Teilnehmerlistepdf, 213 kb
- Begründungsschreiben und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche. Allgemein gehaltene Angaben (z.B. Besuch von Museen und Universitäten) reichen nicht aus.
- Zeitplan (tabellarischer Ablauf)
- Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmer*innen an der Universität Jena. Sprachkenntnisse des Gastlandes sollten bei verbreiteten Sprachen vorhanden sein, bei selteneren Sprachen sind Grundkenntnisse wünschenswert, aber nicht Voraussetzung.
- Kontaktnachweise von ausländischer Seite, z.B. Einladungen, Bestätigung der Programmpunkte. Kooperationsvereinbarungen reichen als Kontaktnachweis nicht aus.
Bewerbungstermine:
01.05. für Auslandsaufenthalte ab 01.07. bis 31.12. des laufenden Jahres
01.11. für Auslandsaufenthalte ab 01.01.bis 30.06. des folgenden Jahres
(Bei sehr frühzeitigen Planungen kann auch ein vorheriger Bewerbungstermin genutzt werden)
Bitte reichen Sie die vollständige Anträge per E-Mail in einer PDF-Datei ein: promos@uni-jena.de