Die ERASMUS+ Förderung beinhaltet:
- den Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule. Versicherungskosten, studentische Sozialbeiträge und Kosten für den Gebrauch von Lehrmaterialien zählen jedoch nicht als Studiengebühren.
- einen finanziellen Zuschuss, das ERASMUS+ Stipendium. Förderungsfähig ist ein Aufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten. Die ERASMUS+ Förderung wird nach Ländergruppen ausgezahlt und ist damit abhängig von den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes.
Die monatliche Regelförderung* beträgt für das Jahr 2024/25:
Ländergruppe 1: 600 Euro |
Ländergruppe 2: 540 Euro |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Großbritannien | Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, lettland Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Zypern |
Genaue Informationen finden Sie in unserem Wegweiser zum Erasmus+ Stipendium.
* Aufgrund begrenzter Mittelzuweisungen seitens der EU wird für einsemestrige Aufenthalte eine maximale Förderung von 4 Monaten vergeben und bei zweisemestrigen Aufenthalten entsprechend für 8 Monate.
Es ist möglich, dass in einigen Fällen nicht alle Aufenthaltsmonate gefördert werden können. Die genaue Berechnung der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden und kann daher erst kurzfristig berechnet werden. Nominierte ERASMUS+ Studierende können die genaue Höhe ihrem Förderungsbescheid entnehmen.
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Zusatzförderung
Erasmus fördert die Nachaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit geringeren Chancen eine zusätzliche Förderung erhalten.
1. Zusatzförderung nachhaltiges Reisen (Green Travel)
Für nachhaltiges Reisen haben Sie die Möglichkeit bis zu 6 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
„Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:
- Fahrrad
- Bus
- Fahrgemeinschaft im Auto
- Zug
- Andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fuß)
2. Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
eilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/ Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:
- Erwerbstätige Studierende:
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate im Vorfeld zum Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobilies Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
- Studierende mit Kind/ern:
Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen
- Studierende mit chronischer Erkrankung:
Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
- Studierende mit Behinderung:
Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.
Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Der entsprechende Link zur Website des DAAD wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
Studierende der Zielgruppe haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.
Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus+-Platz) beim Internationalen Büro melden.
Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.
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Mehrfachförderung durch ERASMUS+
Mehrfachförderung durch ERASMUS+:
Seit dem akademischen Jahr 2014/15 können Studierende mehrfach am ERASMUS Programm teilnehmen. Dabei stehen Ihnen pro Studienabschnitt (BA, MA, PhD) 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht insgesamt maximal 3 (Studienabschnitte) x 12 (max. Dauer)= 36 Monate.
Studierende, deren Studiengänge nicht in Bachelor und Master unterteilt sind, können ebenfalls in vollem Umfang die neue Mehrfachförderung bei ERASMUS+ in Anspruch nehmen (Staatsexamen - PhD). Bis zum ersten Abschluss stehen den Studierenden 24 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht einer Förderungsdauer von 1 (erster Studienabschnitt) x 24 (max. Dauer) plus 1 (zweiter Studienabschnitt) x 12 (max. Dauer)= 36 Monate.
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ERASMUS+ und BAföG
Die ERASMUS+ Studienmobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 monatlich auf das Auslands-BAföG angerechnet. Es ist ratsam, sich auf den Internetseiten unter www.bafög.deExterner Link über etwaige Änderungen bei der Anrechnung von Stipendien auf das BAföG zu informieren. Es wird zudem angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.