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Wegweiser ERASMUS+ Stipendium

Weiterführende Informationen zum Stipendium
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Foto: Robert Rademacher

Das ERASMUS+ Stipendium

  • kann von Bachelor-, Master- und PhD-Studierenden beantragt werden, wenn sie durch die*den zuständige*n Fachkoordinator*in bzw. Betreuer*in Ihrer Promotion nominiert worden sind (gilt auch für BAföG-Empfänger*innen),
  • schließt eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme aus, da Doppelförderung nicht möglich ist
  • wird nach Ländergruppen gestaffelt, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und der endgültigen Teilnehmendenzahl gewährt und in mehreren Raten ausgezahlt.
  • Die Berechnung des Stipendiums erfolgt gemäß den EU-Richtlinien.
  • Den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz müssen Sie selbständig abschließen.
  • Das Stipendium ist ganz zurückzuzahlen, wenn gegen die ERASMUS+ Regeln verstoßen wird, Falschangaben gemacht wurden, der Auslandsaufenthalt nicht angetreten wird oder die einzureichenden Unterlagen nicht fristgerecht abgegeben werden und/oder teilweise, wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig abgebrochen oder verkürzt wird. Eine Förderung unter 3 Monaten Aufenthaltsdauer im Ausland ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Der Antrag ist ab 01. Juli online unter Formulare verfügbar und muss im Internationalen Büro, bis 01.08. für das Wintersemester und bis 15.12. für das Sommersemester, eingereicht werden. Doktorand*innen können Anträge nach vorheriger Rücksprache laufend stellen.

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen über einen Stipendienbescheid im Oktober mitgeteilt. Dieser dient ebenfalls zur Vorlage beim Finanzamt.

Während des ERASMUS+ Aufenthaltes sollten Sie an der Gasthochschule gemäß dem besprochenen Studienplan studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Gastuniversität durch Bescheinigungen nachweisen.

Doktorand*innen forschen an der Partneruniversität und unterzeichnen im Vorfeld eine Betreuungsvereinbarung, die die Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Leistungen zu Hause sicher stellt.  

Änderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem Internationalen Büro unverzüglich mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird.

Am Ende des Aufenthaltes wird die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt, eines Evaluierungsfragebogens, ein Nachweis über die tatsächliche Studienzeit (Letter of Confirmation) an der Gastuniversität und die erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) erwartet.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Einreichungsfristen für die erforderlichen Unterlagen kann es zu Rückforderungen des ERASMUS+ Stipendiums kommen!