Doktorhut mit Arbeitsvertrag

Promovierende mit Arbeitsvertrag an der Universität Jena

Informationen zur Promotion als wiss. Mitarbeiter/in an der Universität Jena
Doktorhut mit Arbeitsvertrag
Foto: Graduierten-Akademie

Wir freuen uns, dass Sie eine Zusage für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena erhalten haben und im Rahmen dieser Anstellung promovieren werden. Wir wünschen Ihnen einen guten Start an Ihrem Institut und in der Stadt Jena!

Der Beginn einer Promotion als wissenschaftliche/r Beschäftigte/r ist leider auch mit ein paar "Wegen" verbunden, die Sie gehen müssen. Wir möchten Ihnen helfen, dass daraus kein Dschungel wird. Auf dieser Seite finden Sie hierzu Informationen.

Vor der Ankunft in Jena

  • Zusage der Stelle

    Der erste Schritt auf Ihrem Weg zur Promotion als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter ist die Zusage einer Stelle durch die Universität. Falls Sie noch auf Stellensuche sind, finden Sie hier Informationen, wie Sie sich auf Stellen als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in bewerben können.

  • Betreuungsvereinbarung abschließen

    Der nächste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Promotion als wissenschaftliche/r Beschäftigte/r an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist die schriftliche Vereinbarung über die Betreuung Ihrer Promotion, die sogenannte Betreuungsvereinbarung. Diese schließen Sie mit der Professorin, die Ihre Vorgesetzte ist, bzw. dem Professor, der Ihr Vorgesetzter ist.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Arbeitsvertrag vorbereiten

    Wenn Sie für die Besetzung einer Stelle ausgewählt wurden, dann wird das Institut, an dem Sie die Stelle antreten werden, einen Einstellantrag vorbereiten. Diesen müssen Sie unterschreiben und an das Institut zurückschicken. Das Institut wird den Antrag daraufhin beim Personaldezernat der Universität Jena einreichen. Das Personaldezernat wird Sie dann kontaktieren und informieren, welche Unterlagen für Ihre Einstellung benötigt werden. Den Arbeitsvertrag können Sie nach Ihrer Ankunft in Jena beim Personaldezernat unterschreiben.

  • Visum und Einreise (nur Promovierende aus Nicht-EU-Ländern)

    Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem HeimatlandExterner Link ein Visum beantragen.

    Sofern Ihr Aufenthalt der Durchführung eines Forschungsvorhabens dient, können Sie ein Visum zum Zwecke der Forschung beantragen. Dazu benötigen Sie eine Aufnahmevereinbarung. Diese wird – nach der Prüfung der Voraussetzungen – durch das "Dezernat 5 – Personal" ausgestellt.

  • Krankenversicherung

    Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, werden Sie über den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dazu müssen Sie ggf. vorab bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl einen Mitgliedsantrag stellen (z.B. TKExterner Link, AOKExterner Link oder BarmerExterner Link) und dabei Ihren zukünftigen Arbeitgeber angeben. Die Krankenkasse wird Ihnen dann eine Bescheinigung schicken, die Sie im Personaldezernat einreichen, wenn Sie dort Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben.

    Einen Überblick über gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland erhalten Sie hierExterner Link. Für internationale Wissenschaftler/innen bietet EURAXESS weitere InformationenExterner Link zur Krankenversicherung und weiteren Sozialversicherungen in Deutschland.

  • Eine Wohnung finden

    Sie sollten sich rechtzeitig um eine Wohnung in Jena kümmern. Internationale Promovierende haben die Möglichkeit, sich für einen Platz in einem der drei Gästehäuser der Universität zu bewerben. Informationen zu den Gästehäusern finden Sie hier.

    Promovierende mit Arbeitsvertrag können sich auch an der Universität immatrikulieren, wenn sie einen Vertrag mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als 65 % haben. Immatrikulierte Promovierende können sich für einen Wohnheimplatz bewerbenExterner Link.

    Weitere Informationen zum Thema "Wohnen in Jena" finden Sie hier.

  • Zusammenstellung erforderlicher Dokumente

    Für die Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es erforderlich, dass Sie per­sönliche Dokumente zusammenstellen, die Sie auch im Original bei sich haben sollten. Eine Übersicht über diese Dokumente finden sie hier.

Nach der Ankunft in Jena

  • Wohnsitzanmeldung

    Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Jena müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anmelden. Die Anmeldung erfolgt im BürgerserviceExterner Link. Für die Anmeldung benötigen Sie ein Ausweisdokument und eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten. Um sich anzumelden, müssen Sie vorab einen Termin beim BürgerserviceExterner Link vereinbaren.

  • Bankkonto eröffnen (nur Promovierende aus dem Ausland)

    Wenn Sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeiten, ist es sinnvoll, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Es gibt in Jena eine Reihe von Banken, bei denen Sie ein Konto haben können, die sich jeweils im Angebot, Service sowie den Kontoführungsgebühren unterscheiden. Für die Eröffnung eines Kontos benötigen Sie ein Ausweisdokument und die Meldebescheinigung der Stadt (siehe Wohnsitzanmeldung). Nicht-EU-Bürger benötigen außerdem einen Aufenthaltstitel bzw. ein Visum.

  • Arbeitsvertrag unterschreiben

    Bitte kontaktieren Sie das Personaldezernat und vereinbaren Sie einen Termin zum Unterschreiben Ihres Arbeitsvertrages und zur Einreichung aller weiteren Unterlagen. Eine Übersicht und Erklärung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

    Wenn Sie Fragen zum Einstellprozess und zum weiteren Ablauf haben, zögern Sie bitte nicht, diese Fragen gemeinsam mit der Personalsachbear­beiterin bzw. dem Personalsachbearbeiter zu besprechen. Das hilft, Fehler und Missverständnisse zu vermeiden und Ihnen einen reibungslosen Start zu ermöglichen.

    Wichtig: Sie dürfen Ihre Beschäf­tigung erst dann aufnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag im Personaldezernat unterschrieben haben! Dies muss spätes­tens am Tag des geplanten Vertragsbe­ginns erfolgen. Eine spätere Unterschrift hat zur Folge, dass Ihr Vertrag auch erst später beginnen kann.

  • Beantragung eines Aufenthaltstitels (nur Promovierende aus Nicht-EU-Ländern)

    Internationale Promovierende, die nicht aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Den Antrag sollten Sie möglichst 12 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums einreichen. Die Antragstellung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Informationen zur Antragstellung und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der AusländerbehördeExterner Link.

  • Annahme als Doktorand/in beantragen

    Den Status "Doktorandin" bzw. "Doktorand" erhalten Sie durch die Annahme durch eine der Fakultäten der Universität Jena. Dafür müssen Sie sich zunächst im Onlineregistrierungsportal doc-inExterner Link anmelden. Dort finden Sie den "Antrag auf Annahme als Doktorand/in". Bitte reichen sie diesen im Dekanat Ihrer Fakultät ein.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Immatrikulation (optional)

    Auch als wissenschaftliche/r Beschäftigte/r haben Sie die Möglichkeit, sich zu immatrikulieren. Die Immatrikulation ist nicht verpflichtend, bietet aber eine Reihe von Vorteilen. Sie ist allerdings nur möglich, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von maximal 26 Wochenstunden (65%) haben.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • IT-Service

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Schiller-Universität Jena erhalten einen Account des Universitätsrechenzentrums. Dieser beinhaltet:

    Diesen Account müssen Sie noch – nachdem Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben – durch den IT-Service der Universität freischalten lassen. Dafür genügt es, wenn Sie eine E-Mail an itservice@uni-jena.de mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum schicken und um Aktivierung Ihres Accounts bitten.

  • thoska / Campuskarte

    Die thoska (Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte) ist eine multifunktionale Campus-Karte, mit der Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität Jena ausweisen, die Bibliothek nutzen, kopieren, scannen und bargeldlos in den Mensen und Cafeterien bezahlen können. Die thoska können Sie nach dem Unterschreiben Ihres Arbeitsvertrages beim Thoska-Büro beantragen.

  • Familie / Kinderbetreuung

    Für Promovierende mit Arbeitsvertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind betreuen zu lassen: In einer Kindertagesstätte oder durch eine Tagesmutter sowie in der flexiblen Kinderbetreuung auf dem CampusExterner Link oder durch einen Babysitter. Falls Sie Fragen zur Kinderbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an das Familienbüro der Universität Jena.

  • Qualifizierungsangebote

    Alle Promovierenden an der Universität Jena haben die Möglichkeit, an Kursen und Workshops zur Weiterqualifizierung teilzunehmen. Sie finden die Qualifizierungsangebote der Graduierten-Akademie und der Universität Jena auf dieser SeiteExterner Link.

International Tutoring Service für Promovierende und Postdocs

Die Graduierten-Akademie bietet für internationale Promovierende und Postdocs einen kostenlosen Tutoring-Service für die außerfachliche Betreuung und Begleitung in Jena.

  • Bei welchen Anliegen kann mir der Tutoring-Service helfen?
    • Fragen zu Einreise und Aufenthalt (Visa-Fragen, Bürgerservice, Ausländer­behörde)
    • Orientierung in der Stadt und an der Universität (Suche der richtigen Ansprech­partner)
    • ersten Schritten an der Universität Jena (Annahme als Promovierende/r, Immatrikulation,
      Multimediazentrum, Rechenzentrum, Bibliothek)
    • Promotion mit Kind (Fragen zu Kinderbetreuung, Kindergarten und Schule)
    • Fragen und Problemen des Alltags (Wohnungssuche, Banken, Versicherungen)
  • Wer sind die Tutorinnen und Tutoren?
    Gruppenbild des Tutoring Service
    Gruppenbild des Tutoring Service
    Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

    Die internationalen Tutorinnen und Tutoren der Graduierten-Akademie promovieren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Sie sprechen Englisch und Deutsch und einige weitere Sprachen.

  • Wie kann ich den Tutoring-Service kontaktieren?

    Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an ga-tutor@uni-jena.de. Ihr Ansprechpartner ist Dr. Alexander Schwarzkopf.

Kontakt

Beratung in der Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs
Beratung in der Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Für alle Fragen, die Ihren Arbeitsvertrag betreffen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Für alle anderen Fragen können Sie sich an die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs wenden. Dies können beispielsweise Fragen zu den folgenden Themen sein:

  • Promotionsverlauf,
  • Orientierung an der Universität und in der Stadt,
  • International Tutoring Service,
  • Serviceangebote der Universität.

Sie finden die Anlaufstelle im Erdgeschoss des Hauses für den wissenschaftlichen Nachwuchs (gegenüber der Cafeteria des Studierendenwerks) in der Johannisstraße 13.

Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs

Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs "Zur Rosen", Raum Erdgeschoss
Johannisstraße 13
07743 Jena

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr